Konsequenz aus CSD-Anschlag: Berliner Senat drängt Bund zu schärferem Strafrecht
Bei Staatsschutzdelikten sollen nicht mehr Jugendgerichte, sondern das Landgericht zuständig sein. Das Jugendstrafrecht soll die Ausnahme werden. Für IS-Propaganda gibt es eine Gesetzeslücke.
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Der Berliner Senat fordert vom Bund als Konsequenz aus dem islamistischen Terroranschlag auf den Christopher Street Day (CSD) mehrere Gesetzesänderungen. Am Dienstag hat der schwarz-rote Senat dazu auf Antrag von Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) eine Bundesratsinitiative beschlossen.
„Der Anschlag auf den Berliner CSD hat uns auf schreckliche Weise vor Augen geführt, wie ernst die Bedrohung durch islamistischen Terrorismus weiterhin ist. Unser Rechtsstaat muss darauf entschlossen reagieren können“, sagte Badenberg. „Ein wehrhafter Rechtsstaat braucht ein Strafrecht, das den Bedrohungen unserer Zeit gewachsen ist.“
Mit der Initiative soll der Bund von der Länderkammer aufgefordert werden, die Gesetze in drei wichtigen Punkten zu ändern. Der Grund: Der Attentäter Abdul Ballout war im Mai von einem Jugendschöffengericht zu einem Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt worden.
Künftig sollen die Staatsschutzkammern der Landgerichte entscheiden
Es ging um die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, weil er sich der Terrormiliz IS anschließen wollte, sowie um das Verbreiten von IS-Propagandavideos. Wegen einer Vorbewährung kam er aus der Untersuchungshaft wieder auf freien Fuß.
Bei solchen Staatsschutzdelikten sollen auf Vorschlag Berlins bei Jugendlichen (bis 18 Jahre) und Heranwachsenden (18 bis 21 Jahre) nicht mehr Jugendschöffengerichte, sondern grundsätzlich die Staatsschutzkammern bei den Landgerichten zuständig sein.
Bislang gibt es dazu nur zwei Ausnahmen: Die Staatsschutzsenate der Oberlandesgerichte sind für Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden zuständig, wenn der Generalbundesanwalt die Anklage vertritt. Und die Landgerichte sind zuständig, wenn Jugendliche gemeinsam mit Erwachsenen angeklagt sind.
Auf Vorschlag Berlins soll zudem nachgesteuert werden, damit Heranwachsende seltener nach dem Jugendstrafrecht und häufiger nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden.
Heute kann Jugendstrafrecht bereits angewandt werden, wenn nicht auszuschließen ist, dass sich Heranwachsende noch in der sogenannten ‚Nachreife‘ befinden, also noch ein bisschen jugendlich und noch nicht erwachsen sind. Die Folge: 60 Prozent aller Taten von Heranwachsenden werden nach Jugendstrafrecht verurteilt, bei schwerer Kriminalität sogar 90 Prozent.
Erwachsenenstrafrecht soll die Regel ab 18 Jahren werden
Badenberg sagte, dass Heranwachsende nur im Ausnahmefall nach Jugendstrafrecht behandelt werden sollten, wenn im Einzelfall erhebliche Verzögerungen in der geistigen und sittlichen Entwicklung des Täters festgestellt werden.
„Mit 18 Jahren erwirbt man die Volljährigkeit und wird ein grundsätzlich mit allen Rechten und Pflichten ausgestattetes Mitglied der Gesellschaft“, sagte Badenberg. „Die Rechtsordnung weist Volljährigen im Regelfall die Eigenverantwortung Erwachsener zu.“ 18-Jährigen werde zugetraut, dass sie genau wüssten, was sie tun. Das sollte auch im Strafrecht der Regelfall sein. „Es ist nur konsequent, dass Heranwachsende deshalb auch im strafrechtlichen Sinn regelmäßig wie Erwachsene behandelt werden.“
Eine weitere Lücke sieht Badenberg in Paragraf 86 des Strafgesetzbuches. Die Vorschrift betrifft das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Der Bundesgerichtshof hatte erst im Juni, also vor dem Anschlag, entschieden, dass das Verbreiten von IS-Propaganda nicht darunterfällt, sondern nur ein Verstoß gegen das Vereinsgesetz ist.
So hatte auch das Amtsgericht Tiergarten im Fall des Attentäters Ballout entschieden. Der Grund: Der IS unterliegt zwar einem Betätigungsverbot in Deutschland, aber keinem Vereinsverbot, weil die Gruppe in Deutschland nicht existiert.
Daher soll nach dem Willen Berlins auch das Betätigungsverbot nun in Paragraf 86 berücksichtigt werden. Damit gäbe es für IS-Propaganda ein höheres Strafmaß: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe statt nur bis ein Jahr Freiheitsstrafe. Die Ermittler dürften dann auch Telefone der Verdächtigen überwachen. Das höhere Strafmaß hätte vermutlich auch im Fall Ballout eine Rolle gespielt beim Strafmaß und der Aussetzung der Haft, sagte Badenberg.
Es gehe um ein Strafrecht, „das klare Regeln für die strafrechtliche Verantwortung Volljähriger setzt, Zuständigkeiten dort bündelt, wo besondere Expertise gefragt ist, und Strafbarkeitslücken beim Verbreiten von Propagandamitteln terroristischer Organisationen konsequent schließt“, sagte Badenberg.