Rechenzentren: Bringt die Steuerreform 2027 wirklich mehr Geld für Kommunen?
Noch wird um Grenzen und Definitionen gerungen, aber an Artikel 3 wird das in Berlin geplante Steuerreformgesetz 2027 nicht scheitern: Mit diesem will die Bundesregierung mit einer Sonderregel im Gewerbesteuerg...
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Noch wird um Grenzen und Definitionen gerungen, aber an Artikel 3 wird das in Berlin geplante Steuerreformgesetz 2027 nicht scheitern: Mit diesem will die Bundesregierung mit einer Sonderregel im Gewerbesteuergesetz ein Defizit ausgleichen, das gerade im Rhein-Main-Gebiet von Kommunen beklagt wird: Rechenzentren, die es dort reichlich gibt, sind groß, verbrauchen Ressourcen, schaffen kaum direkte Arbeitsplätze – und bringen deshalb auch wenig Gewerbesteuer ein. Eine Neuverteilung soll nun gerechtere Verhältnisse schaffen und damit die Ansiedlung von Rechenzentren für die Kommunen attraktiver machen. In Euro und Cent kann der Bund den Effekt aber nicht belegen.
„Konkrete steuerstatistische Daten oder Prognosen zu Verschiebungen beziehungsweise Verlagerung des Gewerbesteueraufkommens liegen dem Bundesfinanzministerium nicht vor“, sagt ein Sprecher der Berliner Behörde. Das hessische Digitalministerium hat auch keine Musterrechnung aufgestellt, bevor es sich in Berlin gemeinsam mit Vertretern der kommunalen Verbände, Betreibern und dem Bundesdigitalministerium für die Datacenter-Sonderregel eingesetzt hat.
Auf die Frage nach Gewinnern und Verlierern der Steuerreform erklärt die Sprecherin des Wiesbadener Ministeriums: „Aufgrund der unterschiedlichen kommunalen Regelungen, etwa der Hebesätze, den teilweise sehr verschachtelten Unternehmensstrukturen und in Ermangelung von Daten sind die direkten Auswirkungen derzeit noch kaum seriös zu beziffern.“ Auch in einem juristischen Gutachten, mit dem das Digitalministerium den ersten Entwurf der Sonderregel bewerten ließ, werden die finanziellen Auswirkungen nicht berechnet.
Umverteilung, aber keine Steuererhöhung
Dennoch wird von Wiesbaden über Frankfurt bis Berlin eine positive Wirkung durch die Neuregelung angenommen. „Gemeinden, welche große Flächen, Glasfaserinfrastruktur und Stromkapazitäten bereitstellen, verzeichnen durch die Neuregelung Steuerzuwächse“, erklärt die Sprecherin des hessischen Digitalministeriums. Das sei zumindest die ausdrückliche Intention des Gesetzgebers.
Der legt allerdings auch Wert darauf, dass die Reform keine Steuererhöhung impliziert. Darauf weist der Sprecher des Bundesfinanzministeriums ausdrücklich hin: Die Änderung des sogenannten Zerlegungsmaßstabs, der sich künftig vorrangig aus der Größe der Rechenzentren und nicht wie üblich aus der Zahl der Angestellten je Standort berechnen soll, bewirke lediglich eine Umverteilung. Eine Erhöhung der Steuersumme sei nicht zu erwarten. Vorbild für die Lex Datacenter ist die veränderte Besteuerung von Windkraftanlagen, mit der tatsächlich mehr Geld an die Kommunen fließt, in denen sie stehen.
Wenn aber manche Städte künftig mehr Geld bekommen sollen, müssen andere mit Steuerverlusten rechnen. Marktbeobachtern zufolge müssten das die Kommunen sein, in denen die Betreiber ihre Zentralen und damit mehr Angestellte haben. Das könnte beispielsweise Mindereinnahmen für Frankfurt bedeuten. Andere bezweifeln, dass der Wechsel von Angestelltenzahl zu Anschlussleistung eine relevante Verschiebung bewirkt; beide Größen verhielten sich ziemlich proportional zueinander. Was davon zutrifft, wird sich wohl erst herausstellen, wenn das Gesetz schon in Kraft ist.
Grundsteuer ist verlässlicher als die Gewerbesteuer
Darüber hinaus spielt auch die Grundsteuer eine Rolle, die komplett an die Gemeinden fließt. Zum Beispiel erwartet die rund 19.000 Einwohner zählende Stadt Heusenstamm im Landkreis Offenbach, wo das Unternehmen Edge Connex auf einem ehemaligen Telekom-Gelände derzeit zwei große Rechenzentren baut, vom Betreiber jährliche Grundsteuerzahlungen in sechsstelliger Höhe, sagte Bürgermeister Steffen Ball (CDU) kürzlich auf der Immobilienmesse Expo Real in München. „Es sollte nicht so sein, dass die Kommunen gar nichts von einer solchen Ansiedlung haben.“
Die Grundsteuer sei eine sichere Einnahmequelle, während die Gewerbesteuer von den Gewinnen des Unternehmens abhänge. Ball hofft aber, dass seine Stadt von der Neuaufteilung der Gewerbesteuer profitiert. Er hat aber noch einen zusätzlichen finanziellen Nutzen ausgehandelt: Der Rechenzentrumsbetreiber zahlt fünf Millionen Euro in einen Klimafonds, aus dem die Stadt private Fernwärmeanschlüsse bezuschussen will. Denn künftig will Heusenstamm seinen Wärmebedarf größtenteils aus der Abwärme der Rechenzentren decken.
Ähnliche Zuschüsse haben auch andere Kommunen ausgehandelt. Für die Ansiedlung von Rechenzentren können auch finanzielle Einmaleffekte sprechen: Die knapp 12.000 Einwohner zählende Gemeinde Schöneck hat gerade mit einem Grundstücksverkauf an Amazon Web Service 220 Millionen Euro eingenommen.
Dagegen sind die Beiträge von den Rechenzentrumsbetreibern, die in den zuletzt 3,2 Milliarden Euro Gewerbesteuern für die Stadt Frankfurt stecken, zu vernachlässigen. In kleineren Kommunen wie etwa Hattersheim sind ihre Beiträge zur Stadtkasse von größerer Bedeutung. Hier wie dort heißt es, man warte erst mal ab.
Wer gewinnt und wer verliert, wird auch davon abhängen, welche Rechenzentren überhaupt unter die Regel fallen werden und wie ihre Größe berechnet wird. Darüber wird in Berlin aktuell noch gerungen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sowie der Deutsche Landkreistag haben schon angeregt, in einiger Zeit zu evaluieren, ob die Steueränderung die gewünschten Ziele überhaupt erreicht.