Klingbeils Steuergesetz: Ein Reförmchen mit Frustpotenzial
StartseitePolitikStand: 02.09.2026, 22:46 UhrKommentareUns auf Google folgenDie Koalition verabschiedet das Steuergesetz. Eine echte Reform ist Klingbeils Vorhaben aber nicht. Dazu ist ein bisschen Entlastung z...
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Stand: 02.09.2026, 22:46 Uhr
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Die Koalition verabschiedet das Steuergesetz. Eine echte Reform ist Klingbeils Vorhaben aber nicht. Dazu ist ein bisschen Entlastung zu wenig. Ein Kommentar von Mike Schier.
Das soll ein großer Wurf sein? Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) verspricht mit seiner Steuerreform Entlastungen von jährlich rund zehn Milliarden Euro – das klingt auf den ersten Blick ganz gut. Tatsächlich aber hat sich die Koalition in den Untiefen der steuerlichen Gesetzgebung verloren.

Hier ein bisschen höherer Grundfreibetrag, da ein steigender Arbeitnehmer-Pauschbetrag, insgesamt ein flacherer Anstieg des Steuertarifs. Manches davon ohnehin verfassungsrechtlich geboten. Man muss schon viel Freude am Erstellen seiner Steuererklärung empfinden, um darüber in Begeisterung auszubrechen. Eine Aufbruchstimmung, wie sie das Land dringend bräuchte, ist eher nicht zu erwarten.
Kleingbeils Steuergesetz: Union sollte nachbessern – sonst wird die Entlastung zur Mogelpackung
Im Gegenteil: In den Untiefen des Gesetzesentwurfs versteckt sich auch manch Ärgernis. Denn was nützen höhere Freibeträge, wenn die kalte Progression nicht ausgeglichen wird? Für alle Nicht-Steuerberater: Kalte Progression bezeichnet eine Gehaltserhöhung, die durch die Inflation ganz oder teilweise aufgefressen wird, aber dennoch zu einer höheren Besteuerung führt. Letztlich hat der Staat dann mehr, der Arbeitnehmer aber weniger in der Tasche. Der ehemalige Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bezeichnete das 2012 als „einen eigentlich gesetzeswidrigen Zustand“ – schließlich handele es sich um eine Steuererhöhung, die nicht vom Parlament beschlossen wurde.
So wird das nichts mit der Aufbruchstimmung
Seitdem hatte der Staat immer für eine volle Kompensation gesorgt. Klingbeil weicht nun davon ab. Die Abgeordneten der Union sollten hier während des Gesetzgebungsverfahrens im Bundestag noch einmal auf Nachbesserungen bestehen. Sonst wird die Entlastung zur Mogelpackung.