Ist der Anstieg der Diäten für Abgeordnete moralisch verwerflich?
wa.deNRWStand: 14.09.2026, 22:30 UhrKommentareUns auf Google folgenIm Landtag: Ministerpräsident Hendrik Wüst ist auch Abgeordneter, erhält aber keine vollen doppelten Bezüge aus Landtagsmandat und Regierungsam...
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Stand: 14.09.2026, 22:30 Uhr
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Ein Ex-Stadtdirektor hat den Fraktionen einen Brief geschrieben. Der Bund der Steuerzahler NRW hält die Altersversorgung für das eigentliche Problem.
Düsseldorf – Sie sind ein Dauerthema für Kritiker: die Diäten von Abgeordneten. Mit Manfred Lipphardt aus Werl hat sich jetzt der ehemalige Stadtdirektor der Stadt Werl und der Stadt Kierspe an die Fraktionen im Düsseldorfer Landtag gewandt. Der pensionierte Kommunalbeamte beschäftigt sich seit Jahrzehnten mit der Beamtenpolitik – besonders der Besoldungspolitik. 1994 stellte er in seinem Buch die Frage „Chaos im öffentlichen Dienst?“. In seinem Brief an die Fraktionschefs kritisiert er die Erhöhung der Diäten der NRW-Landtagsabgeordneten seit 2020. Die aktuell 195 Abgeordneten erhalten monatlich Abgeordnetenbezüge in Höhe von knapp 12 000 Euro plus abzuführende Beiträge an das Versorgungswerk in Höhe von rund 3300 Euro.
Das kritisiert der Ex-Stadtdirektor
Lipphardt weist darauf hin, dass die Diäten für 2026 um 4,3 Prozent gestiegen sind, „obwohl die Erhöhung für die Beamten nur 3,36 Prozent betrug“. Und er konfrontiert die Fraktionschefs von CDU, SPD, Grünen, FDP und AfD mit noch mehr Zahlen. So habe die Erhöhung der Diäten von 2020 bis einschließlich 2026 28,1 Prozent betragen, die Erhöhung der Beamtenbesoldung (Besoldungsgruppe A 15, verheiratet, keine Kinder) dagegen 16,4 Prozent, die Erhöhung der Tarifbeschäftigten in der Entgeltgruppe E 15 nur 16,1 Prozent. Die Erhöhung der Beträge ans Versorgungswerk der Abgeordneten beziffert Lipphardt für den genannten Zeitraum auf 42,6 Prozent. Dem stellt er das Plus des Verbraucherpreisindexes für NRW von 2020 bis einschließlich 2025 gegenüber: 21,9 Prozent.

„Das ist moralisch mehr als verwerflich“, zeigt sich Lipphardt in seinem Schreiben „fassungslos“. Er wirft den Abgeordneten eine primär den eigenen Interessen wahrende Einkommenspolitik ohne Skrupel vor. Er fordert von den Fraktionen, die Bemessungswerte gründlich zu überarbeiten – mit dem Ziel, dass die Diätenerhöhungen nicht höher ausfallen dürfen als die Einkommensverbesserungen der Beamten und Beschäftigten.
Das sagt der Bund der Steuerzahler
„Wir können die Kritik grundsätzlich gut nachvollziehen“, teilt Bärbel Hildebrand, Leiterin der Pressestelle des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen, auf Anfrage unserer Zeitung mit. Zugleich weist sie darauf hin, dass die Steigerung der Abgeordnetenbezüge mittlerweile nur noch an eine feste Bezugsgröße, nämlich die Entwicklung der Nominallöhne in NRW, gekoppelt ist. „Das erscheint uns nicht kritikwürdig“, so Hildebrand. Zum einen führe diese Vereinfachung zu mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Zum anderen berücksichtige der Nominallohnindex die Lohnentwicklung in allen Branchen. Für die Bezahlung der Abgeordneten als Volksvertreter sei das sachgerechter, als nur auf die Vergütungsentwicklung im öffentlichen Dienst abzustellen.

„Sehr viel ärgerlicher und kritikwürdiger“ als die Anpassung der Abgeordnetenbezüge ist für den Bund der Steuerzahler die Regelung der Altersversorgung. Die Diätenreform von 2005 habe den Abgeordneten erheblich höhere Bezüge zugesprochen, mit der Maßgabe, eine bestimmte Summe für die Altersversorgung ins neu geschaffene Versorgungswerk der Abgeordneten einzuzahlen. In der Folge stockten die Abgeordneten ihre Diäten kräftig auf, um mehr Geld ins Versorgungswerk einzuzahlen. „Dies gipfelte im Frühjahr 2025 in einer Neuregelung, die die Abgeordneten selbst nicht mehr überblickt haben und die zu Steuernachzahlungen geführt hätte. Daraufhin haben die Abgeordneten ihre Neuregelung Ende 2025 flugs wieder einkassiert“, erinnert Hildebrand an das fast finanzielle Eigentor.
Der Bund der Steuerzahler schlägt vor, dass die Abgeordneten aus dem Versorgungswerk aussteigen und in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder schlicht und einfach ergänzende private Vorsorge betreiben – so wie zahllose Arbeitnehmer, Selbstständige und Unternehmer auch.
So reagieren die Fraktionen
Die FDP hat dem Werler geantwortet. „Auch, wenn wir die Bewertung nicht teilen, nehmen wir Kritik selbstverständlich ernst“, betonen die Liberalen. Die Abgeordnetenbezüge würden nicht politisch festgelegt. Die Koppelung an den Nominallohnindex mache das Verfahren nachvollziehbar und transparent. Ein Sprecher der Grünen reagierte gegenüber unserer Zeitung: „Das geltende Abgeordnetengesetz des Landes wurde mit den Stimmen aller demokratischen Fraktionen beschlossen und sieht vor, dass die Anpassung der Bezüge der Abgeordneten an die Entwicklung der Nominallöhne gekoppelt ist.“ CDU und SPD arbeiteten in der vergangenen Woche noch an einer Antwort an Manfred Lipphardt.