„Cash only“ soll verschwinden: Das plant die Regierung
Anzeige Panorama Kein „Cash Only“ mehr – kann man bald überall mit Karte zahlen? Mit „Cash On...
- 5 min read
Anzeige
Panorama
Kein „Cash Only“ mehr – kann man bald überall mit Karte zahlen?
Wer kein Bargeld dabeihat, kann den Döner oder Kaffee bisher oft nicht bezahlen. Das soll sich ändern. Sind Scheine und Münzen dann out?
Geschäfte und Restaurants sollen künftig zusätzlich zum Bargeld auch digitale Zahlung mit Karte oder Handy akzeptieren müssen. „Cash only”-Schilder sollen damit der Vergangenheit angehören.
Ein entsprechendes Vorhaben hat Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) auf den Weg gebracht. Die Eckpunkte werden nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur gerade mit den anderen Ministerien abgestimmt.
Bisher Bargeldpflicht in Deutschland
Anzeige
Scheine und Münzen in Euro sind in Deutschland das gesetzliche Zahlungsmittel. Daraus ergibt sich eine Pflicht, Bargeld anzunehmen. Kartenzahlung müssen die Läden nicht akzeptieren. Vor allem kleinere Geschäfte, Spätis und Restaurants nehmen derzeit keine Kartenzahlung an.
Die WochenMOPO 37/26
Die WochenMOPO – ab Freitag neu und überall, wo es Zeitungen gibt!
• Wahlkampf in Meck-Pomm: Stoppt Manuela Schwesig die „blaue Welle“?
• Nach den Schanzen-Morden: Die Spur führt in die Niederlande
• 16 Seiten Sport: HSV-Zugang Møller Wolfe & St. Paulis Torjäger Ceesay sprechen Klartext
• 36 Seiten Rätsel und Kultur: Das Reeperbahn-Festival & Harbour Front macht Leseratten glücklich
Gleichzeitig gibt es immer mehr Cafés und Selbstbedienungskassen in Geschäften, wo man nicht bar zahlen kann. Es hat sich eingebürgert, mit einem Schild darauf hinzuweisen, dass nur Kartenzahlung akzeptiert wird.
Anzeige
Was plant das Finanzministerium?
Ziel ist Wahlfreiheit: Der Kunde soll entscheiden können, ob er bar oder digital – also per Karte, Handy oder Uhr bezahlt. „Wir wollen, dass Unternehmen überall dort, wo Waren und Dienstleistungen direkt vor Ort bezahlt werden, eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten”, heißt es. Damit wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.
Anzeige
Die Pflicht soll für Handel, Gastronomie und Dienstleistungssektor gelten. Welches digitale Bezahlverfahren angeboten wird, soll Sache des Inhabers sein. Umsatzgrenzen oder Zusatzkosten soll es nicht geben. Man soll also den Kaffee genauso bargeldlos bezahlen können, wie einen größeren Einkauf oder den Friseurbesuch. Gleichzeitig betont das Ministerium: Bezahlen mit Bargeld soll auch weiterhin möglich sein, es gehe nur um zusätzliche Optionen.
Soll es Ausnahmen von der Pflicht geben?
Ja, die Pflicht soll nur für Unternehmen gelten. Nichtkommerzielle Organisationen wie Amateur-Sportvereine und Wohltätigkeitsverbände soll es weiter möglich bleiben, nur mit Bargeld zu arbeiten. Bei Dorffesten, Flohmärkten und ähnlichen Gelegenheiten packt man also besser weiter die Geldbörse ein. Zudem will das Ministerium noch prüfen, ob Härtefallregelungen nötig sind.
Digitale Bezahlung helfe dem Staat
Das Ministerium argumentiert, aktuell wollten viele mit Karte zahlen, das werde vor allem in kleineren Geschäften aber oft nicht oder erst ab einem bestimmten Betrag akzeptiert. Digitales Zahlen helfe auch bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche und anderer Finanzkriminalität, da solche Zahlungen immer dokumentiert würden.
