K-Block-Sperre gestoppt: Warum Dynamo-Fans am Sonntag doch reindürfen

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Drohende Block-Sperre vorerst vom Tisch: Dynamo Dresden zieht gegen das DFB-Urteil vor das Schiedsgericht. Alle Karten für den K-Block behalten ihre Gültigkeit.

11.08.2026, 13:48 Uhr

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Dynamo Dresden kann gegen den SV Darmstadt 98 auf die volle Unterstützung des Rudolf-Harbig-Stadions bauen.

Dynamo Dresden kann gegen den SV Darmstadt 98 auf die volle Unterstützung des Rudolf-Harbig-Stadions bauen.

© Paul Fritz/Imago

Die Fans von Dynamo Dresden können vorerst durchatmen: Das erste Heimspiel der gerade gestarteten Saison in der 2. Bundesliga wird nicht zur halben Angelegenheit. Gegen den SV Darmstadt 98 dürfen am Sonntag alle Zuschauerbereiche im Rudolf-Harbig-Stadion geöffnet werden. Die zunächst drohende Sperrung des K-Blocks ist vorerst vom Tisch.

Möglich macht das ein juristischer Schritt des Vereins. Dynamo hat gegen die vom DFB-Bundesgericht bestätigte Strafe Schiedsklage erhoben. Mit der Erhebung der Klage wurde die Vollstreckung des Urteils bis zum Abschluss des Schiedsverfahrens ausgesetzt. Das teilte die SGD am Dienstag mit.

Tickets im K-Block behalten ihre Gültigkeit

Für die Fans bedeutet das zunächst: Die bereits gekauften Karten behalten ihre Gültigkeit. Auch die Tickets für die Blöcke K1 bis K5 können beim Heimspiel gegen Darmstadt am Sonntag (13.30 Uhr) genutzt werden. Eine Sperrung einzelner Zuschauerbereiche wird es damit nicht geben.

Hintergrund der Strafe sind die schweren Ausschreitungen beim Heimspiel gegen Hertha BSC am 4. April. Damals überstiegen mindestens 77 Dynamo-Anhänger aus dem K-Block die Begrenzung zum Innenraum und liefen über das Spielfeld in Richtung Gästeblock. Zuvor waren 27 pyrotechnische Gegenstände gezündet worden, anschließend wurden unter anderem Bengalos und Feuerwerksraketen in Richtung der Berliner Fans abgefeuert. Die Partie musste deshalb für 19 Minuten unterbrochen werden, mindestens 17 Menschen wurden verletzt.

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Das DFB-Sportgericht verhängte gegen Dynamo daraufhin eine Geldstrafe von 91.200 Euro und einen teilweisen Zuschauerausschluss bei zwei Heimspielen. Die zweite Partie wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das DFB-Bundesgericht bestätigte die Entscheidung am vergangenen Freitag, nachdem Dynamo Berufung eingelegt hatte.

Dynamo wollte die Entscheidung allerdings nicht akzeptieren und zog nun vor das Ständige Schiedsgericht des DFB. Die Dresdner kritisieren insbesondere den Teilausschluss der Zuschauer als Kollektivstrafe. Das Schiedsverfahren soll voraussichtlich im Herbst stattfinden. Bis dahin ist die Vollstreckung der Strafe ausgesetzt.

Für Dynamo kommt die Entscheidung damit zu einem günstigen Zeitpunkt. Nach der Rückkehr in die 2. Bundesliga steht gegen Darmstadt das erste Heimspiel der neuen Saison an. Und das Rudolf-Harbig-Stadion kann dabei zumindest vorerst ohne die Einschränkungen gefüllt werden, die nach den Vorfällen gegen Hertha gedroht hatten. Wie es im Schiedsverfahren weitergeht, will Dynamo Dresden nach eigenen Angaben rechtzeitig bekannt geben.

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