Ehemann betrügt sie und wirft sie aus der gemeinsamen Firma – Frau zieht vor Gericht

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Ehemann betrügt sie und wirft sie aus der gemeinsamen Firma – Frau zieht vor Gericht

Frau fordert 600.000 Euro nach Kündigung durch untreuen Ehemann – Urteil überrascht

Stand: 13.10.2026, 20:30 Uhr

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Als der Mann eine außereheliche Beziehung beginnt, verhängt er als alleiniger Geschäftsführer des Unternehmens Sanktionen gegen seine Frau und entlässt sie. Der Richter spricht ihr Schadenersatz zu.

Florenz – Von ihrem Ehemann betrogen, während der Trennung mit Sanktionen belegt und schließlich aus dem Unternehmen entlassen, in dem sie rund 20 Jahre gearbeitet hatte: Eine Frau hat sich an das Gericht in Florenz gewandt und 600.000 Euro Schadenersatz gefordert. Der Richter sprach ihr jedoch nur 50.000 Euro zu.

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Dieser Artikel von Vincenzo Brunelli entstand in Kooperation mit Corriere della Sera

Das Paar aus Florenz, das im Mittelpunkt dieser persönlichen und juristischen Auseinandersetzung steht, hatte zwei Jahrzehnte lang gemeinsam in einem kleinen Unternehmen der Modebranche in der Stadt gearbeitet. Nach Darstellung der Frau vor Gericht soll ihr Mann 2021 eine außereheliche Beziehung begonnen haben.

Als der Mann eine außereheliche Beziehung beginnt, verhängt er als alleiniger Geschäftsführer des Unternehmens Sanktionen gegen seine Frau und entlässt sie. Der Richter spricht ihr Schadenersatz zu.

Als der Mann eine außereheliche Beziehung beginnt, verhängt er als alleiniger Geschäftsführer des Unternehmens Sanktionen gegen seine Frau und entlässt sie. Der Richter spricht ihr Schadenersatz zu. © picture alliance / Markus Scholz/dpa | Markus Scholz

Als alleiniger Geschäftsführer soll er sie anschließend zunächst grundlos sanktioniert und nach Beginn der turbulenten Trennungsphase entlassen haben.

Seelisches Leid und zerstörte Karrierechancen: Die schweren Vorwürfe der Ehefrau

Ihre Anwälte halten dieses Vorgehen für völlig rechtswidrig und fordern in ihrer Klage aus mehreren Gründen rund 600.000 Euro Schadenersatz: „Es handelt sich um eine persönliche und berufliche Demontage durch Verhaltensweisen, die den Interessen unserer Mandantin sogar geschadet haben. Sie zielten darauf ab, sie aus dem Unternehmensleben auszuschließen, in dem sie fest verwurzelt war und zu dessen Entwicklung und erheblichem Wachstum sie beigetragen hatte.“

Aus Sicht der Frau war nicht nur die Kündigung rechtswidrig, sondern auch anderes Verhalten, das sie unter anderem finanziell benachteiligt haben soll. Die mutmaßlichen Schikanen hätten ihr nach eigener Darstellung körperliche und psychische Schäden zugefügt, darunter Gesundheitsschäden, seelisches Leid und Beeinträchtigungen ihrer Lebensführung.

Hinzu kämen berufliche Schäden durch eine Entwertung ihrer erworbenen beruflichen Fähigkeiten und den Verlust von Karrierechancen. Diese Folgen würden die geforderte hohe Schadenersatzsumme rechtfertigen.

Gericht erklärt Kündigung für rechtswidrig

Was die höhere berufliche Einstufung betrifft, stellte der erstinstanzliche Richter am Zivilgericht Florenz in seinem vor wenigen Tagen veröffentlichten Urteil jedoch klar: Einerseits habe sich gezeigt, dass die Frau zweifellos eine leitende Position im kaufmännischen Bereich und insbesondere im Modesektor innehatte und über weitreichende operative Eigenständigkeit verfügte.

Andererseits sei sie weiterhin in eine Struktur eingebunden gewesen, in der die endgültigen Entscheidungen von ihrem Ehemann als alleinigem Geschäftsführer getroffen oder genehmigt wurden. Anders bewertete der Richter die Disziplinarmaßnahmen und die Kündigung.

Zerstrittenes Ehepaar statt Firmenkrise: Warum die Kündigung kippt

Diesen lagen dem Prozessbericht zufolge lediglich einige Verhaltensweisen im Zusammenhang mit den geschäftlichen E-Mail-Konten zugrunde. Nach Auffassung des Gerichts in Florenz sind diese „nicht geeignet, einen wichtigen Grund für eine Kündigung darzustellen. Daraus folgt, dass die Kündigung wegen fehlender Verhältnismäßigkeit zwischen den festgestellten Pflichtverletzungen und der verhängten Entlassung für rechtswidrig erklärt werden muss“.

Zum selben Ergebnis kam der Richter bei den verschiedenen „Streitigkeiten“ im Unternehmen: Sie seien ausschließlich auf die persönliche Situation des Paares zurückzuführen und hätten keinen Bezug zu beruflichen Fragen.

„Sämtliche Zeugenaussagen beschreiben eine hitzige Auseinandersetzung zwischen den beiden im Rahmen der bereits bestehenden persönlichen und familiären Krise der in Trennung befindlichen Eheleute, ohne dass Verhaltensweisen erkennbar wären, die geeignet sind, die Unternehmensorganisation und die Arbeit zu beeinträchtigen.“

Aus diesen Gründen gab der erstinstanzliche Richter den Forderungen der Frau nur teilweise statt. Ihr müssen nun rund 50.000 Euro Schadenersatz gezahlt werden.