Jugendarrest wegen Schulschwänzen: Landkreis ordnet sechs Mal an
StartseiteLokalesNortheimNortheimStand: 18.08.2026, 14:13 UhrKommentareUns auf Google folgenStühle stehen in einem Klassenzimmer in einer Schule. Im Landkreis Northeim wurde sechsmal Jugendarrest verhängt, weil...
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Stand: 18.08.2026, 14:13 Uhr
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Im Landkreis Northeim wurde 2025 sechsmal Jugendarrest verhängt, weil Jugendliche nicht zur Schule gingen. Seit August ist das nur noch bei volljährigen Schülern möglich.
Landkreis Northeim – Im Landkreis Northeim wurde 2025 sechsmal Jugendarrest angeordnet, weil Jugendliche nicht mehr zur Schule gegangen sind – seit Anfang August geht das nur noch bei volljährigen Schülerinnen und Schülern. Die Gründe, aus denen Jugendliche dem Unterricht fernbleiben, sind vielfältig und reichen oft über das „keine Lust haben“ hinaus.
Im Schuljahr 2024/2025 gab es insgesamt 282 Ordnungswidrigkeitsanzeigen wegen Schulpflichtverstößen, informiert der Landkreis. In 176 der Fälle gab es Bußgeldbescheide, von denen 19 in Sozialstunden umgewandelt wurden. Jugendarreste gab es keine. Die Jugendhilfe war aber im Kalenderjahr 2025 in 54 Verfahren tätig – in sechs davon wurde Jugendarrest angeordnet.
Eine Stichprobe der überörtlichen Kommunalprüfung ergab: Zwischen 2019 und 2022 gab es in elf niedersächsischen Kommunen fast 3200 Bußgeldbescheide wegen Schulpflichtverletzung, von denen rund 500 in Jugendarrest umgewandelt wurden. Laut dem Nachrichtendienst RND ist Niedersachsen damit Spitzenreiter unter den Bundesländern.
Vom Landkreis heißt es, es sei „wichtig, möglichst früh hinzuschauen“. Die Erklärung, jemand habe schlicht keine Lust auf Schule, greife oft zu kurz. Gründe, aus denen Schüler dem Unterricht fernbleiben, könnten unter anderem Depressionen, Überforderung oder Mobbing sein.
Um die Ursachen zu klären, dokumentieren die Schulen die Fehlzeiten, suchen das Gespräch mit Schülern und Familien und beziehen Stellen wie die Schulsozialarbeit ein. Ziel sei „eine möglichst nachhaltige Rückkehr in die Schule“. In Einzelfällen konnten bereits Jugendwerkstätten oder Praktika „dazu beitragen, neue Ziele und Motivation zu entwickeln“, heißt es.
Bela Mittelstädt, Pressesprecher des Niedersächsischen Kultusministeriums, sagt: „Schulabsentismus ist nicht einfach nur ein Fehlverhalten.“ Vielmehr sei es häufig ein Ausdruck komplexer Belastungen. Das Kultusministerium stärke deshalb unter anderem frühe Aufklärung und Gespräche mit den Eltern. Denn: „Prävention wirkt nachhaltiger als Bestrafung“, so Mittelstädt.
Auch im niedersächsischen Landtag ist das Thema vertreten: Zum August trat eine kürzlich beschlossene Gesetzesänderung in Kraft. Jetzt gilt Schulpflichtverletzung nur noch für volljährige Schüler als ordnungswidrig – bei Minderjährigen richtet sich das Verfahren gegen die Sorgeberechtigten. Vorher wurden ab 14 Jahren die Jugendlichen und Sorgeberechtigten einbezogen und ab 16 Jahren nur noch die Jugendlichen selbst.
Auch der Erlass zur Schulpflicht wurde überarbeitet: Vorrangig soll mit pädagogischen und erzieherischen Maßnahmen gearbeitet werden. „Jugendarrest ist – auch für erwachsene Schulpflichtige – die allerletzte Maßnahme“, betont Mittelstädt.
Hilfe bei Schulverweigerung
Regelmäßiger Schulbesuch ist keine freiwillige Entscheidung: In Niedersachsen gilt die Schulpflicht grundsätzlich für 12 Jahre. Wer länger vom Unterricht fernbleibt, gefährdet womöglich den eigenen Schulabschluss und damit die berufliche Zukunft. Um Schüler, Lehrkräfte und Eltern zu unterstützen, gibt es in Northeim das Programm „2. Chance – Schulabsentismus“. In den Schuljahren 2023/2024 und 2024/2025 wurden darüber rund 228 Schülerinnen und Schüler beraten und begleitet, heißt es vom Landkreis. Mehr Infos unter zu.hna.de/zweite-chance