Sylt-Punkcamp darf starten – trotz neuem juristischen Streit

Schleswig-Holstein Gericht hat entschieden: Punk-Camp auf Sylt darf stattfinden Das Punk-Camp kann wieder stattfinden. Frank Molter/dpa Kommen die Punker wieder nach Sy...

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Sylt-Punkcamp darf starten – trotz neuem juristischen Streit

Schleswig-Holstein

Gericht hat entschieden: Punk-Camp auf Sylt darf stattfinden

Das Punk-Camp kann wieder stattfinden.
Frank Molter/dpa

Kommen die Punker wieder nach Sylt? Der Kreis Nordfriesland will das verhindern. Was nach einem juristischen Tauziehen der aktuelle Stand ist.

Nach einem juristischen Tauziehen kann das geplante Punk-Protestcamp vom 20. Juli bis 26. August auf Sylt beginnen. So ist jedenfalls der Stand nach der jüngsten Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Schleswig-Holstein.

Der Kreis Nordfriesland hatte vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts zum geplanten Punk-Protestcamp auf Sylt eingelegt. Das OVG hat nach Angaben des VG noch nicht entschieden.

Camp als Fall für das Verwaltungsgericht

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Der Kreis Nordfriesland hatte den Antrag für das Camp abgelehnt. Gegen diese Entscheidung hatte eine Privatperson Widerspruch eingelegt, der nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts vom Mittwoch aufschiebende Wirkung hat. Über den Widerspruch hat das Gericht dagegen noch nicht entschieden.

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Der Kreis hat daraufhin nach Angaben des VG einen Widerspruchsbescheid erlassen und den Widerspruch zurückgewiesen. Gleichzeitig habe er die sofortige Vollziehung angeordnet. Die 3. Kammer des VG habe mit ihrer heutigen Entscheidung die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Feststellungsbescheid wiederhergestellt. Der Feststellungsbescheid ist nach Auffassung der Richter der 3. Kammer offensichtlich rechtswidrig. „Damit darf das Protestcamp nach jetzigem Stand stattfinden“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

Punk-Camp auf Sylt im fünften Sommer

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Die Organisation „Aktion Sylt“ hatte das Punk-Protestcamp in Tinnum auf Sylt beantragt. Nach Auffassung des Kreises handelt es sich dabei aber nicht um eine Versammlung im Sinne des Versammlungsfreiheitsgesetzes. Im Vordergrund stehe das gemeinsame Campen, nicht die gemeinsame Meinungskundgabe. Das Camp sei überwiegend ein Schlaf- und Versorgungscamp und nicht hauptsächlich eine Versammlung zur gemeinsamen politischen Meinungsäußerung, argumentierte der Kreis.

„Der Kreis ist inhaltlich immer noch nicht davon überzeugt, dass das Camp unter dem Schutz des Grundgesetzes steht“, sagte eine Kreissprecherin. Die Beschwerde entfalte aber keine aufschiebende Wirkung, wirke sich also nicht auf den Aufbau des Camps aus. Deshalb könne die „Aktion Sylt“ plangemäß am Sonntag mit dem Aufbau beginnen. Hätte die Beschwerde des Kreises Erfolg, müsste das Camp unverzüglich aufgelöst werden.

Gericht sieht Camp als Teil der öffentlichen Meinungsbildung

Nach Auffassung des VG handelt es sich bei dem Protestcamp dagegen um eine Versammlung im Sinne des Versammlungsfreiheitsgesetzes. Die Zusammenkunft der Teilnehmenden sei auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtet und damit versammlungsrechtlich geschützt. Die geplanten Zelte dienten den Teilnehmenden nicht als bloßer Rückzugsort. Das Camp sei nach dem Konzept des Anmelders zentraler Bestandteil der Kommunikation und der Einwirkung auf die öffentliche Meinungsbildung

Mit dem 9-Euro-Ticket waren im Sommer 2022 zahlreiche Punks aus ganz Deutschland nach Sylt gereist und hatten mit ihrem Protestcamp bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Damals campierten rund 100 Punks in Zelten vor dem Rathaus in Westerland. Seit 2023 ist das Camp weiter außerhalb auf dem Tinnumer Festplatz untergebracht. (dpa)