Entlastung für Kleinaktionäre? Ja, aber nur unter strengen Bedingungen
Jakob Pflügl Entlastung für Kleinaktionäre? Ja, aber nur unter strengen Bedingungen Sparer, die langfristig Aktien halten, sollen von einer Steuerbefreiung profitieren, fordern ÖVP und Neos. Zwei Aspek...
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Jakob Pflügl
Entlastung für Kleinaktionäre? Ja, aber nur unter strengen Bedingungen
Sparer, die langfristig Aktien halten, sollen von einer Steuerbefreiung profitieren, fordern ÖVP und Neos. Zwei Aspekte sind dabei besonders wichtig
Kommentar
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Jakob Pflügl
Rund 31 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher besitzen Wertpapiere. Der Anteil ist in den vergangenen Jahren zwar gestiegen, aber nach wie vor niedriger als in vielen anderen Staaten. Hierzulande legt man traditionell konservativ an, am liebsten am Sparbuch. Dabei eignen sich Aktien und Co – sofern breit gestreut – gut als Inflationsschutz und als Altersvorsorge.
Um den Anteil des Wertpapiervermögens in Österreich zu erhöhen, drängen ÖVP und Neos nun auf eine bevorzugte steuerliche Behandlung. Aktuell unterliegen nicht nur Gewinnausschüttungen der Kapitalertragssteuer von 27,5 Prozent, sondern auch Kursgewinne, sobald die Wertpapiere verkauft werden. Der Vorschlag sieht vor, eine Behaltefrist einzuführen: Hält man Aktien zum Beispiel mehr als zehn Jahre, wären Kursgewinne von der Steuer befreit. In vielen anderen EU-Staaten ist das bereits üblich.
Zwei Bedingungen
Die Reform hätte den Charme, dass sie jene fördern würde, die langfristig investieren. Damit sie fair ist, müssten allerdings mehrere Bedingungen erfüllt sein. Erstens: Die Behaltefrist sollte mindestens zehn Jahre betragen, eher mehr. Zweitens: Der Steuervorteil sollte nicht grenzenlos gewährt werden, sondern nur bei Gewinnen bis zu einer bestimmten Höhe. Führt man hier eine verhältnismäßig niedrige Grenze ein, halten sich die Kosten für den Staat im Rahmen. Außerdem würden dann tatsächlich Kleinsparer profitieren – und nicht Vermögende, die vom Staat Österreich sowieso verwöhnt werden. (Jakob Pflügl, 13.8.2026)
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