Früher in Rente: Das sollten Sie bedenken

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Früher in Rente: Das sollten Sie bedenken

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Früher in Rente: So können Sie die Abschläge ausgleichen

Lohnt sich das? Mit freiwilligen Sonderzahlungen lassen sich Abschläge infolge eines vorzeitigen Renteneintritts ausgleichen.
Benjamin Nolte/dpa-tmn

Wer vor dem regulären Rentenalter aufhören möchte zu arbeiten, muss meist Abschläge hinnehmen. Mit freiwilligen Sonderzahlungen lassen sie sich ganz oder teilweise ausgleichen. Doch das kostet viel Geld – und lohnt sich nicht für jeden.

Wer früher in Rente gehen möchte, muss mit finanziellen Einbußen rechnen. Für jeden Monat, den die Altersrente vor dem regulären Rentenalter beginnt, werden 0,3 Prozent der erworbenen Rentenansprüche abgezogen.

Das teilt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) mit.

Früher in Rente: Bis zu 14,4 Prozent Abschlag möglich

Derzeit können langjährig Versicherte frühestens mit 63 Jahren in Altersrente gehen. Wer 1964 oder später geboren ist und regulär mit 67 Jahren in Rente gehen würde, kann damit maximal 48 Monate früher aufhören. Daraus ergibt sich ein höchstmöglicher Abschlag von 14,4 Prozent.

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Im Zuge der geplanten Rentenreform könnte sich das ändern. Die Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat sollen zwar bestehen bleiben, ein vorzeitiger Renteneintritt soll künftig aber nur noch bis zu 36 Monate früher möglich sein.

Dann läge der maximale Abschlag bei 10,8 Prozent.

So funktionieren Sonderzahlungen

Wer die Abschläge ausgleichen möchte, kann ab einem bestimmten Alter freiwillig zusätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dafür müssen Versicherte bei der DRV eine spezielle Rentenauskunft beantragen. Benötigt wird das Formular V0210.

Die ausführliche Bezeichnung lautet: „Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters“. Mit dem Antrag verpflichtet man sich noch nicht dazu, tatsächlich früher in Rente zu gehen.

Früher in Rente: Rentenversicherung berechnet den Betrag

Die DRV teilt anschließend unter anderem mit, wie hoch die Rente zum gewünschten Zeitpunkt wäre, welche Abschläge entstehen und wie hoch die mögliche Sonderzahlung ausfällt.

Nach Angaben von Rentenberater Andreas Irion sind diese Berechnungen drei Monate lang gültig. Wer einzahlen möchte, kann innerhalb dieses Zeitraums einen Betrag bis zur angegebenen Maximalhöhe überweisen.

Sonderzahlungen sind ab 50 Jahren möglich

Ausgleichszahlungen können Versicherte ab dem Alter von 50 Jahren leisten. Voraussetzung ist, dass sie bis zum gewünschten vorgezogenen Rentenbeginn grundsätzlich die Bedingungen für eine Altersrente mit Abschlägen erfüllen können.

Wer bis dahin nicht genügend Versicherungszeiten zusammenbekommt, kann weder entsprechend früh in Rente gehen noch solche Ausgleichszahlungen leisten.

Diese Summen können zusammenkommen

Wie teuer der Ausgleich wird, hängt von der eigenen Rentenhöhe und dem gewünschten Rentenbeginn ab. Bei einer Standardrente mit 45 Rentenpunkten und rund 1913 Euro Monatsrente könnten bei einem Rentenbeginn vier Jahre vor der Regelaltersgrenze maximal 7,57 Rentenpunkte ausgeglichen werden. Bei drei Jahren wären es maximal 5,45 Rentenpunkte.

Ein Rentenpunkt kostet derzeit rund 9662 Euro. Daraus ergeben sich beim vollständigen Ausgleich rund 73.141 Euro für vier Jahre beziehungsweise 52.658 Euro für drei Jahre früheren Renteneintritt.

Zahlungen über mehrere Jahre verteilen

Die meisten Versicherten zahlen solche Höchstbeträge laut Irion allerdings nicht auf einmal.

Ein Grund: Altersvorsorgeaufwendungen können nur bis zu einer bestimmten Höhe steuerlich berücksichtigt werden. Genannt werden 30.800 Euro pro Jahr. Dabei zählen allerdings auch die laufenden Pflichtbeiträge aus dem Arbeitsverhältnis mit.

Deshalb kann es sinnvoll sein, Sonderzahlungen auf mehrere Jahre zu verteilen. Für jedes Jahr ist dann ein neuer Antrag erforderlich.

Frühere Rente ist danach kein Muss

Wer Sonderzahlungen leistet, muss anschließend nicht tatsächlich vorzeitig in Rente gehen. Entscheidet sich jemand später doch für den regulären Rentenbeginn, erhöhen die zusätzlichen Einzahlungen stattdessen die spätere Rente.

Zurückfordern lassen sich die Sonderzahlungen allerdings nicht.

Für wen sich Sonderzahlungen lohnen können

Nach Einschätzung von Rentenberater Irion kommen Ausgleichszahlungen besonders für Menschen infrage, die über ausreichend Geld verfügen und eine inflationsgeschützte Anlage suchen.

Auch steuerlich kann das interessant sein. Wer während des Berufslebens einen hohen Grenzsteuersatz hat und später mit einer deutlich geringeren Besteuerung der Rente rechnet, kann von der steuerlichen Absetzbarkeit profitieren. Irion nennt allerdings vier Punkte, über die Interessierte vorher nachdenken sollten.

Früher in Rente: Diese vier Fragen sind entscheidend

Eine wichtige Rolle spielt die Lebenserwartung. Laut Irion liegt der Zeitpunkt, ab dem sich die zusätzlichen Einzahlungen unter Berücksichtigung der Steuervorteile rechnen, bei gesetzlich Krankenversicherten ungefähr 17,5 Jahre nach Rentenbeginn. Bei Privatversicherten sind es rund 14 Jahre.

Außerdem sollten Interessierte überlegen, ob sie langfristig auf das gesetzliche Rentensystem vertrauen und ob sie das Geld nicht vorher für andere Zwecke benötigen – etwa für Reisen oder einen altersgerechten Umbau.

Auch die Frage nach Alternativen spielt eine Rolle: Wer sein Geld selbst erfolgreich anlegen kann und möchte, ist möglicherweise nicht auf zusätzliche Rentenpunkte angewiesen.

Sind diese Punkte kein Hindernis, hält Irion die Investition in Rentenpunkte für sehr attraktiv. Eine private Rentenversicherung rechne sich nach seiner Einschätzung im Vergleich erst nach rund 30 Jahren Rentenzahlung.

Warum der Ausgleich immer teurer wird

Der Preis eines Rentenpunkts hängt vom durchschnittlichen Bruttoentgelt aller Versicherten und vom Beitragssatz zur Rentenversicherung ab. Für 2026 wird ein Beitragssatz von 18,6 Prozent genannt.

Steigen die Löhne, wird deshalb auch der Ausgleich von Rentenabschlägen durch Sonderzahlungen teurer. (dpa/mp)

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