Geldtransport von Wien nach Kyjiw: Causa hat Nachspiel an Wiener Gericht
Im März wurde ein Gold- und Geldtransport von Wien in die Ukraine bekannt. Die Angelegenheit hat ein Nachspiel am Handelsgericht Wien, es geht um Äußerungen eines ukrainischen Ex-Politikers
- 3 min read
Exklusiv
Geldtransport von Wien nach Kyjiw: Causa hat Nachspiel an Wiener Gericht
Im März wurde ein Gold- und Geldtransport von Wien in die Ukraine bekannt. Die Angelegenheit hat ein Nachspiel am Handelsgericht Wien, es geht um Äußerungen eines ukrainischen Ex-Politikers
Renate Graber
Die Sache hatte für einiges an Aufsehen gesorgt, in Österreich, vor allem aber im Ausland. Am 5. März wurden in Budapest zwei Fahrzeuge mit ganz besonderer Ladung von einer ungarischen Anti-Terroreinheit gestoppt. Die beiden gepanzerten Geldtransporter hatten 40 Millionen Dollar, 35 Millionen Euro und neun Kilo Goldbarren an Bord. Geld und Gold kamen von der Raiffeisenbank International (RBI) in Wien und waren zur ukrainischen Oschadbank unterwegs. Sie ist eine staatliche Sparkassenbank mit Hauptsitz in Kyjiw. Der Zwischenfall erregte vorübergehend viel politische Aufregung, war doch damals noch die russlandfreundliche ungarische Regierung unter Viktor Orbán im Amt.
Das ukrainische Institut selbst erklärte auf seiner Webpage, dass der Transport von Geld und Wertgegenständen auf Basis eines internationalen Vertrags zwischen Oschadbank und RBI erfolgt und allen Vorschriften entsprechend abgefertigt worden sei. Zudem verfüge die Oschadbank über eine Lizenz für die Durchführung internationaler Transporte. Und: Geld- und Werttransporte durch Banken würden in der Ukraine wegen des Kriegs ausschließlich über den Landweg geführt; derlei Transporte fänden regelmäßig statt.
Prozess am Handelsgericht Wien
In der Sache selbst ist es inzwischen ruhig geworden – allerdings: In Wien hat sie ein gerichtliches Nachspiel. Am Handelsgericht (HG) Wien ist ein Verfahren anhängig, in dem sich die Oschadbank gegen Äußerungen eines in Wien lebenden Ukrainers wehrt, der den Geldtransport (die Bank nennt die Angelegenheit den "ungarischen Fall") in sozialen Medien auf seine Weise kommentiert beziehungsweise interpretiert hatte. Sinngemäß wiedergegeben deutete er eine mögliche illegale Verbringung von Vermögen ins Ausland an, dachte in seinem Blog schriftlich laut über etwaige Geldwäsche nach und brachte auch einen Notenbanker und einen Ex-Politiker ins Spiel.
Und wer ist dieser Mann? Boryslav Bereza, ein 52-jähriger früherer ukrainischer Parlamentarier der rechten Partei "Rechter Sektor", der nun schon seit Jahren in Wien lebt. Die Staatsbank fühlte sich durch seine Veröffentlichungen jedenfalls gestört und brachte am HG Wien einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung dagegen ein. Am 12. Mai bekam sie Recht.
Postings wurden gelöscht
Das Handelsgericht verfügte, dass Bereza seine Äußerungen, insbesondere in sozialen Medien, zu unterlassen habe. Zudem wurde er angewiesen, die Postings zu löschen. Die einstweilige Verfügung wurde rechtskräftig. Die betreffenden Postings hat der umstrittene Ex-Politiker, der zu provokanten Äußerungen neigt, inzwischen gelöscht.
Beendet ist die Sache aber noch nicht, die einstweilige Verfügung war nur der erste Schritt. Auf ihn folgt jetzt das Hauptverfahren: Die Oschadbank hat eine Rechtfertigungsklage eingebracht, mit der sie sozusagen erreichen will, dass die einstweilige Verfügung Bestand bekommt – man könnte auch sagen: pickt.
Bereza wehrt sich
Bereza, der am 7. Juli auf die ukrainische Sanktionsliste gesetzt wurde (auf der russischen steht er seit 2018), wehrt sich dagegen. Seine Rechtsanwältin Klara Kiehl hat "eine Klagebeantwortung mit vielen Unterlagen und Beweismitteln eingebracht", wie sie auf Anfrage des STANDARD erklärt. Und: "Wir hoffen, dass sich im Verfahren alles aufklären wird." Von der Wiener Anwaltskanzlei der Oschadbank gibt es keine Stellungnahme. Im September wird am Handelsgericht erstmals über die Klage verhandelt. (Renate Graber, 13.8.2026)
Forum: 12 Postings
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.