Versicherte müssen wieder über Erhöhung der GKV-Zusatzbeiträge informieren: Gut so!

Gesundheitsminister Linnemann macht einen Teil von Warkens Reform rückgängig. Krankenkassen müssen künftig wieder über Beitragserhöhungen informieren. Gut so! Neu-Gesundheitsminister Carsten Linnema...

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Versicherte müssen wieder über Erhöhung der GKV-Zusatzbeiträge informieren: Gut so!
Eva Fischer

Gesundheitsminister Linnemann macht einen Teil von Warkens Reform rückgängig. Krankenkassen müssen künftig wieder über Beitragserhöhungen informieren. Gut so!

Carsten Linnemann (CDU), Bundesgesundheitsminister, sitzt im Bundestag auf der Regierungsbank bei den Beratungen zum Bundeshaushalt 2027.
Neu-Gesundheitsminister Carsten Linnemann: Krankenkassen können wie listige Privatunternehmen agieren

Foto: Michael Brandt/dpa

E in Punkt von Nina Warkens Gesundheitsreform, mit der die gesetzlichen Krankenkassen gehörig Geld einsparen sollen, bekam nur wenig Aufmerksamkeit: Die Kassen sollten ihre Mitglieder nicht mehr darüber informieren müssen, wenn sie den Zusatzbeitrag erhöhen. Diesen dürfen sie individuell zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz erheben. Derzeit liegt er durchschnittlich bei 2,9 Prozent und schwankt je nach Kasse zwischen 2,5 Prozent und 4,38 Prozent. Die Begründung für die Maßnahme: Durch den Verzicht auf die Infobriefe könne man etliche Millionen Euro Arbeits-, Papier- und Portokosten sparen.

Warkens Nachfolger Carsten Linnemann (CDU) will das Vorhaben wieder zurücknehmen. „Die Krankenkassen sollten ihre Mitglieder auch in Zukunft individuell informieren müssen, etwa digital per Krankenkassen-App oder schriftlich“, sagte er der Rheinischen Post.

Das ist richtig so. Klar: Bürokratie kostet Geld. Geld, das man immer auch gut anderweitig gebrauchen könnte. Aber mit derselben Begründung könnte man beispielsweise auch beschließen, keine Wahlinfos mehr zu verschicken, nach dem Motto: Die Bür­ge­r:in­nen müssen schon selbst herausfinden, wann die Wahl und wo ihr Wahllokal ist. Und wenn sie es zu spät mitbekommen: Ups, Pech gehabt. Und die gesparten Millionen hätten wir dann übrig für was auch immer, denn es gibt schließlich immer ein Was-auch-immer, für das Geld fehlt. Eine absurde Vorstellung.

Zudem können sich die Krankenkassen so wie listige Privatunternehmen verhalten, die versteckt Abokosten erhöhen und Kündigungen erschweren. Denn bei Beitragserhöhungen haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, wodurch die ansonsten übliche Bindungsfrist von zwölf Monaten entfällt. Wird die Beitragserhöhung aber erst dann sichtbar, wenn weniger Geld vom Gehalt auf dem Konto gelandet ist, ist die Sonderkündigungsfrist bereits abgelaufen. All dies ist fatal für das ohnehin schon angeschlagene Vertrauen in die öffentliche Hand.

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Eva Fischer

Eva Fischer

Themenchefin

Jahrgang 1989; seit Anfang 2025 bei der taz, derzeit als Themenchefin, Nachrichtenchefin und CvD bei taz.de. Vorherige Stationen: u.a. EU- und Nato-Korrespondentin in Brüssel beim Handelsblatt, Redakteurin für Internationale Politik beim Tagesspiegel, Redakteurin bei der ZDF-Talkshow "Markus Lanz". Wirtschaftspsychologie-Studium mit Schwerpunkt Arbeits- und Organisationspsychologie und dem Nebenfach Politikwissenschaft, Besuch der Holtzbrinck-Journalistenschule, gelernte Medienkauffrau Digital und Print beim Spiegel-Verlag. Und auch ausgebildete Yogalehrerin.

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