Kater "Schmotzer", ein Tierquäler-Prozess und vier Freisprüche – wie konnte es dazu kommen?

Frage & Antwort Kater "Schmotzer", ein Tierquäler-Prozess und vier Freisprüche – wie konnte es dazu kommen? Die Richterin am Tiroler Landesgericht konnte bei den vier Angeklagten keine "Mutwilligke...

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Kater "Schmotzer", ein Tierquäler-Prozess und vier Freisprüche – wie konnte es dazu kommen?

Frage & Antwort

Kater "Schmotzer", ein Tierquäler-Prozess und vier Freisprüche – wie konnte es dazu kommen?

Die Richterin am Tiroler Landesgericht konnte bei den vier Angeklagten keine "Mutwilligkeit des Tötens" erkennen. In den sozialen Medien hingegen herrscht blanker Hass

Frage & Antwort

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Jan Michael Marchart

Nahaufnahme einer Abessinierkatze mit leuchtend gelb-grünen Augen und rotbraunem Fell. Die Katze sitzt vor einem unscharfen Hintergrund.
Das Video, das "Schmotzers" Tod zeigt, geht einem nicht mehr so schnell aus dem Kopf (Symbolbild).

Der Fall des getöteten Katers "Schmotzer" in Tirol sorgte im Frühjahr für Entsetzen und brachten vier junge Männer vor Gericht. Doch am Ende wurden alle freigesprochen. Wie passt das zusammen? Und warum reichten selbst die drastischen Aufnahmen nicht für eine Verurteilung wegen Tierquälerei?

Frage: Noch einmal von vorne: Was ist passiert?

Antwort: Diese Geschichte beginnt im April dieses Jahres. Damals geht ein Video viral, das Männer aus dem Tiroler Brixen im Thale zeigt – und die letzten 55 Sekunden im Leben eines Katers. Einer der Männer fixiert das Tier, ein anderer, von Beruf Metzger, setzt ihm mit einem Bolzenschussapparat einen Schuss am Kopf. Anschließend schlägt ein weiterer Anwesender mehrmals mit einer Schaufel auf den Kater ein. Das Tier zuckt noch, ehe ihm die Kehle in einem längeren Prozess durchgeschnitten wird. Auch Lachen ist im Video zu hören. Zumindest einer der Männer hat das Video selbst hochgeladen. Was folgte, waren Droh- und Hasspostings gegen sie.

Frage: Wie ging es weiter?

Antwort: Der Fall wurde so groß, dass die Polizei Ermittlungen aufnahm. Am 2. Mai wandten sich zwei Jugendliche an die Exekutive und erstatteten Anzeige, nachdem sie das Video zugeschickt bekamen. Die Polizei sicherte das Video, konnte die Beteiligten ausforschen. Am 14. Mai gingen die späteren Beschuldigten zwischen 16 und 25 Jahren selbst zur Polizei, zeigten sich dort laut einer Aussendung "geständig" und "reumütig".

Frage: Wie "geständig"?

Antwort: Die vier Männer räumten in der Befragung ein, das Tier getötet zu haben. Schon damals betonten sie aber, der Kater sei verletzt gewesen und sie hätten ihn lediglich von seinem Leiden erlösen wollen. Die Causa sorgte nicht nur für große Empörung, sondern hatte für zwei der Männer auch persönliche Konsequenzen: Einer verlor seinen Job, ein anderer wurde, wie es hieß, aus dem Krampusverein ausgeschlossen.

Frage: Wie hoch ist das Strafmaß bei Tierquälerei?

Antwort: Wer ein Tier "roh misshandelt" oder ihm "unnötige Qualen" zufügt, muss im Fall einer Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen.

Frage: Am 4. August mussten sich die Beteiligten am Landesgericht Innsbruck verantworten. Der Gerichtsprozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Warum?

Antwort: Das, so die Argumentation des Gerichts, hat damit zu tun, dass etwa einer der Angeklagten erst 16 Jahre alt ist. Das Jugendgerichtsgesetz erlaube den Ausschluss der Öffentlichkeit, um das "Fortkommen" von Jugendlichen nicht zusätzlich beeinträchtigen.

