KI-Kennzeichnungspflicht gilt ab Sonntag: Wer jetzt auch in Obertshausen seine Fotos markieren muss

Ab 2. August müssen Unternehmen und Vereine KI-generierte Bilder, Videos und bestimmte Texte als solche kennzeichnen. Bei Verstößen drohen Abmahnungen mit Kosten im vierstelligen Bereich.

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KI-Kennzeichnungspflicht gilt ab Sonntag: Wer jetzt auch in Obertshausen seine Fotos markieren muss

Stand: 29.07.2026, 07:00 Uhr

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Der Schein trügt: Die Redaktion der Offenbach-Post jedenfalls ist auf dem Foto nicht abgebildet – solche optische Trickserei ist dank KI aber grundsätzlich möglich. / Foto KI-generiert mit Google Gemini

Der Schein trügt: Die Redaktion der Offenbach-Post jedenfalls ist auf dem Foto nicht abgebildet – solche optische Trickserei ist dank KI aber grundsätzlich möglich. © KI-generiert mit Google Gemini

Ab 2. August müssen Unternehmen und Vereine KI-generierte Bilder, Videos und bestimmte Texte als solche kennzeichnen. Die TGS Hausen ist darauf vorbereitet.

Obertshausen – Steffen Bogdahn ist gut vorbereitet. Und das spricht für den Vorsitzenden der TGS Hausen, weil es den Sportverein vor Schaden bewahrt. Denn ab Samstag, 2. August, treten weitere Transparenzpflichten der europäischen Verordnung für künstliche Intelligenz (KI) in Kraft. Der sogenannte AI Act: Was per KI erzeugt wurde, muss kenntlich gemacht werden.

Das betrifft insbesondere KI-generierte oder KI-manipulierte Bilder und Videos sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Texte. Und diese Pflicht gilt nicht nur für Vereine, sondern auch für Unternehmen und sämtliche Institutionen. „Wer sich privat Fotos hin- und herschickt, ist davon nicht betroffen“, sagt Michael Terhaag, ein auf IT-Recht spezialisierter Fachanwalt (Düsseldorf).

Alter der Darstellung ist egal - aber nicht der Zeitpunkt der Veröffentlichung

„Wir kennen die neuen EU-Leitlinien und haben uns mit den entsprechenden Vorgaben befasst“, sagt TGS-Vorsitzender Bogdahn. Auch sein Verein verwendet KI, aber ausschließlich zur Erstellung von Illustrationen und grafischen Elementen für Flyer, Plakate oder ähnliche Medien. „Dabei werden keine bestehenden Fotos von Personen verändert oder manipuliert, sondern ausschließlich neue, eigenständige Illustrationen erstellt“, versichert Bogdahn.

Und genau diese eigenständigen Illustrationen müssen ab Samstag kenntlich gemacht werden. „Dabei ist es egal, wann der Inhalt erzeugt worden ist. Entscheidend ist der Tag der Veröffentlichung“, betont IT-Rechtler Terhaag. Also: Wenn das Restaurant flunkert bei Abbildungen seiner Menüs, dann muss künftig auf solche Überinszenierungen hingewiesen werden. Denn faktisch sind das Täuschungen. Ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht sind ausdrücklich künstlerische, fiktionale und satirische Darstellungen.

Text ist nicht gleich Text

Im Gesetz ist von dem Betreiber des KI-Systems die Rede. Gemeint ist in diesen Fällen jedoch regelmäßig derjenige, der das KI-System zur Erstellung des Inhalts einsetzt – also der Nutzer, häufig etwa das Unternehmen, der Verein oder die geschäftlich tätige Person. Und nicht der Anbieter der KI wie OpenAI oder Google.

Die KI-Verordnung der EU ist nicht neu, sondern gilt seit 2024, tritt aber jetzt schrittweise in Kraft. Und das wird höchste Zeit, denn künstlich generierte Inhalte nehmen immer mehr Raum ein – auch in Texten. Doch hier gibt es zu Bildmotiven Unterschiede: Ein Artikel auf einer Website oder ein Post auf einer Social-Media-Plattform, der zwar von der KI generiert, aber nachträglich akurat von einem Menschen bearbeitet worden ist, fällt nicht unter die Kennzeichnungspflicht.

KI-Systeme sollen vertrauenswürdiger werden

Anders sähe es aus, wenn der Autor dieses Textes das Gespräch mit Terhaag aufgezeichnet hätte und die Audio-Datei von einer KI zu einem fertigen Text verarbeiten ließe, ohne noch einmal das Geringste daran zu ändern. Dann muss das genauso als KI-Werk gekennzeichnet werden wie die berühmten Infokästen in journalistischen Beiträgen, in denen etwa Leser mit weiterführendem Nutzwert versorgt werden.

Das dürfte ab Samstag problematisch werden für Firmen oder Institutionen, die ihre Websites bisher mit massenweise KI-generierten Texten geflutet hatten, weil es ja einfach und kostenlos war.

Doch nicht nur für den Fachanwalt Terhaag ist hier die Nachweispflicht kompliziert. Es gibt zwar Programme, die Hinweise auf KI-generierte Texte liefern sollen. Deren Ergebnisse sind jedoch nicht zuverlässig genug, um einen KI-Einsatz sicher nachzuweisen.

TGS Hausen ist vorbereitet

Und warum dieser Aufwand? KI-Systeme, die mit Menschen interagieren – wie Chatbots, KI-Agenten und KI-Inhalte – sollen vertrauenswürdiger werden, erklärt die für technologische Souveränität zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission, Henna Virkkunen.

Wie tief die KI in unser Leben eingreift, kennt Rechtsanwalt Terhaag aus seiner Praxis. Er berichtet von Anwaltsschriftsätzen, die augenscheinlich nicht ausschließlich von einem Kollegen verfasst worden waren. Krasser ist ein Fall im US-Bundesstaat Mississippi, wo ein Bundesgericht im Juni ein Verfahren ausgesetzt hatte: Es war offenkundig geworden, dass die Rechtsbeistände beider Parteien aus gerichtlichen Entscheidungen zitiert hatten, die es gar nicht gab. Für die jeweiligen Schriftsätze wurde KI zur Recherche genutzt, aber deren Ergebnisse nicht verifiziert.

Es wird etliche Abmahnungen geben

Die europäische KI-Verordnung soll einerseits für mehr Ehrlichkeit sorgen, dürfte aber auch zu juristischem Ärger führen. „Es wird etliche Abmahnungen geben“, sagt Fachmann Terhaag vorher. Denn wenn die Gaststätte nebenan feststellt, dass der Mitbewerber sich einen Wettbewerbsvorteil erschummelt, indem er sich per KI-Fotos besser darstellt, als er ist, ohne darauf hinzuweisen, dann kann es für ihn teuer werden.

Die in der KI-Verordnung genannten Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder bis zu drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sind lediglich die gesetzlichen Höchstbeträge und richten sich in erster Linie an gravierende Verstöße großer Unternehmen. Bei kleineren Unternehmen dürften regelmäßig deutlich geringere Bußgelder in Betracht kommen. Praktisch oft relevanter sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, die – je nach Einzelfall – bereits Kosten im vierstelligen Bereich verursachen können.

Die TGS Hausen ist davon weit entfernt. Vorsitzender Bogdahn sieht durch die neuen Regelungen keine Einschränkungen im Vereinsbetrieb. „Transparenz im Umgang mit KI ist aus unserer Sicht sinnvoll und lässt sich problemlos mit einer modernen und verantwortungsvollen Vereinskommunikation vereinbaren.“ (von Steffen Gerth)