Jugendstrafrecht bei schweren Taten? Badenberg will Reform nach CSD-Anschlag
StartseitePolitikStand: 02.08.2026, 19:16 UhrKommentareUns auf Google folgenSoll bei jungen Erwachsenen weiterhin Jugendstrafrecht angewendet werden können? Berlins Justizsenatorin hält das gerade bei Fällen sc...
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Stand: 02.08.2026, 19:16 Uhr
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Soll bei jungen Erwachsenen weiterhin Jugendstrafrecht angewendet werden können? Berlins Justizsenatorin hält das gerade bei Fällen schwerer Kriminalität für überholt.
Berlin – Nach dem islamistischen Anschlag am Rande des Christopher Street Day in Berlin hat sich Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) dafür ausgesprochen, bei jungen Erwachsenen üblicherweise kein Jugendstrafrecht anzuwenden. „Das Jugendstrafrecht soll in diesen Konstellationen nur noch ausnahmsweise in besonders begründeten Fällen zur Anwendung kommen“, sagte sie der Welt am Sonntag.

Reform nach CSD-Anschlag: Badenberg eröffnet Debatte um Jugendstrafrecht
Der Gesetzgeber unterstelle Volljährigen die volle Geschäftsfähigkeit. Außerdem könnten sie durch die Ausübung ihres Wahlrechts über die Zusammensetzung eines Parlaments mitentscheiden. „Dass bei volljährigen Tätern unter 21 gerade in Fällen schwerer Kriminalität dennoch in der Regel das Jugendstrafrecht angewendet wird, halte ich für überholt“, so die CDU-Politikerin. Sie plädiere für die regelmäßige Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf Volljährige.
Sachsens Justizministerin Constanze Geiert forderte ebenfalls eine Umkehr der bisherigen Praxis im Jugendstrafrecht. „Die derzeitigen Regelungen werden der Realität schwerer Gewalttaten junger Täter häufig nicht mehr gerecht“, sagte die CDU-Politikerin der Zeitung. Zwar bleibe der Erziehungsgedanke beim Umgang mit jungen Straftätern richtig und wichtig. „Er darf aber nicht dazu führen, dass notwendige und konsequente Reaktionen des Rechtsstaats ausbleiben oder unnötig bürokratisch erschwert werden.“
Sachsens Justizministerin pflichtet Badenberg bei
Für Heranwachsende solle künftig grundsätzlich das Erwachsenenstrafrecht gelten. Jugendstrafrecht müsse in diesen Fällen die begründungsbedürftige Ausnahme sein. Vorschläge, nur bei sogenannten Gefährdern Erwachsenenstrafrecht anzuwenden, lehnte Geiert ab. „Aus unserer Sicht wäre eine grundsätzliche Reform im Jugendstrafrecht nachhaltiger, die sich nicht nur auf die sogenannten Gefährder bezieht“, sagte sie.
Bei dem Terroranschlag in Berlin am 25. Juli hatte der 21-jährige Attentäter im Tiergarten mit einem Auto mehrere Passanten angefahren, bevor er – vermutlich mit einer Machete – weitere Menschen angriff. Eine Frau starb, 31 Menschen wurden verletzt. Der Islamist wurde am Tag danach von Polizisten erschossen, als sie ihn festnehmen wollten. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft war der Attentäter nach vergeblichen Versuchen, sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in Syrien anzuschließen, im November 2025 bei seiner Rückkehr am Hauptstadtflughafen BER festgenommen worden.
Nach längerer Untersuchungshaft wurde er im Mai von einem Jugendschöffengericht zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt - unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Die Entscheidung über eine Aussetzung dieser Jugendstrafe zur Bewährung wurde demnach für die Dauer von sechs Monaten zurückgestellt.