Krankenversicherung: Koalition nimmt Kürzungen bei Kinderärzten zurück – „wichtige Korrektur“

KI-Stimme. InfoWegen neuer Vergütungsregeln, die im Rahmen des GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) auf Praxen zukommen sollen, befürchteten auch Kinderärzte Folgen, unter anderem für die sogenannte...

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Krankenversicherung: Koalition nimmt Kürzungen bei Kinderärzten zurück – „wichtige Korrektur“

KI-Stimme. Info

Wegen neuer Vergütungsregeln, die im Rahmen des GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) auf Praxen zukommen sollen, befürchteten auch Kinderärzte Folgen, unter anderem für die sogenannten U-Untersuchungen für Babys und Kinder. Bei einem Teil der Regelungen zeichnet sich nun allerdings eine Korrektur ab.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Koalitionsangaben zufolge soll die umstrittene Fixkostendegression bei Hausärzten sowie Kinder- und Jugendärzten wieder gestrichen werden. Darauf hätten sich Union und SPD im Rahmen der laufenden Beratungen über Korrekturen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verständigt, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Sozialdemokraten im Bundestag, Christos Pantazis, dieser Redaktion. Die Änderung soll demnach im Rahmen der Notfallreform umgesetzt werden. Auch die Union bestätigte eine entsprechende Einigung.

Fixkostendegressionsabschlag: Regierung plant Korrektur im BStabG

Ziel sei es Pantazis zufolge, das parlamentarische Verfahren dazu noch im Oktober abzuschließen und die Korrekturen damit rechtzeitig vorzunehmen, bevor die entsprechenden Regelungen des BStabG zum 1. Januar 2027 wirksam werden. Zuvor hatte bereits der SPD-Gesundheitspolitiker Serdar Yüksel eine Rücknahme der Regelung angekündigt.

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„Das ist eine wichtige Korrektur und ein großer Erfolg für die ambulante Versorgung. Der Fixkostendegressionsabschlag wäre das falsche Instrument am falschen Ort gewesen“, erklärte Pantazis. „Praxen, die zusätzliche Patientinnen und Patienten aufnehmen und damit Versorgung sichern, dürfen dafür nicht mit einer niedrigeren Vergütung bestraft werden.“

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Simone Borchardt erklärte gegenüber dieser Redaktion: „Ich freue mich, dass wir beim Fixkostendegressionsabschlag eine ausgewogene Lösung gefunden haben, die die hausärztliche sowie kinder- und jugendärztliche Versorgung sichert und zugleich ihre zentrale Rolle im angedachten Primärarztsystem bei einer besseren Patientensteuerung unterstützt.“

Geplante Vergütungsdeckelung hatte für Kritik bei Kinderärzten gesorgt

Mit dem BStabG sollte die Vergütung in der hausarztzentrierten Versorgung bei steigenden Leistungs- beziehungsweise Einschreibemengen begrenzt werden. Für Haus- und Kinderärzte war dabei ein Abschlag vorgesehen: Steigt die Zahl der behandelten Patienten über eine bestimmte Menge, hätte die Praxis für zusätzliche Leistungen weniger Geld bekommen. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) hatte zuletzt noch vor den Folgen der Regelung gewarnt – auch für Vorsorgeuntersuchungen. „Man müsste sich im Extremfall überlegen, ob man Eltern sagt: Wir haben unsere Menge erfüllt und können einen weiteren Termin für eine U3 weder personell noch finanziell leisten“, hatte BVKJ-Vizepräsidentin Anker Steuerer gegenüber dieser Redaktion erklärt.

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Darüber hinaus plant die Koalition weitere Korrekturen am BStabG. Dazu gehören unter anderem Nachbesserungen bei der psychotherapeutischen Versorgung und die Rückkehr zur Pflicht für Krankenkassen, Versicherte bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags individuell informieren zu müssen. Auch zusätzliche Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung der Krankenhäuser in Höhe von 550 Millionen Euro sollen Teil des Pakets sein.

Krankenversicherung: Kommission soll Vorschläge für Strukturreformen liefern

Das BStabG soll grundsätzlich dabei helfen, den Ausgabenanstieg in der gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen und Beitragssätze zu stabilisieren. Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hat darüber noch Strukturreformen für die GKV angekündigt. Vorschläge dafür soll eine Kommission Ende des Jahres vorlegen.