Zuckersteuer: Diese Getränke sind ausgenommen

Das Bundesfinanzministerium plant eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke ab Juli 2027. Sie soll ab fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter greifen. Ausgenommen wären unter anderem Zero-Getränke, Fruchtsäfte ohne Zuckerzusatz und Pflanzendrinks wie Hafermilch.

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Zuckersteuer: Diese Getränke sind ausgenommen
Zwei Hände stoßen mit zwei Plastikbechern voller Eistee mit Orangenstücken an.

AUDIO: Zuckersteuer soll ab Juli 2027 gelten (1 Min)

Gesetzentwurf

Keine Zuckersteuer auf Hafermilch und Zero-Getränke

Stand: 30.09.2026 20:32 Uhr

Das Bundesfinanzministerium plant eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke ab Juli 2027. Sie soll ab fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter greifen. Ausgenommen wären unter anderem Zero-Getränke, Fruchtsäfte ohne Zuckerzusatz und Pflanzendrinks wie Hafermilch.

von MDR AKTUELL

  • Ein Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht ab 2027 eine Steuer auf Getränke mit mindestens fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter vor.
  • Zero-Getränke sowie Hafer- und andere Pflanzendrinks sind von der Zuckersteuer ausgenommen.
  • Getränkehersteller sollen so einen Anreiz erhalten, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu senken.

Über eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke wird seit Längerem diskutiert, politisch ist das Vorhaben umstritten. Nun werden die Pläne konkreter: Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der unter anderem genaue Steuersätze und einen Starttermin festlegt.

Dem Entwurf zufolge soll die Zuckersteuer ab dem 1. Juli 2027 gelten und dem Bund jährlich rund eine Milliarde Euro einbringen. Für das erste Jahr rechnet das Finanzministerium mit Einnahmen von 945 Millionen Euro. Bis 2031 sollen die Einnahmen auf rund 1,18 Milliarden Euro pro Jahr steigen.

Video: Zuckersteuer für Softdrinks? (2 Min)

Steuer richtet sich nach Zuckergehalt

Nach den Plänen sollen Getränke ab einem Gesamtzuckergehalt von fünf Gramm je 100 Milliliter besteuert werden. Dazu zählen Getränke wie:

  • Limonaden
  • Energydrinks
  • Softdrinks
  • zuckerhaltige Eistees
  • Sirupe für Getränke

Die Höhe der Abgabe soll sich nach dem Zuckergehalt richten:

Zuckergehalt Steuer
5 bis < 7 g/100 ml 0,26 €/Liter
7 bis < 10 g/100 ml 0,32 €/Liter
≥ 10 g/100 ml 0,38 €/Liter

Nicht betroffen sein sollen sogenannte Zero-Getränke, die mit Zuckerersatzstoffen gesüßt sind. Ausgenommen sind dem Entwurf zufolge außerdem Frucht- und Gemüsesäfte ohne Zuckerzusatz sowie entsprechende Schorlen. Auch alkoholfreies Bier, alkoholfreier Wein und Sekt sollen nicht besteuert werden.

Weitere Ausnahmen sind für Milchgetränke sowie Hafer-, Reis- und ähnliche Pflanzendrinks vorgesehen. Auch Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimittel sollen nicht unter die Steuer fallen.

Video: Zuckersteuer: Diese Getränke könnten teurer werden (1 Min)

Steuer soll auch Anreiz für weniger Zucker schaffen

Mit der Abgabe verfolgt die Bundesregierung nach den vorliegenden Plänen zwei Ziele. Zum einen soll die Steuer zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt bringen. Zum anderen sollen Getränkehersteller einen Anreiz erhalten, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu senken.

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung hält eine Zuckersteuer grundsätzlich für sinnvoll, warnt aber vor zu großen Erwartungen an die Maßnahme. Eine Steuer könne nur ein Baustein sein, sagte Sprecherin Antje Gahl im Interview mit MDR AKTUELL. Daneben seien Aufklärung und Prävention sowie bessere Ernährungsangebote etwa in Schulen, Kitas und der Gemeinschaftsverpflegung nötig.

Süßstoffe bewertet die Deutsche Gesellschaft für Ernährung nicht grundsätzlich als gesündere Alternative: "Süßstoffe sind kein grundsätzlich gesünderer Ersatz für Zucker", sagte Gahl. Sie könnten jedoch gezielt dabei helfen, die Zucker- und Energiezufuhr zu senken.

Entwurf noch nicht beschlossen

Der Entwurf ist allerdings noch nicht beschlossen. Die Pläne sollen zunächst mit anderen Ministerien und den Bundesländern abgestimmt werden. Anschließend müssten sich das Bundeskabinett und der Bundestag damit befassen.

Politisch ist das Vorhaben umstritten. Vor allem innerhalb der Unionsfraktion gibt es Widerstand gegen die geplante Zuckersteuer. Auch mehrere Bundesländer lehnen die Abgabe ab.

MDR/dpa (jst)