Baby aus Lüdenscheider Klinik entführt: Was hat sich die mutmaßliche Täterin dabei gedacht?
Tatverdächtige müssen einem Gutachten zustimmen Meistens befinden sich die Tatverdächtigen in Untersuchungshaft. Dr. Grünherz besucht sie dann in der JVA. "Mindestens zwei, zweieinhalb Stunden dauert ein solche...
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Tatverdächtige müssen einem Gutachten zustimmen
Meistens befinden sich die Tatverdächtigen in Untersuchungshaft. Dr. Grünherz besucht sie dann in der JVA. "Mindestens zwei, zweieinhalb Stunden dauert ein solches Gespräch. Manchmal gibt es davon auch mehrere", erzählt der Mediziner. Voraussetzung ist, dass die Tatverdächtigen einem solchen psychiatrischen Gutachten zustimmen.
Im Mittelpunkt stehen dabei die Lebensumstände. Wie ist die Person aufgewachsen, gab es Probleme in der Familie, Brüche im Lebenslauf? Gab es schmerzhafte Verluste von Bezugspersonen, Gewalterfahrungen, frühere Straftaten? Welche Rolle haben Drogen oder Alkohol gespielt?
Wusste der Täter, was er tut?
Die große Herausforderung: Die Gutachter sollen beurteilen, ob zum Tatzeitpunkt die Steuerungsfähigkeit der verdächtigten Person eingeschränkt war. Und ob Einsichtsfähigkeit vorhanden war. Vereinfacht gesagt: Hat der Täter gewusst, was er macht und welche Folgen das hat?
"Es gibt Begutachtungssituationen, in denen ich sage, ich weiß es nicht." Dr. Nikolaus Grünherz, forensisch-psychiatrischer Gutachter
Liegt das schriftliche Gutachten vor, ist die Arbeit von Dr. Grünherz noch lange nicht beendet. Denn er ist auch während der Gerichtsverhandlung dabei, beobachtet die Person auf der Angeklagebank und darf Fragen an Zeugen richten. Am Ende liefert er im Gerichtssaal eine mündliche Einschätzung ab.
"Letztlich bin ich auch nur ein Beweismittel wie alle Zeugen auch." Dr. Nikolaus Grünherz, forensisch-psychiatrischer Gutachter
Das Gericht ist bei seiner Entscheidung nicht an die Einschätzungen des Psychiaters gebunden. Und es folge seinen Ausführungen auch längst nicht immer kritiklos, sagt Dr. Grünherz. Für die begutachtete Person kann dennoch viel vom Gutachten abhängen.
Wird die 18-Jährige überhaupt angeklagt?
Im Fall der 18-Jährigen, die das Baby aus dem Lüdenscheider Klinikum entführt haben soll, geht es jetzt darum, ob sie überhaupt angeklagt wird. Oder ob sie als so schwer erkrankt gilt, dass sie für längere Zeit in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird.