Andreas Scheuer: Ex-Minister nach Maut-Debakel vor Gericht

Die gescheiterte Pkw-Maut hat die Politik auf vielen Ebenen beschäftigt. Nun beginnt ein weiteres Kapitel: Für den ehemaligen CSU-Minister Andreas Scheuer hat das Debakel ein juristisches Nachspiel.

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Andreas Scheuer: Ex-Minister nach Maut-Debakel vor Gericht

Justiz: Ex-Minister Scheuer nach Maut-Debakel vor Gericht

Die gescheiterte Pkw-Maut hat die Politik auf vielen Ebenen beschäftigt. Nun beginnt ein weiteres Kapitel: Für den ehemaligen CSU-Minister hat das Debakel ein juristisches Nachspiel.

Vor dem Landgericht Berlin beginnt der Prozess gegen den ehemaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. (Archivbild) Foto: Michael Kappeler/dpa

Unter großem Medienandrang hat in Berlin der Prozess gegen den früheren Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) begonnen. Rund sieben Jahre nach dem Pkw-Maut-Debakel steht er wegen des Vorwurfs einer Falschaussage vor dem Landgericht Berlin. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 51-Jährigen vor, vor dem Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestags gelogen zu haben. Mitangeklagt ist der ehemalige Staatssekretär Gerhard Schulz (60).

Der Prozess begann mit der Verlesung der Anklage. Scheuer war am Morgen frühzeitig am Gericht, schon vor dem offiziellen Einlass. Er wollte sich nicht äußern.

Worum geht es konkret?

Scheuer, der im April 2024 sein Bundestagsmandat niedergelegt hat, sowie Schulz sollen laut Anklage bei ihrer Befragung im Untersuchungsausschuss bewusste Falschaussagen gemacht haben. Auf Fragen Abgeordneter, ob seitens der Betreiber bei einem Treffen am 29. November 2018 angeboten worden sei, Betreiberverträge zur Pkw-Maut erst nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu unterzeichnen, sollen beide „entgegen ihrer tatsächlichen Erinnerung angegeben haben, sich an ein solches Verschiebungsangebot nicht erinnern zu können“, so die Staatsanwaltschaft.

Nach Maut-Debakel

Prozess gegen Ex-Minister Scheuer

Seine Aussage im Kontext mit dem Maut-Debakel hat ein juristisches Nachspiel für den ehemaligen CSU-Minister. Das Landgericht Berlin hat eine Anklage gegen Andreas Scheuer zugelassen.

Manager der eigentlich vorgesehenen Betreiberfirmen hatten im Untersuchungsausschuss von diesem Angebot an Scheuer berichtet - sie hätten ihm dieses Ende November 2018 bei einem gemeinsamen Frühstück mit Scheuer im Ministerium gemacht. Scheuer habe das Angebot abgelehnt. 

Scheuer dagegen hatte Anfang Oktober 2020 vor dem Ausschuss ausgesagt, ein solches Angebot der Betreiber habe es nach seiner Erinnerung nicht gegeben. Dies deckte sich mit Aussagen von Schulz.

Dem Ausschussbericht zufolge ging es laut Scheuer bei dem Treffen mit den Managern um einen „allgemeinen politischen Gedankenaustausch“, bei dem die Bedeutung der geplanten Pkw-Maut für den Bund bekräftigt werden sollte. Damit stand Aussage gegen Aussage.

Wie kam es zu den Ermittlungen?

Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte Anfang Mai 2022 bekanntgegeben, dass sie im April wegen des Verdachts einer Falschaussage im Untersuchungsausschuss ein Ermittlungsverfahren gegen Scheuer sowie Schulz eingeleitet hat. Grundlage waren nach ihren Angaben mehrere Strafanzeigen von Privatpersonen.

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Im August 2025 erhob die Behörde Anklage gegen den Ex-Verkehrsminister und Schulz. Ende Mai gab das Landgericht bekannt, dass die zuständige 38. Große Strafkammer die Anklage zugelassen hat und es zum Prozess kommt. 

