Finanzminister Klingbeil: Rechnungshof sieht Buchungstricks im Haushalt

Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) bekommt Ärger mit dem Rechnungshof. Die Prüfer rügen, dass Klingbeil sich für den Haushalt 2027 bei einer Reserve aus besseren Jahren bedient hat. Es geht um etwa sieben Mill...

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Finanzminister Klingbeil: Rechnungshof sieht Buchungstricks im Haushalt

Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) bekommt Ärger mit dem Rechnungshof. Die Prüfer rügen, dass Klingbeil sich für den Haushalt 2027 bei einer Reserve aus besseren Jahren bedient hat. Es geht um etwa sieben Milliarden Euro, die entscheidend sind: Nur wegen des Griffs in die Rücklage ist der Haushalt 2027 ausgeglichen. Der Rechnungshof hat damit allerdings erhebliche Bedenken. Der entsprechende Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags liegt der Süddeutschen Zeitung vor. Klingbeil riskiere einen verfassungswidrigen Haushalt, heißt es darin.

Der Rechnungshof setzt das Wort Rücklage in seinem Bericht in Anführungszeichen, weil in seiner juristischen Bewertung diese Reserve gar nicht existiert. Es handele sich vielmehr um ein Relikt aus den Jahren 2015 bis 2019. Damals hatte die Bundesregierung mehr Steuereinnahmen als Ausgaben, es waren die Zeiten der sogenannten schwarzen Null. Über die Jahre sammelte sich so ein Plus von Dutzenden Milliarden Euro an.

In der `Rücklage` befinde sich kein Geld, sie sei leer, heißt es in dem Bericht

Diese Überschüsse habe die Regierung aber nicht in einer echten Reserve geparkt, zum Beispiel auf einem Konto bei der Bundesbank, moniert der Rechnungshof. Stattdessen habe die Regierung die Mittel doch genutzt, um laufende Ausgaben zu decken. „In der ‚Rücklage‘ befindet sich daher kein Geld, sie ist leer“, heißt es im Bericht. Der Rechnungshof sieht sich durch eine offizielle Tabelle des Finanzministeriums bestätigt. Das Ministerium verzeichnet den Wert der Rücklage darin mit 0,00 Euro.

In der Praxis bedeutet das laut Rechnungshof: Der Bund müsse für einen Griff in die umstrittene Reserve weitere Kredite aufnehmen – zusätzlich zum Sondervermögen und weiteren neuen Schulden. Die sieben Milliarden Euro aus der Rücklage seien „faktisch eine Kreditaufnahme“, schreibt der Rechnungshof. Daher würden auch neue Zinsen fällig. Auf die Rücklage zuzugreifen, belaste also die Steuerzahler, statt sie zu entlasten.

Diese Kreditaufnahme bewertet der Rechnungshof als verfassungsrechtlich heikel. Denn das Grundgesetz regelt streng, welche Schulden erlaubt sind: für das Sondervermögen, für die Bundeswehr und um die schlechte Konjunktur auszugleichen.

„Ein erhebliches verfassungsrechtliches Risiko“

Juristisch sieht der Rechnungshof mehrere Probleme. Die Regierung überschreite damit die grundgesetzlich festgeschriebene Höchstgrenze für Schulden. Außerdem gehe die Bundesregierung damit nicht transparent um. Und es fehle die notwendige rechtliche Grundlage, diese Schulden aufzunehmen. Daher warnen die Prüfer: „Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes geht die Bundesregierung mit der fehlenden Kreditermächtigung ein erhebliches verfassungsrechtliches Risiko ein.“

Der Rechnungshofbericht enthält auch die Antwort des Finanzministeriums auf die Kritik. Eine Kreditaufnahme werde nicht verschleiert, schreiben Klingbeils Beamte. Das Ministerium veröffentliche die Kreditaufnahmen in einem eigenen Plan. Außerdem habe das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil grundsätzlich anerkannt, dass die Regierung Rücklagen bilden und auch wieder auflösen dürfe.

Die Haushaltsverhandlungen im Bundestag beginnen kommende Woche. Klingbeil ist nicht der erste Finanzminister, der in die Rücklage greift. Die Ampelregierung hatte für den Haushalt des Jahres 2023 Dutzende Milliarden Euro aus der Reserve umgebucht. Die Rücklage ist jetzt fast aufgebraucht. Für 2028 sind nur noch rund vier Milliarden Euro übrig. Der Rechnungshof fordert allerdings, sie ersatzlos zu streichen und die Haushaltslücke anders zu schließen.