Frage: Die vier Beschuldigten wurden alle freigesprochen. Laut Richterin war die "Mutwilligkeit des Tötens" nicht erfüllt. Die Angeklagten sagten aus, sie hätten das Tier am Straßenrand verletzt aufgefunden und getötet, um es angeblich von Qualen zu "erlösen", hätten es aber nicht gequält. Welche Beweise gibt es dafür?

Antwort: Aus dem Video, übrigens vom Jüngsten aufgenommen, geht nicht hervor, ob der Kater vor der Tötung tatsächlich verletzt war. Das Problem aus Sicht des Gerichts: Es muss das Gegenteil beweisen. Gelingt das nicht, muss im Zweifel zugunsten der Angeklagten entschieden werden. Selbst wenn die Möglichkeit besteht, dass es womöglich doch anders war.

Frage: Wenn die Beteiligten das Tier von seinen Qualen erlösen wollten, warum sind sie nicht zum Tierarzt gegangen?

Antwort: Das kann das Gericht auf STANDARD-Nachfrage nicht beantworten.

Frage: Warum hatte der Metzger ein Bolzenschussgerät dabei?

Antwort: Angeblich, weil er nächsten Tag einen Schlachtauftrag bezüglich Ziegen und Schafen hatte. Mit dem Gerät ist es wohl möglich, bei Tieren vor der Schlachtung eine Empfindungslosigkeit herzustellen. Es stirbt also noch nicht, spürt aber nichts. Deshalb konnte die Richterin auch keinen Vorsatz dafür erkennen, das Tier sei gequält worden.

Frage: Der sachverständige Veterinärmediziner im Verfahren sagte allerdings, dass der Metzger keinen "sachgerechten" Schuss abgab.

Antwort: Das stimmt. Laut Gericht hat der Metzger vor allem mit größeren Tieren zu tun. Die Anatomie einer Katze sei im Vergleich dazu eine andere.

Frage: Spielte es im Prozess keine Rolle, dass der Kater noch zuckte?

Antwort: Sehr wohl. Der Sachverständige erklärte, dass es sich um unwillkürliche, reflexartige Muskelkrämpfe handeln könnte und nicht zwingend um Schmerzen bei Bewusstsein. Das Gegenteil konnte im Verfahren nicht festgestellt werden. Für den Tatbestand der Quälerei muss das Gericht, so die Argumentation, zumindest kurze Schmerzen beweisen.

Frage: Die Beteiligten haben den Tod des Katers doch gefilmt, im Video ist Lachen zu hören – sagt das nichts aus?

Antwort: Tatsächlich wenig. Das Video an sich ist nicht strafbar – ebenso wenig der Umstand, dass einer der Beteiligten die Situation offenbar spaßig fand. Und das trotz einer Bildern, die einem nur schwer aus dem Kopf gehen.

Frage: Laut Tierschutzgesetz u.a. die Tötung eines Tieres nach Tierschutzgesetz "nur durch Personen vorgenommen werden, die dazu die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen". Warum wurde das außen vor gelassen?

Antwort: Laut Gericht ist die Antwort darauf einfach. Das ist ein Verwaltungsdelikt, der Gerichtsprozess beschäftige sich ausschließlich mit Delikten nach dem Strafrecht. Das sind zwei getrennte Gefäße.

Frage: Ist das Urteil rechtskräftig?

Antwort: Ja, die Staatsanwaltschaft legte keine Rechtsmittel dagegen ein.

Frage: Schon vor dem Gericht forderten Tierschutz-Aktivistinnen härtere Strafen für Tierquäler. Wie ist die Stimmung nach dem Urteil?

Antwort: Es herrschen Entsetzen, Unverständnis und Hass. Im Postfach des Gerichts und in den sozialen Medien wird die Richterin beschimpft, mitunter wird sogar unterstellt, der Prozess sei "geschoben" gewesen oder ihr der Tod gewünscht. In Richtung der ehemals Beschuldigten schreibt eine Userin selbstjustiziell: "Die 4 sollen keine Ruhe mehr haben." (Jan Michael Marchart, 7.8.2026)

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