Haftbefehl gegen AfD-Abgeordneten Maximilian Krah – was Böhmermann damit zu tun hat
KI-Stimme. InfoDer Streit zwischen dem AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah und dem Satiriker Jan Böhmermann hat für den Politiker weitere Konsequenzen. Nach Informationen des „Spiegels“ hat das Amtsgeric...
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KI-Stimme. Info
Der Streit zwischen dem AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah und dem Satiriker Jan Böhmermann hat für den Politiker weitere Konsequenzen. Nach Informationen des „Spiegels“ hat das Amtsgericht Chemnitz einen Haftbefehl gegen Krah erlassen. Hintergrund seien offene Forderungen aus einem verlorenen Rechtsstreit mit Böhmermann.

Auslöser des Verfahrens war eine Ausgabe des Podcasts „Fest und Flauschig“. Darin hatte Böhmermann die Zuschrift eines Hörers vorgelesen, wonach Krah auf dem Münchner Oktoberfest im Käfer-Zelt 200 Flaschen Champagner bestellt haben soll.
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Krah wollte gegen die Verbreitung der Aussage vorgehen. Nach Darstellung des Gerichts sah er darin eine mögliche Verletzung seines Persönlichkeitsrechts. Die Justiz folgte dieser Argumentation nicht. Entscheidend war demnach unter anderem, dass Böhmermann im Podcast deutlich gemacht habe, lediglich die Zuschrift eines Hörers wiederzugeben. Zudem wurde die Darstellung kurz nach der Veröffentlichung korrigiert: Nach Recherchen handelte es sich demnach nicht um 200, sondern um „rund 50“ Flaschen.
„Ich habe gezockt“: Krah zahlte Prozesskosten erst spät
Eine Verletzung von Krahs Persönlichkeitsrecht erkannte das Gericht deshalb nicht. Der AfD-Politiker musste die Kosten des Verfahrens tragen.
Einen Teil der Forderung musste Böhmermann zunächst über ein Vollstreckungsverfahren eintreiben, wie mehrere Medien übereinstimmend berichten. Rund 5000 Euro habe Krah schließlich Anfang des Jahres über das Konto seines Sohnes überwiesen. Gegenüber t-online sagte er damals: „Ich habe gezockt.“ Er habe so spät wie möglich zahlen wollen.
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Damit war der Streit allerdings noch nicht beendet. Nach Informationen des „Spiegel“ sind derzeit weitere 296,26 Euro offen. Böhmermanns Anwalt Sebastian Gorski kritisierte gegenüber dem Magazin den Umgang des AfD-Politikers mit seinen Verpflichtungen deutlich. „Deutschland ist ein Rechtsstaat, und es kann nicht sein, dass sich ein Bundestagsabgeordneter und Volljurist seinen gesetzlichen Verpflichtungen entzieht“, sagte Gorski dem „Spiegel“.
Nachdem Krah die offenen Kosten nicht vollständig beglichen hatte, wurde offenbar eine Gerichtsvollzieherin eingeschaltet. Mitte Juli sollte der AfD-Politiker zu einer Vermögensauskunft erscheinen. Zu dem Termin kam er nach Angaben des „Spiegel“ jedoch nicht. Daraufhin habe die Gerichtsvollzieherin beim Amtsgericht Chemnitz den Erlass eines Haftbefehls beantragt.
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Das Amtsgericht Chemnitz bestätigte gegenüber dem „Spiegel“, dass ein entsprechender Antrag geprüft worden sei. Zu dem Ergebnis habe sich eine Gerichtssprecherin allerdings nicht geäußert. Krah habe sich überrascht gezeigt. Er beklagte gegenüber dem Magazin, dass „ständig Forderungen nachgeschoben“ würden. Sein Anwalt werde die offenen Forderungen nun prüfen, anschließend werde er sie im Zweifel begleichen.