Klima: Umwelthilfe reicht Verfassungsbeschwerde gegen Heizungsgesetz ein - Golem.de
Das Gebäudemodernisierungsgesetz sieht weiterhin den Einbau von Gas- und Ölheizungen vor. Die Klimaziele können laut DUH nicht erreicht werden. Das Gebäudemodernisierungsgesetz wird umgangssprachlich auch...
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Das Gebäudemodernisierungsgesetz sieht weiterhin den Einbau von Gas- und Ölheizungen vor. Die Klimaziele können laut DUH nicht erreicht werden.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat wie angekündigt Verfassungsbeschwerde gegen das Gebäudemodernisierungsgesetz eingereicht. Das im Sprachgebrauch auch Heizungsgesetz genannte Regelwerk "verfestigt fossile Heizsysteme über Jahrzehnte" und "zehrt das deutsche CO₂-Budget auf", erklärt die Umwelthilfe in einer Pressemitteilung(öffnet im neuen Fenster).
Die Verfassungsbeschwerde wird zusammen mit vier Mietern eingereicht und soll das Gebäudemodernisierungsgesetz stoppen. Aus Sicht der DUH sei das Gesetz verfassungswidrig, da es gegen den Artikel 20a des Grundgesetzes verstoße. In diesem verpflichtet sich der Staat, die Lebensgrundlagen auch für künftige Generationen zu schützen. Diese Verantwortung sieht die DUH durch das Heizungsgesetz verletzt.
Das Gesetz sieht vor, dass neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden dürfen. Voraussetzung dafür ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen schrittweise zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine "Grüngasquote" eingeführt werden.
Treibhausbudget laut DUH bereits 2033 aufgebraucht
Der DUH zufolge entstehen dadurch "erhebliche Mehremissionen, die das deutsche Treibhausgasbudget bereits vor dem Jahr 2033 überschreiten". Bis 2045 will Deutschland klimaneutral werden.
"Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist aus unserer Sicht verfassungswidrig – deshalb ziehen wir nach Karlsruhe. Die Bundesregierung verkauft den Abbau klarer Klimaschutzregeln als Freiheit. Das Gegenteil ist der Fall: Wer heute noch neue Öl- und Gasheizungen ermöglicht, fesselt Menschen für Jahrzehnte an fossile Energien und unkalkulierbare Kosten", sagt DUH-Geschäftsführerin Barbara Metz.
"Verfassungsrechtlich ist ebenfalls gefordert, dass der Staat den Menschen die nötige Orientierung dafür bietet, wie der Weg zur Klimaneutralität aussieht. Das Gesetz schafft keine Orientierung, sondern Verwirrung. Denn niemand weiß, zu welchem Preis und mit welchen klimaneutralen Brennstoffen die im Gesetz weiterhin zeitlich unbefristet erlaubten Gasheizungen noch betrieben werden können", sagt Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Verfassungsbeschwerde juristisch vertritt.
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