Landesregierung plant neues Gesetz für Hessischen Rundfunk
Landesregierung plant : Neues Gesetz für Hessischen Rundfunk05.10.2026, 14:17Lesezeit: 2 Min.Die Landesregierung bereitet eine neue gesetzliche Grundlage für den Hessischen Rundfunk vor.dpaWeniger Radiosender, ...
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Landesregierung plant :
Neues Gesetz für Hessischen Rundfunk
05.10.2026, 14:17Lesezeit: 2 Min.

Die Landesregierung bereitet eine neue gesetzliche Grundlage für den Hessischen Rundfunk vor.dpa
Weniger Radiosender, Gehaltsdeckel für den Intendanten: Hessen reformiert seinen gesetzlichen Rahmen für den Hessischen Rundfunk. Was steckt in der Novelle des HR-Gesetzes?
Das Land Hessen will die gesetzlichen Vorgaben für den Hessischen Rundfunk (HR) neu regeln. Die Novelle sieht unter anderem vor, im sogenannten HR-Gesetz die Zahl der Radiosender schneller zu reduzieren als im Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorgesehen, wie der Chef der Staatskanzlei, Benedikt Kuhn (CDU), im Landtag sagte. Demnach soll es von 2027 an bis zu vier Hörfunkprogramme mit dem HR als alleinigem Veranstalter geben, von 2030 an bis zu drei.
Zurzeit werden sechs Hörfunkprogramme in terrestrischer Übertragungstechnik verbreitet, wobei der HR bereits im Rahmen seiner Radiostrategie eine Verringerung der Hörfunkprogramme angekündigt habe, heißt es im Gesetzentwurf. Derzeit veranstalte der HR die Radiowellen HR1, HR2-Kultur, HR3 und HR4 sowie gemeinsam mit dem Südwestrundfunk (SWR) und dem Saarländischen Rundfunk (SR) die junge Welle Dasding. Hinzu kommt die Infowelle HR Info, die künftig mit dem Radiosender SWR Aktuell und dem trimedialen Angebot SR Info enger kooperieren soll.
Für das Intendantengehalt soll künftig eine Obergrenze festgelegt werden, die sich am Grundgehalt der Besoldungsgruppe B 11 des öffentlichen Dienstes orientiert, das etwa 209.000 Euro jährlich beträgt. Der amtierende HR-Intendant Florian Hager verdient zurzeit rund 255.000 Euro im Jahr.
Der HR soll darüber hinaus ein verbindliches Vergütungssystem für außertariflich Beschäftigte schaffen, das sich an der Bezahlung im öffentlichen Dienst des Landes orientiert und im Internet veröffentlicht wird. Bereits bestehende Verträge bleiben während ihrer vereinbarten Laufzeit unberührt, bei Verlängerungen soll die neue Begrenzung gelten.
Sprache ohne Genderstern
Die beim HR verwendete Sprache solle sich am amtlichen Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung orientieren, heißt es in der Gesetzesnovelle. Der Rechtschreibrat empfiehlt nicht, Sonderzeichen innerhalb von Wörtern in das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung aufzunehmen. Dazu zählen Genderstern, Genderdoppelpunkt und Genderunterstrich.
Gesetzlich verankert werden sollen zudem die Einhaltung journalistischer Standards, die Grundsätze von Objektivität, Unparteilichkeit und Ausgewogenheit sowie eine breite Themen- und Meinungsvielfalt. Das sei gerade in Zeiten von Künstlicher Intelligenz und Deepfakes ein wichtiger Schritt, sagte Kuhn. Beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk sollten die Menschen eine wahrheitsgemäße, ausgewogene und sachliche Berichterstattung erwarten dürfen – „und deswegen gehört es genau in dieses Gesetz“.