Einsatz in der City: Mit Polizeischüssen gestoppt: Prozess nach Messerangriff in Trier beginnt

Ein psychisch kranker Mann hat mitten in Trier Passanten und Polizisten mit Messern bedroht. Die Beamten stoppten ihn mit Schüssen. Das Landgericht entscheidet nun über die mögliche Strafe für den Mann.

  • 4 min read
Einsatz in der City: Mit Polizeischüssen gestoppt: Prozess nach Messerangriff in Trier beginnt

Einsatz in der City Mit Polizeischüssen gestoppt: Prozess nach Messerangriff in Trier beginnt

Trier · Ein psychisch kranker Mann hat mitten in Trier Passanten und Polizisten mit Messern bedroht. Die Beamten stoppten ihn mit Schüssen. Das Landgericht entscheidet nun über die mögliche Strafe für den Mann.

06.08.2026 , 12:38 Uhr

Nach dem Vorfall in der Moselstraße gab es im Februar einen großen Polizeieinsatz in der Trierer Innenstadt.

Nach dem Vorfall in der Moselstraße gab es im Februar einen großen Polizeieinsatz in der Trierer Innenstadt.

Foto: Florian Blaes/Blaes/dpa/Florian Blaes

Etliche Augenzeugen haben die Szene, die sich am 7. Februar in Trier abspielte, beobachtet. Ein Mann läuft an diesem Tag zunächst mit einem gezückten Messer durch die volle Trierer Fußgängerzone. In der Moselstraße an der Galeria in Trier wollen Polizeibeamte den Mann stellen. Doch der Mann geht mit einem noch größeren Messer drohend auf die Beamten zu. Die Polizisten stoppen ihn mit zwei Schüssen.

Kurz nach dem schockierenden Vorfall ist klar, dass es sich bei dem Mann mit den Messern um einen 34-Jährigen handelt, der an einer psychischen Erkrankung leidet. In einem vorläufigen psychiatrischen Gutachten heißt es, dass er „im Zustand zumindest verminderter Schuldfähigkeit“ gehandelt habe.

Jetzt ist klar, dass es um den psychischen Zustand des Mannes zum Tatzeitpunkt vermutlich noch schlechter bestellt war. In der Prozessankündigung des Landgerichts heißt es sogar, er habe im Februar 2026 in Trier im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt. Den Auftakt hat das Landgericht auf Dienstag, 11. August, datiert.

Anklage in Trier wegen versuchten Totschlags

Angeklagt ist der inzwischen 35-Jährige, weil er in zwei Fällen Menschen bedroht hat. In einem Fall soll er sogar versucht haben, einen Menschen zu töten. Laut Anklage hat sich der Mann in einem geistig verwirrten Zustand in der Trierer Fußgängerzone aufgehalten, dabei ein Küchenmesser vor sich gehalten und Passanten angesprochen. In zwei Fällen habe er Stichbewegungen in Richtung von Passanten ausgeführt.

„Wenig später trafen Polizeibeamte am Einsatzort ein“, heißt es in der Anklage weiter. „Auch ihnen gegenüber soll der Angeklagte Stichbewegungen mit dem Messer ausgeführt haben.“ Dass die Beamten auf den Mann geschossen haben, erklärt die Anklage so: „Trotz mehrfacher Aufforderung, das Messer niederzulegen, soll er dieses zunächst weggesteckt, anschließend jedoch ein weiteres, unter seiner Jacke verdeckt mitgeführtes Messer hervorgezogen haben. Mit diesem soll er in Tötungsabsicht auf die Polizeibeamten zu gerannt sein.“

Angeklagter mit Schusswunden in Klinik behandelt

Die Beamten hätten den Angeklagten schließlich durch einen gezielten Schuss in das Bein und den Fuß gestoppt. „Anschließend wurde er festgenommen“, schildert das Gericht den Vorfall. Vorbestraft ist der 35-Jährige laut der Prozessankündigung nicht. Der Angeklagte musste wegen der Schussverletzungen nach der Tat längerfristig in einem Krankenhaus behandelt werden.

Mitte März erklärte die Staatsanwaltschaft, dass das Amtsgericht ihren Antrag, den Mann in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik unterzubringen, genehmigt habe. Diese vorläufige Maßnahme hat das Amtsgericht Trier wegen des psychischen Zustands des Angeklagten anstelle einer Untersuchungshaft angeordnet. Weil jedoch zwei Projektile aus verschiedenen Dienstwaffen den Mann schwer verletzt hatten, war der Mann zu diesem Zeitpunkt noch in einem Krankenhaus.

Die Frage danach, wie lange der 35-Jährige wegen der Schussverletzungen in der Klinik war, kann das inzwischen für die Beantwortung von Presseanfragen zu dem Verfahren zuständige Landgericht Trier nicht beantworten. Auch die Fragen danach, ob oder wie sich der Angeklagte inzwischen zu der Sache geäußert habe, lässt das Gericht unbeantwortet. Ein Gerichtssprecher begründet das so: „Die von Ihnen gestellten Fragen können nicht beantwortet werden, da sich die hierfür erforderlichen Informationen nicht aus der Anklageschrift ergeben.“

Landgericht setzt vier Verhandlungstage in Trier an

Mehr Klarheit bringt somit erst der Prozess gegen den 35-Jährigen, für den das Landgericht bis zum 21. August vier Verhandlungstage angesetzt hat. Sicher ist hingegen, dass die Staatsanwaltschaft bei den beiden Polizisten, die den Mann mit Schüssen gestoppt haben, keine Versäumnisse oder gar eine Straftat sieht.

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Trier, Peter Fritzen, hat schon im März erklärt, dass „der Einsatz der Schusswaffen rechtmäßig war“. Die Schüsse seien zum einen durch Notwehr gerechtfertigt gewesen. „Zum anderen lagen die Voraussetzungen des Einsatzes einer Schusswaffe gegen eine Person nach dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz vor“, ordnete Fritzen die Vorgänge ein.

Polizisten haben aus Sicht der Ermittler richtig gehandelt

Der Mann sei der Aufforderung, das Küchenmesser abzulegen, nachgekommen. Dann habe er stattdessen aber ein deutlich größeres Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 20 Zentimetern unter seiner Jacke hervorgeholt. Augenzeugen sprachen von einer Machete. Damit sei der Mann auf die Polizisten zugelaufen. Diese hätten damit rechnen müssen, dass der Mann das Messer gegen sie einsetzen würde und deshalb mit Schüssen reagiert.

Fritzen wertet das Ganze daher als „rechtswidrigen Angriff mit einer unkalkulierbaren Gefahr für Leib und Leben der Beamten“. Der Einsatz der Waffen sei daher nicht nur rechtens, sondern auch erforderlich gewesen. Ein milderes geeignetes Mittel, den Angriff abzuwehren, habe den Einsatzkräften nicht zur Verfügung gestanden. Weder Taser noch Warnschüsse waren aus Sicht der Staatsanwaltschaft in der konkreten Situation geeignet, den Mann aufzuhalten. Deshalb hat sie nicht gegen die Beamten ermittelt. In dem Prozess können sie somit als Zeugen aussagen.