"Es zahlt sich nicht mehr aus": Kleine Händler kämpfen mit neuen Verpackungsregeln

Die EU will mit der PPWR den Binnenmarkt vereinheitlichen, doch Onlinehändler erleben gerade das Gegenteil. Sie können plötzlich für Verpackung verantwortlich sein, die sie weder herstellen noch beeinflussen

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"Es zahlt sich nicht mehr aus": Kleine Händler kämpfen mit neuen Verpackungsregeln

Verpackungsverordnung

"Es zahlt sich nicht mehr aus": Kleine Händler kämpfen mit neuen Verpackungsregeln

Die EU will mit der PPWR den Binnenmarkt vereinheitlichen, doch Onlinehändler erleben gerade das Gegenteil. Sie können plötzlich für Verpackung verantwortlich sein, die sie weder herstellen noch beeinflussen

Andreas Danzer

Der Frust in Martina Wächters Stimme ist nicht zu überhören. "Wir verschicken ab sofort keine Waren mehr ins Ausland, nur für Deutschland machen wir eine Ausnahme", erzählt sie im STANDARD-Gespräch. Wächter betreibt einen Baby & Kindershop namens Stofftiger im niederösterreichischen Großweikersdorf – und wie tausende andere KMU und Onlinehändler sieht sie sich gezwungen, ihr Angebot geografisch zu beschränken. "Die EU hat mit ihren neuen Regeln den bürokratischen und finanziellen Aufwand so groß gemacht, dass es sich einfach nicht mehr auszahlt."

Grund für Wächters Ärger ist die neue EU-Verpackungsverordnung Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR), die am 12. August in Kraft getreten ist. Ziel der PPWR ist es, Verpackungsmüll zu reduzieren, Recycling zu fördern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Sie gilt grundsätzlich für alle Verpackungen und Verpackungsabfälle – unabhängig von Material, Inhalt oder Herkunft – und betrifft damit alle Unternehmen entlang der Lieferkette. Kleine Unternehmen und Einzelunternehmer fallen gleichermaßen darunter wie Konzerne.

Neu sind etwa strengere Vorgaben für die Gestaltung von Verpackungen, sie müssen unter anderem künftig recyclingfähig sein. Zudem steigen die Anforderungen an Dokumentation und Nachweise entlang der gesamten Lieferkette. Bei Verstößen drohen bis zu 200.000 Euro Strafe.

Ein Lieferwagen mit geöffneter Tür, aus dem mehrere Pakete auf einem Transportwagen entladen werden. Aufgenommen in einer städtischen Umgebung in Wien.
Die EU will mit der neuen Verpackungsverordnung Müll vermeiden und Recycling fördern. Für Händler wird der Versand ins Ausland aber komplizierter und teurer.

Sinn hui, Umsetzung pfui

Niemand bezweifelt die Sinnhaftigkeit der Ziele, doch vor allem aus dem Bereich Onlinehandel gibt es fast ausschließlich scharfe Kritik an der Umsetzung. DER STANDARD hat sich umgehört: "Fühle mich von den Anforderungen und den kryptischen Infos erschlagen", sagt eine Händlerin. "Verkaufe mittlerweile lieber in die Schweiz oder nach Großbritannien", oder "Permanent neue Auflagen, ich überlege ernsthaft zuzusperren", sagen andere. Dazu kommen zahllose Postings auf Social Media, in denen kleine Betriebe ihren Lieferstopp ins EU-Ausland ankündigen. "Danke für nix, EU", lautet der Tenor.

Was ist los? Wer in ein anderes Land liefern will, muss sich dort nun registrieren, die entsprechenden gelieferten Mengen melden und Gebühren für die Verpackungsentsorgung entrichten. Unternehmen ohne Sitz im jeweiligen Land müssen dafür in der Regel einen Bevollmächtigten benennen. Dieser fungiert als Ansprechpartner für die Behörden und haftet im jeweiligen Land für die Einhaltung der Vorgaben. Wer in alle 27 EU-Staaten liefert, braucht demnach 27 Lizenzen und 27 Ansprechpartner. Eine Bagatellgrenze für wenige Sendungen gibt es dabei nicht, die Pflichten greifen bereits beim ersten Paket.

"Relation ist katastrophal"

"Einen solchen Bevollmächtigten gibt es derzeit noch gar nicht in allen EU-Ländern. Die muss man teilweise erst suchen", sagt Alexander Smuk, WKO-Berufsgruppensprecher für Versand- und Internethandel. "Hinzu kommen die Kosten. Solche Dienstleister können je nach Land bis zu 1000 Euro verlangen. Wenn ich zum Beispiel nur ein paar Pakete nach Portugal schicke, damit 300 Euro Umsatz mache und 1000 Euro für den Bevollmächtigten zahle, lasse ich es lieber sein. Die Relationen sind katastrophal."

