Kindeswohlgefährdung in der Region Braunschweig: 415 akute Fälle registriert
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Stand: 17.10.2026, 20:00 Uhr
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Die Zahl der Gefährdungseinschätzungen in Niedersachsen ist um 11,3 Prozent gestiegen. Nun liegen auch neue Daten für die Region Braunschweig vor.
Region Braunschweig – Die Jugendämter in Niedersachsen haben im Jahr 2025 mehr Hinweise auf eine mögliche Gefährdung von Kindern und Jugendlichen überprüft als im Jahr zuvor. Nach Angaben des Landesamtes für Statistik Niedersachsen legten die Prüfverfahren um 11,3 Prozent zu. Für die Statistische Region Braunschweig liegen ebenfalls aktuelle Zahlen vor.
Landesweit zählten die Behörden im Jahr 2025 insgesamt 22.338 Gefährdungseinschätzungen nach Paragraph 8a des Achten Sozialgesetzbuches. Im Rahmen eines solchen Verfahrens klären die Jugendämter, ob das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen unmittelbar oder möglicherweise bedroht ist. Ein Jahr zuvor hatte die Zahl der Verfahren noch bei 20.066 gelegen, die Zahl der Prüfungen hat in Niedersachsen damit merklich zugenommen. In 4.803 Verfahren bestätigte sich eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung, das sind 21,5 Prozent aller Fälle.
Kindeswohlgefährdung in der Region Braunschweig: 415 Fälle mit akuter Gefahr
In der Statistischen Region Braunschweig wurden im Jahr 2025 insgesamt 3.516 Verfahren zur Gefährdungseinschätzung abgeschlossen. Betroffen waren 1.757 Jungen und 1.759 Mädchen. In 415 Verfahren stellten die Jugendämter eine akute Kindeswohlgefährdung fest, in 339 Fällen eine latente. In 1.253 Verfahren lag den Daten zufolge keine Gefährdung vor, wohl aber ein Hilfebedarf. Bei 1.509 Prüfungen sahen die Fachkräfte weder eine Gefährdung noch einen Unterstützungsbedarf. Zur Statistischen Region Braunschweig gehören Braunschweig, Salzgitter, Wolfsburg, Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Northeim, Peine, Wolfenbüttel und Göttingen.
Kindeswohlgefährdungen in Niedersachsen: Die Zahlen im Überblick
Für ganz Niedersachsen weist die Statistik 2.273 akute und 2.530 latente Kindeswohlgefährdungen aus. Jungen und Mädchen waren dabei in vergleichbarem Umfang betroffen. Die Zahlen aus dem Jahr 2025 aus dem Land Niedersachsen im Überblick:
| Kindeswohlgefährdungen insgesamt | 22.338 |
| davon männlich | 11.907 |
| davon weiblich | 10.431 |
| akute Kindeswohlgefährdungen | 2.273 |
| latente Kindeswohlgefährdungen | 2.530 |
| keine Kindeswohlgefährdungen, aber Hilfebedarf | 7.619 |
| keine Kindeswohlgefährdungen und kein Hilfebedarf | 9.916 |
Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) für das Jahr 2025
Auf Mädchen entfielen 2.323 Fälle, auf Jungen 2.480. Die meisten der überprüften Kinder und Jugendlichen lebten zum Zeitpunkt des Verfahrens in einem familiären Umfeld. Von 21.872 Minderjährigen wohnten 10.522 bei beiden Elternteilen, 7.356 bei einem alleinerziehenden Elternteil und 3.520 bei einem Elternteil mit neuer Partnerin oder neuem Partner. Ein vergleichbares Bild ergibt sich bei den bestätigten Gefährdungen: Von den 4.803 Fällen bezogen sich 2.086 auf Kinder und Jugendliche, die bei ihren Eltern lebten. 1.724 Minderjährige wohnten bei einem alleinerziehenden Elternteil, 654 Fälle betrafen Kinder, die bei einem Elternteil mit Partnerin oder Partner lebten.
Kindeswohlgefährdungen in Niedersachsen nach Alter
| Kindeswohlgefährdungen insgesamt | 22.338 (akut 2.273) |
| unter 3 Jahren | 3.787 (akut 471) |
| 3 bis unter 6 Jahren | 3.935 (akut 367) |
| 6 bis unter 10 Jahren | 5.429 (akut 500) |
| 10 bis unter 14 Jahren | 5.029 (akut 507) |
| 14 bis unter 18 Jahren | 4.158 (akut 428) |
Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) für das Jahr 2025
Vernachlässigung häufigster Grund: Zahl der Gefährdungseinschätzungen in Niedersachsen wächst
Als Grund für eine festgestellte Gefährdung gaben die Jugendämter am häufigsten Vernachlässigung an. Bei akuten Kindeswohlgefährdungen wurde dieser Grund 1.254 Mal genannt, bei latenten Gefährdungen 1.543 Mal. Meist ging die Gefährdung vor allem von der Mutter oder vom Vater aus: In 2.145 Fällen wurde die Mutter als Hauptverursacherin erfasst, in 1.437 Fällen der Vater. Nicht jedes Verfahren endete mit einer bestätigten Gefährdung. In 7.619 Fällen sahen die Fachkräfte keine Gefährdung, aber einen weiteren Hilfe- oder Unterstützungsbedarf für Kinder, Jugendliche oder Familien. Auch dieser Wert legte zu: 2024 waren es 6.946 Verfahren, was einem Zuwachs von 9,7 Prozent entspricht. In den verbleibenden 9.916 Verfahren lag nach Einschätzung der Jugendämter weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein zusätzlicher Hilfebedarf vor.
Daten des Statistischen Landesamtes: Wann wird von Kindeswohlgefährdung gesprochen?
Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass ein Kind gefährdet sein könnte, ist das zuständige Jugendamt zu einer Gefährdungseinschätzung nach Paragraph 8a SGB VIII verpflichtet. Mehrere Fachkräfte schätzen dabei gemeinsam ein, wie hoch das Risiko für das Kind oder den Jugendlichen ausfällt. Als Kindeswohlgefährdung gilt es, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes bereits erheblich beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt. Hinzu kommt, dass die Sorgeberechtigten – in der Regel beide Eltern oder ein Elternteil – die Gefahr nicht ausreichend abwenden können oder wollen. Für die Statistik übermitteln die zuständigen Stellen jede abgeschlossene Gefährdungseinschätzung des jeweiligen Berichtsjahres als Datensatz an die Statistischen Ämter.