Kindeswohlgefährdung im Landkreis Wolfenbüttel: elf akute Fälle in der Statistik

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Kindeswohlgefährdung im Landkreis Wolfenbüttel: elf akute Fälle in der Statistik

Stand: 07.09.2026, 20:00 Uhr

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Kindeswohlgefährdung im Landkreis Wolfenbüttel: elf akute Fälle in der Statistik

Im Landkreis Wolfenbüttel stellten die Behörden im Jahr 2025 elf akute Kindeswohlgefährdungen fest. (Symbolbild) © Silvia Marks/dpa

Landesweit legten die Gefährdungseinschätzungen um 11,3 Prozent zu. Nun liegen auch aktuelle Zahlen für den Landkreis Wolfenbüttel vor.

Wolfenbüttel, Kreis – Die Jugendämter in Niedersachsen haben im Jahr 2025 erheblich mehr Hinweisen auf mögliche Gefährdungen von Kindern nachgehen müssen als zwölf Monate zuvor. Nach Angaben des Landesamtes für Statistik Niedersachsen kletterte die Zahl der Prüfverfahren um 11,3 Prozent. Für den Landkreis Wolfenbüttel liegen ebenfalls aktuelle Daten vor.

Landesweit führten die Ämter im Jahr 2025 insgesamt 22.338 Gefährdungseinschätzungen nach Paragraph 8a des Achten Sozialgesetzbuches durch. Bei einem solchen Verfahren wird geprüft, ob das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen unmittelbar oder möglicherweise bedroht ist. Im Vorjahr lag die Zahl noch bei 20.066 Verfahren. Damit hat die Zahl dieser Prüfungen in Niedersachsen merklich zugenommen. Eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung bestätigte sich in 4.803 Fällen, was einem Anteil von 21,5 Prozent aller Verfahren entspricht.

Kindeswohlgefährdung im Kreis Wolfenbüttel: In elf Fällen bestand akute Gefahr

Im Landkreis Wolfenbüttel wurden im Jahr 2025 laut den Daten 69 Verfahren zur Gefährdungseinschätzung abgeschlossen. Betroffen waren dabei 37 Jungen und 32 Mädchen. In elf Fällen stellte das Jugendamt eine akute Kindeswohlgefährdung fest, in 16 Fällen eine latente. Bei 18 Verfahren lag den Angaben zufolge keine Gefährdung vor, wohl aber ein Hilfebedarf. In 24 Fällen sahen die Fachkräfte weder eine Gefährdung noch einen weiteren Unterstützungsbedarf.

Kindeswohlgefährdungen in Niedersachsen: Die Zahlen im Überblick

In Niedersachsen insgesamt erfassten die Jugendämter 2.273 akute sowie 2.530 latente Kindeswohlgefährdungen. Jungen und Mädchen waren dabei in etwa gleich oft betroffen. Die Zahlen aus dem Jahr 2025 aus dem Land Niedersachsen im Überblick:

Kindeswohlgefährdungen insgesamt22.338
davon männlich11.907
davon weiblich10.431
akute Kindeswohlgefährdungen2.273
latente Kindeswohlgefährdungen2.530
keine Kindeswohlgefährdungen, aber Hilfebedarf7.619
keine Kindeswohlgefährdungen und kein Hilfebedarf9.916

Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) für das Jahr 2025

Auf Mädchen entfielen 2.323 Fälle, auf Jungen 2.480. Die meisten der betroffenen Minderjährigen lebten zum Zeitpunkt der Prüfung in einem familiären Umfeld. Von 21.872 Kindern und Jugendlichen wohnten 10.522 bei beiden Elternteilen, 7.356 bei einem alleinerziehenden Elternteil und 3.520 bei einem Elternteil mit neuer Partnerin oder neuem Partner. Ein ähnliches Muster zeigt sich bei den bestätigten Fällen: Von den 4.803 festgestellten akuten oder latenten Gefährdungen bezogen sich 2.086 auf Kinder und Jugendliche, die bei ihren Eltern lebten. 1.724 Minderjährige waren bei einem alleinerziehenden Elternteil untergebracht, 654 Fälle betrafen Kinder in einem Haushalt mit einem Elternteil und dessen Partnerin oder Partner.

Kindeswohlgefährdungen in Niedersachsen nach Alter

Kindeswohlgefährdungen insgesamt22.338 (akut 2.273)
unter 3 Jahren3.787 (akut 471)
3 bis unter 6 Jahren3.935 (akut 367)
6 bis unter 10 Jahren5.429 (akut 500)
10 bis unter 14 Jahren5.029 (akut 507)
14 bis unter 18 Jahren4.158 (akut 428)

Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) für das Jahr 2025

Vernachlässigung als häufigster Grund: Gefährdungseinschätzungen in Niedersachsen nehmen zu

Als Grund für die festgestellte Gefährdung gaben die Jugendämter am häufigsten Vernachlässigung an. Bei akuten Kindeswohlgefährdungen wurde dieser Grund 1.254 Mal genannt, bei latenten Gefährdungen 1.543 Mal. Meist ging die Gefährdung in erster Linie von einem Elternteil aus: In 2.145 Fällen wurde die Mutter als Hauptverursacherin erfasst, in 1.437 Fällen der Vater. Nicht jedes Verfahren endete mit einer bestätigten Gefährdung. In 7.619 Fällen sahen die Ämter keine Gefährdung, aber weiteren Hilfe- oder Unterstützungsbedarf für Kinder, Jugendliche oder Familien. Auch dieser Wert legte zu: Im Jahr 2024 waren es 6.946 Fälle, ein Zuwachs von 9,7 Prozent. In den restlichen 9.916 Verfahren lag nach Einschätzung der Jugendämter weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein weiterer Hilfebedarf vor.

Daten des Statistischen Landesamtes: Wann wird von Kindeswohlgefährdung gesprochen?

Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass ein Kind gefährdet sein könnte, ist das zuständige Jugendamt zu einer Gefährdungseinschätzung nach Paragraph 8a SGB VIII verpflichtet. Mehrere Fachkräfte beurteilen dabei gemeinsam, wie hoch das Risiko für das Kind oder den Jugendlichen ausfällt. Als Kindeswohlgefährdung gilt, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes bereits erheblich beeinträchtigt ist oder eine solche Schädigung mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten wird. Hinzu kommt, dass die Sorgeberechtigten – in der Regel beide Eltern oder ein Elternteil – die Gefahr nicht ausreichend abwenden können oder wollen. Für die Statistik übermitteln die zuständigen Stellen jede abgeschlossene Gefährdungseinschätzung als einzelnen Datensatz an die Statistischen Ämter des jeweiligen Berichtsjahres.