Versicherte müssen wieder über Erhöhung der GKV-Zusatzbeiträge informieren: Gut so!
Gesundheitsminister Linnemann macht einen Teil von Warkens Reform rückgängig. Krankenkassen müssen künftig wieder über Beitragserhöhungen informieren. Gut so! Neu-Gesundheitsminister Carsten Linnema...
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Gesundheitsminister Linnemann macht einen Teil von Warkens Reform rückgängig. Krankenkassen müssen künftig wieder über Beitragserhöhungen informieren. Gut so!
Foto: Michael Brandt/dpa
E in Punkt von Nina Warkens Gesundheitsreform, mit der die gesetzlichen Krankenkassen gehörig Geld einsparen sollen, bekam nur wenig Aufmerksamkeit: Die Kassen sollten ihre Mitglieder nicht mehr darüber informieren müssen, wenn sie den Zusatzbeitrag erhöhen. Diesen dürfen sie individuell zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz erheben. Derzeit liegt er durchschnittlich bei 2,9 Prozent und schwankt je nach Kasse zwischen 2,5 Prozent und 4,38 Prozent. Die Begründung für die Maßnahme: Durch den Verzicht auf die Infobriefe könne man etliche Millionen Euro Arbeits-, Papier- und Portokosten sparen.
Warkens Nachfolger Carsten Linnemann (CDU) will das Vorhaben wieder zurücknehmen. „Die Krankenkassen sollten ihre Mitglieder auch in Zukunft individuell informieren müssen, etwa digital per Krankenkassen-App oder schriftlich“, sagte er der Rheinischen Post.
Das ist richtig so. Klar: Bürokratie kostet Geld. Geld, das man immer auch gut anderweitig gebrauchen könnte. Aber mit derselben Begründung könnte man beispielsweise auch beschließen, keine Wahlinfos mehr zu verschicken, nach dem Motto: Die Bürger:innen müssen schon selbst herausfinden, wann die Wahl und wo ihr Wahllokal ist. Und wenn sie es zu spät mitbekommen: Ups, Pech gehabt. Und die gesparten Millionen hätten wir dann übrig für was auch immer, denn es gibt schließlich immer ein Was-auch-immer, für das Geld fehlt. Eine absurde Vorstellung.
Zudem können sich die Krankenkassen so wie listige Privatunternehmen verhalten, die versteckt Abokosten erhöhen und Kündigungen erschweren. Denn bei Beitragserhöhungen haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, wodurch die ansonsten übliche Bindungsfrist von zwölf Monaten entfällt. Wird die Beitragserhöhung aber erst dann sichtbar, wenn weniger Geld vom Gehalt auf dem Konto gelandet ist, ist die Sonderkündigungsfrist bereits abgelaufen. All dies ist fatal für das ohnehin schon angeschlagene Vertrauen in die öffentliche Hand.
Nach dem Erfolg der AfD bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt bangen viele Menschen um die Zukunft, es droht die erste AfD-Regierung. Das wäre eine (weitere) Zäsur für Deutschland. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion.
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Eva Fischer
Themenchefin
Jahrgang 1989; seit Anfang 2025 bei der taz, derzeit als Themenchefin, Nachrichtenchefin und CvD bei taz.de. Vorherige Stationen: u.a. EU- und Nato-Korrespondentin in Brüssel beim Handelsblatt, Redakteurin für Internationale Politik beim Tagesspiegel, Redakteurin bei der ZDF-Talkshow "Markus Lanz". Wirtschaftspsychologie-Studium mit Schwerpunkt Arbeits- und Organisationspsychologie und dem Nebenfach Politikwissenschaft, Besuch der Holtzbrinck-Journalistenschule, gelernte Medienkauffrau Digital und Print beim Spiegel-Verlag. Und auch ausgebildete Yogalehrerin.
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