Bargeld, Debitkarte, Girocard oder mobiles Bezahlen?
Im vergangenen Jahr haben die Menschen in Deutschland ihre täglichen Einkäufe etwas häufiger digital bezahlt als mit Bargeld. Laut Bundesbank waren 55 Prozent der Transaktionen bargeldlos, der Wert steigt.
Am häufigsten kam dabei die Debitkarte (26 Prozent) zum Einsatz, meist die Girocard, die häufig noch EC-Karte genannt wird. Vor allem werden Karten bei höheren Summen genutzt. Das mobile Bezahlen mit Smartphone oder Smartwatch legte zu auf zehn Prozent.
In 45 Prozent der Transaktionen griffen die Bürger zu Bargeld. Das gilt vor allem für ältere Menschen, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, niedrigem Einkommen oder geringer digitaler Erfahrung.
Warum geht manchmal keine Kartenzahlung?
Das dürfte an den Kosten liegen. Sie müssen sich dafür nicht nur Lesegeräte anschaffen, sondern teils auch Transaktionsgebühren zahlen. Am günstigsten kommen Geschäfte laut einer Bundesbank-Analyse weg, wenn die Kundschaft mit Schein und Münze zahlt oder die Girocard nutzt. Internationale Debitkarten (Visa/Mastercard) und Kreditkarten verursachen höhere Kosten.
Was passiert mit den Plänen des Finanzministeriums?
Zu den Eckpunkten können jetzt die anderen Ministerien Stellung nehmen. Bis ein Gesetzentwurf geschrieben wird, kann es noch einige Änderungen geben, genauso vor einem Beschluss im Bundestag. Ziel des Finanzministeriums ist, dass der Entwurf noch in diesem Jahr im Kabinett beschlossen und dann 2027 umgesetzt wird.
Was sagen Handels- und Gastronomieverbände?
Digitale Zahlungsmöglichkeiten seien längst Standard, betont Jana Schimke, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotellerie- und Gastronomieverbands (Dehoga). Sie warnt vor Kosten für die Betriebe. „Derzeit bemessen sich Transaktionsgebühren prozentual an der Höhe des Zahlungsbetrags.” Vor allem kleine und mittlere Betriebe benötigten ausreichende Übergangsregelungen.
Ulrich Binnebößel vom Handelsverband Deutschland (HDE) sagt, gesetzliche Vorgaben seien unnötig, sie schafften nur zusätzliche Bürokratie und Unsicherheiten. „Denn eine einzelne Akzeptanz heißt immer, dass die ganze Bandbreite an Karten akzeptiert werden muss. Ansonsten entstehen komplizierte Kundengespräche, die Ärger machen, sowie Zeit und Geld kosten.” Für Händler entstünden zusätzliche Kosten. Der Verband fordert deshalb eine Möglichkeit, Kartengebühren an Kunden weitergeben zu können.
Kai Hudetz: Menschen haben sich seit Corona an bargeldlos gewöhnt
Während der Pandemie habe sich ein Großteil der Bevölkerung an die bargeldlose Bezahlung gewöhnt, sagt Kai Hudetz vom Handelsforschungsinstitut IFH Köln. Bargeldlose Bezahlmöglichkeiten würden von vielen Konsumenten als Standard erwartet. Dennoch sei Bargeld vor allem bei älteren Menschen häufig weiterhin das bevorzugte Zahlungsmittel. „Insofern macht die Wahlfreiheit absolut Sinn.”
Philipp Hübner, Zahlungsexperte beim Forschungsinstitut EHI, sagte: „Da mittelständische und große Händler nahezu ausnahmslos mindestens eine bargeldlose Zahlungsart anbieten, ist diese Regelung für diese in der Praxis weitgehend irrelevant.” Ausgenommen seien möglicherweise sehr kleine Geschäfte und Kioske. (dpa/mp)
Anzeige
Anzeige