Gesetz erst im Frühjahr 2027?: Merz erwartet Umsetzung der Rentenreform nicht mehr bis Jahresende

Neue Regelungen für die gesetzliche Altersabsicherung sollten zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Einem Medienbericht zufolge hat sich der Kanzler jetzt von diesem vereinbarten Ziel verabschiedet.

  • 2 min read
Gesetz erst im Frühjahr 2027?: Merz erwartet Umsetzung der Rentenreform nicht mehr bis Jahresende

Erst am Mittwochabend hatte der Koalitionsausschuss der Bundesregierung von Kanzler Friedrich Merz (CDU) getagt. Hauptziel des Treffens des wichtigsten Gremiums von Schwarz-Rot war, sich noch einmal der verabredeten Großprojekte zu versichern. Die Reformen sollten jetzt zügig umgesetzt werden, hieß es danach in einer SMS an die Abgeordneten von CDU/CSU und SPD.

Einem Medienbericht zufolge wird das für eines der wichtigsten Vorhaben nun doch nicht gelten. Wie die „Bild“-Zeitung schreibt, geht Merz nicht mehr davon aus, dass die geplante Rentenreform wie vorgesehen bis zum Jahresende vom Bundestag beschlossen und damit zum 1. Januar 2027 in Kraft treten kann.

Wie die „Bild“ am Freitag unter Berufung auf Regierungschef- und Kanzleramtskreise berichtet, strebt der CDU-Vorsitzende bis zum Jahresende jetzt nur noch an, den Gesetzentwurf im Bundeskabinett zu verabschieden.

Der ursprünglich für Dezember im Bundestag geplante Beschluss wird sich demnach um Monate verschieben. Merz rechne jetzt damit, dass die Rentenreform vom Bundestag deutlich später verabschiedet wird, hieß es. Ziel ist demnach, dass das Rentenpaket im „Frühjahr“ steht.

SPD-Ministerin Bas muss Gesetzentwurf erarbeiten

Erst vor wenigen Tagen hatte Merz’ Wirtschaftsministerin und Parteikollegin Katherina Reiche den Druck auf die zuständige Ressortleiterin Bärbel Bas von der SPD erhöht. Die Arbeitsministerin müsse zügig einen Entwurf vorlegen, forderte Reiche. „Bis Jahresende, da hat der Bundeskanzler völlig recht, muss dieses Paket beschlossen sein“, sagte Reiche der „Bild am Sonntag“.

Und Merz hatte selbst noch am Wochenende seine Koalition aufgefordert, bei den Reformen der Sozialsysteme voranzukommen und bis zum Jahresende die notwendigen Entscheidungen zu treffen, vor allem für die gesetzliche Rentenversicherung. „Und die Vorschläge, die liegen so gut ausgearbeitet auf dem Tisch, wie wir das in den letzten 30 Jahren in Deutschland nicht gehabt haben. Ich hoffe sehr, dass es uns gelingt, sie so durchzusetzen“, sagte er.

Eigentlich wollte die Koalition die 33 Empfehlungen der Rentenkommission bis zum Jahresende im Paket umsetzen – darunter eine Kopplung des Renteneintritts an die Lebenserwartung, ein Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren und eine Kapitalrente. Doch vor allem um die sogenannte Rente mit 63 gibt es Streit.

Die abschlagsfreie Rente können derzeit Menschen in Anspruch nehmen, die mindestens 45 Versicherungsjahre nachweisen können. Die ursprüngliche Altersgrenze von 63 Jahren steigt dabei schrittweise auf 65 Jahre an. Aktuell beträgt der Grenzwert etwa 64,5 Jahre.

Mit dem Rentenpaket soll unter anderem eine Kapitalrente als zusätzliche Säule innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt werden, die durch Anlagen am Kapitalmarkt finanziert wird und einen überdurchschnittlichen Ertrag abwerfen soll. Ab 2040 soll dadurch das Rentenniveau steigen. (lem, AFP)