Günstig scheiden lassen: Dank dieser Rechnung sparen beide Seiten

KI-Stimme. InfoIm vergangenen Jahr haben sich rund 130.000 Ehepaare in Deutschland nach durchschnittlich 15 Jahren Ehe scheiden lassen. Meist handelt es sich dabei um einen schmerzhaften Prozess, der zu erhebli...

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Günstig scheiden lassen: Dank dieser Rechnung sparen beide Seiten

KI-Stimme. Info

Im vergangenen Jahr haben sich rund 130.000 Ehepaare in Deutschland nach durchschnittlich 15 Jahren Ehe scheiden lassen. Meist handelt es sich dabei um einen schmerzhaften Prozess, der zu erheblichen Vermögensverlusten führen kann und ein Armutsrisiko mit sich bringt. Denn durch die Trennung steigen die Kosten für getrennte Wohnungen bei weniger verfügbarem Einkommen. Die gemeinsamen Rücklagen schmelzen, und die Altersvorsorge wird geteilt.

Hohe Scheidungskosten für Gerichte und Rechtsanwälte kommen oft hinzu. Denn in Deutschland müssen Ehepaare für eine Scheidung zum Gericht und sich dabei zwingend durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin vertreten lassen. Doch Finanztip weist darauf hin, dass Ehepaare bei den Gerichts- und Anwaltskosten durchaus sparen können, weil es keinen Pauschalpreis für Scheidungen gibt.

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Scheidung: Rechner verrät die Kosten der Trennung

Wie teuer das Scheidungsverfahren tatsächlich wird, hängt vom Einkommen und Vermögen der Eheleute ab, von der Anzahl der Kinder und davon, was das Familiengericht für das Ehepaar alles regeln soll.

Der Geldratgeber Finanztip stellt einen Scheidungskostenrechner zur Verfügung, mit dem sich grob berechnen lässt, mit welchen Gerichts- und Anwaltskosten ein Ehepaar mindestens rechnen muss. Dabei wird aus den Angaben in den Eingabefeldern der individuelle Verfahrenswert für die Scheidung berechnet, von dem sich die Gerichtsgebühren und die Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ableiten lassen.

Eine Beispielrechnung: Ein Ehepaar möchte sich scheiden lassen. Die Ehefrau verdient 3000 Euro netto, der Ehemann 2500 Euro. Das Ehepaar verfügt über ein gemeinsames Vermögen von 100.000 Euro. Beide sind gesetzlich rentenversichert.

  • Das gemeinsame Nettoeinkommen von 5500 Euro wird mit drei multipliziert. Das ergibt einen Verfahrenswert von 16.500 Euro.
  • Von den 100.000 Euro Vermögen werden durchschnittlich 60.000 Euro als Freibetrag abgezogen. Von den restlichen 40.000 Euro werden fünf Prozent, also 2000 Euro, berücksichtigt.
  • Für den Versorgungsausgleich werden pro Rentenanwartschaft zehn Prozent von 16.500 Euro angesetzt, also für beide 3300 Euro. Der Verfahrenswert beläuft sich somit auf insgesamt 21.800 Euro.
  • Der Scheidungskostenrechner zeigt, dass eine Scheidung samt Versorgungsausgleich bei einem Verfahrenswert von bis zu 22.000 Euro das Ehepaar in dem Beispiel mindestens 3400 Euro kostet.
  • Wenn sich beide anwaltlich vertreten lassen, steigen die Scheidungskosten auf rund 6000 Euro.
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Scheidungskosten: So können beide Ex-Partner Geld sparen

Am günstigsten ist die Scheidung, wenn sich das Paar die Kosten für einen zweiten Rechtsanwalt spart. Dann lässt sich nur eine Person anwaltlich vertreten und die andere stimmt der Scheidung zu. Das ist erlaubt und kann funktionieren, wenn es keine großen Streitpunkte gibt. Wichtig ist, dass der oder die Rechtsanwältin nicht beide Ehepartner vertreten darf. In dieser Konstellation ist nur ein Ehepartner im Scheidungsverfahren anwaltlich vertreten, der andere nicht.

Wer sich bei der Lösung rechtlich unsicher oder übervorteilt fühlt, spart allerdings an der falschen Stelle. Oft hilft eine Erstberatung in einer Anwaltskanzlei für Familienrecht. Danach kann man beurteilen, ob ein eigener Scheidungsanwalt notwendig ist oder nicht.

Couple splitting house in divorce

Haus, Kinder, Vermögen: Bei der Scheidung ist es günstiger, wenn Paare das Wichtigste vorher geregelt haben.© Alamy Stock Photo | fStop Images

Scheidung: Vorher einigen ist günstiger als streiten

Weiteres Sparpotenzial liegt darin, das Gericht nur mit der Scheidung selbst und dem Versorgungsausgleich zu befassen. Diese beiden Punkte muss das Gericht laut Gesetz entscheiden. Regelt ein Ehepaar möglichst viele Fragen im Zusammenhang mit der Scheidung selbst, dann fallen weniger Gebühren an. Das betrifft zum Beispiel den Zugewinnausgleich oder den Unterhalt.

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Dazu müssen sich aber beide Eheleute einigen wollen. Wichtig ist auch, diese Punkte klar zu besprechen und die Einigung schriftlich festzuhalten. Wer einen Ehevertrag abgeschlossen hat, hat die meisten Themen für den Fall der Scheidung ohnehin schon geregelt und muss das Gericht damit nicht mehr befassen.

Teure Scheidung: Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

Scheidungskosten werden von der Rechtsschutzversicherung grundsätzlich nicht abgedeckt. Viele Versicherer bieten aber die Übernahme der Kosten für eine anwaltliche Beratung zu familienrechtlichen Fragen an. Wer rechtsschutzversichert ist, sollte dieses Angebot nutzen, um offene Fragen rund um die Scheidung zu klären.

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Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Deutschlands führender Geldratgeber für Verbraucher ist Teil der gemeinnützigen Finanztip-Stiftung.