Was sagt Scheuer zu dem Vorwurf?

Sein Mandant trete dem gegen ihn erhobenen Vorwurf „nachdrücklich“ entgegen, „zu einer an ihn gerichteten Frage eine unzutreffende Antwort gegeben zu haben“, teilte Scheuers Anwalt Daniel Krause auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur vor Prozessbeginn mit. „Daran hält er fest und wird sich gegen diesen Vorwurf verteidigen“, so Scheuers Verteidiger weiter. 

Als klar war, dass es zum Prozess kommt erklärte Krause im Mai, sein Mandant habe sich „stets vollständig kooperativ gegenüber den Ermittlungsbehörden gezeigt“. Die Hauptverhandlung werde endlich die Möglichkeit bieten, den Sachverhalt umfassend zu klären.

Auch der frühere Staatssekretär Schulz bestreitet den Vorwurf. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für beide Beschuldigte die Unschuldsvermutung.

Wie läuft der Prozess?

Dass Bundesminister sich nach der Amtszeit vor Gericht stellen müssen, kommt eher selten vor. Entsprechend groß ist das Interesse an dem Prozess. Für die Verhandlung haben sich nach Gerichtsangaben enorm viele Medienvertreter aus ganz Deutschland angemeldet. 

Die zuständige Kammer hat bislang insgesamt zwölf Verhandlungstage geplant. Ein Urteil könnte demnach am 25. November gesprochen werden. Das Gesetz (§ 153 StGB) sieht bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. 

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Wann welche Zeugen gehört werden sollen, hängt nach Gerichtsangaben davon ab, ob und in welcher Form sich Ex-Minister Scheuer und der mitangeklagte Schulz äußern werden. 

Bei den Anwaltskosten soll der frühere Minister nach „Spiegel“-Informationen Unterstützung vom Bundesverkehrsministerium (BMV) bekommen. Das Ressort habe sich grundsätzlich bereit erklärt, Kosten zu übernehmen, schreibt das Blatt. Vom BMV hieß es, man könne „zum Schutz personenbezogener Daten“ dazu keine Informationen geben. 

Wie kam es zu dem Untersuchungsausschuss?

Der Untersuchungsausschuss des Bundestags befasste sich mit möglichen Fehlern Scheuers nach dem Stopp des CSU-Prestigeprojekts in der damaligen schwarz-roten Bundesregierung durch den EuGH. Der Ausschuss hatte im Dezember 2019 seine Arbeit aufgenommen und diese im Sommer 2021 abgeschlossen.

In der Kritik stand vor allem, dass Scheuer Betreiberverträge zur Pkw-Maut schon Ende 2018 abschloss, noch bevor endgültige Rechtssicherheit beim EuGH bestand. Die damalige Opposition hatte Scheuer schwere Fehler im Haushalts- und Vergaberecht zulasten der Steuerzahler vorgeworfen. 

Welche finanziellen Folgen hatte das Maut-Debakel?

Der deutsche Staat musste infolge des Maut-Debakels 243 Millionen Euro Schadenersatz an die einst vorgesehenen Betreiber zahlen, dies hatte eine Verständigung nach einem ersten Schiedsverfahren mit den eigentlich vorgesehenen Betreibern ergeben. 

Die vorgesehenen Betreiber hatten Schadenersatz gefordert, nachdem der Bund die Verträge kurz nach dem Urteil gekündigt hatte. Scheuer hatte Forderungen der Firmen zurückgewiesen, es folgte ein Schiedsverfahren. Nach einem weiteren Schiedsverfahren zahlte der Bund zusätzlich einen Schadenersatz von rund 27 Millionen Euro. Ende 2023 gab das Verkehrsministerium bekannt, auf eine Klage gegen Scheuer wegen Haftungsansprüchen zu verzichten.

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