Wichtig ist dabei: Das Prinzip des Bevollmächtigten ist in Europa nicht völlig neu. Mit der PPWR wird dieses Modell aber auf alle Mitgliedstaaten ausgeweitet. Wer nach Österreich liefern will, braucht so einen Bevollmächtigten schon seit Anfang 2023. In Deutschland gab es laut dortigem Verpackungsgesetz bisher die Möglichkeit, aber keine Pflicht dazu.

Für ihr Deutschland-Geschäft nimmt Stofftiger-Chefin Martina Wächter den Aufwand auf sich. Es zahle sich aus. "Ich habe mich über Lizenzero (Lizenzpartner für Verpackungen, Anm.) registriert und überweise jetzt ein paar hundert Euro nach Deutschland. Was mit meinem Geld dort passiert, weiß ich nicht. Lieferungen nach Belgien, Luxemburg und Italien habe ich vorerst eingestellt. Ein Teil der Kosten wird zwar erst im Nachhinein abgerechnet, aber den Bevollmächtigten brauche ich sowieso und die Kosten fallen an, ob jemand bestellt oder nicht." Die PPWR mache das einfach zu teuer.

Hersteller oder Erzeuger

Ein anderes komplexes Teilgebiet der PPWR betrifft die Kartons selbst. Es beginnt damit, dass zwischen Herstellern und Erzeugern unterschieden wird – was für Verwirrung sorgt. Der Hersteller produziert das Verpackungsmaterial und muss etwa sicherstellen, dass beispielsweise die Schadstoffgrenzwerte eingehalten werden und ist für Entsorgung bzw. die Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem verantwortlich. Der Erzeuger ist jenes Unternehmen, das die Verpackung mit seinem Produkt verbindet – etwa ein Händler, der einen zugekauften Karton zum Versand seiner Ware verwendet. Er ist somit für die technische Dokumentation verantwortlich und muss die entsprechende Konformität der Verpackung nachweisen können.

In der Praxis bedeutet das jedenfalls: Lässt ein kleiner Händler Verpackungen mit seinem eigenen Logo bedrucken, wird er nach der PPWR selbst zum Erzeuger, auch wenn er keinerlei Einfluss auf die tatsächliche Produktion hat. Allerdings: "Bringt der Händler bloß ein Versandlabel an, wird er nicht zum Erzeuger. Das hat die EU erst vor wenigen Tagen geklärt. Es sind noch sehr viele Fragen offen", erklärt Smuk. "Kleine Unternehmen haben meistens keinen Zugang zu den entsprechenden Daten, die sie nun jahrelang aufbewahren müssen, obwohl sie mit der Produktion nichts zu tun haben." Auch der Handelsverband kritisiert die Vorgaben scharf. Von einem "Sargnagel" für heimische Onlinehändler spricht Handelsverband-Chef Rainer Will. "Der europäische Binnenmarkt sollte eigentlich die nationalen Grenzen abbauen. Damit wird der Binnenmarkt ad absurdum geführt."

Informationen sammeln

Etwas anderer Meinung ist Stefan Merl. Er ist Nachhaltigkeitsexperte beim Unternehmensberater PwC und hält den zusätzlichen Aufwand für weniger dramatisch, als es die derzeitige Debatte vermuten lasse: "Die notwendigen Informationen für die Konformitätserklärung liegen in der Regel bereits beim Verpackungsmaterialhersteller. Der Händler muss die Informationen lediglich beim Lieferanten abfragen, speichern und auf Verlangen vorweisen können." Die ab jetzt geltende Pflicht sei im Wesentlichen eine Nachweispflicht: "Ich muss es dokumentieren. Das war's." Hauptgrund für die derzeitige Verunsicherung seien vielmehr die Informationsflut und die vielen Falschinformationen im Internet.

Die neuen Nachweispflichten haben laut Merl zudem einen wirtschaftspolitischen Hintergrund: Sie sollen dafür sorgen, dass Verpackungen aus Drittstaaten europäische Grenzwerte oder Qualitätsanforderungen erfüllen – sonst können Vorteile gegenüber europäischen Produkten entstehen. Auch chinesische Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Waren in Österreich in Verkehr bringen, müssen einen Bevollmächtigten haben und die entsprechenden Verpackungspflichten erfüllen. Wer sich nicht daran hält, kann von den österreichischen Behörden kontrolliert und zur Einhaltung der Vorgaben verpflichtet oder geklagt werden. (Andreas Danzer, 13.8.2026)

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