Langjährige Mitarbeiterin wird gefeuert, obwohl sie sich in einer Chemotherapie befindet – hohe Summe Schadensersatz
StartseiteWeltStand: 18.09.2026, 13:55 UhrKommentareUns auf Google folgenEin US-Unternehmen entlässt eine Mitarbeiterin wegen zu vieler Fehltage. Die Frau befand sich jedoch in einer Chemotherapie. Nun endet de...
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Stand: 18.09.2026, 13:55 Uhr
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Ein US-Unternehmen entlässt eine Mitarbeiterin wegen zu vieler Fehltage. Die Frau befand sich jedoch in einer Chemotherapie. Nun endet der Fall mit einem Vergleich.
Eine Frau kämpft gegen Brustkrebs und verliert dabei auch noch ihren Job: Der US-amerikanische Geflügelkonzern Butterball hat einer langjährigen Mitarbeiterin gekündigt, weil sie zu oft abwesend war – ohne zu berücksichtigen, dass die Fehlzeiten auf ihre Chemotherapie-Behandlungen zurückzuführen waren. Der Fall, der in den USA für Aufsehen sorgte, ist nun mit einem Vergleich in Höhe von 230.000 US-Dollar beigelegt worden.

Die US-Antidiskriminierungsbehörde EEOC hatte Anfang 2026 im Namen von Marie Marc Klage gegen Butterball eingereicht. Der Vorwurf: Das Unternehmen habe gegen den „Americans with Disabilities Act (ADA)“ verstoßen, indem es Marc keine angemessenen Vorkehrungen für ihre krankheitsbedingten Abwesenheiten gewährte. Die Betroffene hatte über den zuständigen Leistungsverwalter des Unternehmens beantragt, ihre Fehltage genehmigen zu lassen. Dieser Antrag blieb jedoch ohne Bewilligung. Butterball wies die Vorwürfe im Juli zunächst zurück. Zwei Monate später einigten sich beide Parteien nun auf einen Vergleich, um, wie es offiziell hieß, „die Last, die Kosten und die Verzögerung weiterer Rechtsstreitigkeiten" zu vermeiden.
Unternehmen gibt Schuld nicht zu
Die Gesamtsumme von 230.000 US-Dollar teilt sich auf drei Positionen auf: Butterball überweist Marie Marc rund 18.000 Dollar als nachzuzahlenden Lohn für die Zeit nach ihrer Kündigung. Hinzu kommen 135.000 Dollar als Schadensersatz für die erlittenen Nachteile. Den dritten und größten Einzelposten bilden die Anwaltskosten: 77.000 Dollar trägt Butterball für die Rechtsvertretung von Marc. In dem Vergleich gibt das Unternehmen jedoch keine Schuld zu. Eine Bitte um eine weiterführende Stellungnahme blieb unbeantwortet.
Bundesbehörde kämpft seit 1965 gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz
Die EEOC ist eine US-Bundesbehörde, die Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund von Behinderung, Alter, Geschlecht, Religion oder ethnischer Herkunft verfolgt. Gegründet wurde sie am 2. Juli 1965, genau ein Jahr nach der Verabschiedung des Civil Rights Act. Als ersten Vorsitzenden ernannte US-Präsident Lyndon B. Johnson Franklin Delano Roosevelt junior.
EEOC – Schlichter und Ankläger zugleich
Die Equal Employment Opportunity Commission hat ihren Sitz in Washington, D.C. Sie verfolgt nicht nur Diskriminierungsfälle, sondern geht auch dann vor, wenn Beschäftigte Repressalien erleiden, weil sie eine diskriminierende Praxis aufgedeckt oder gemeldet haben. Damit schützt die Behörde ausdrücklich auch Hinweisgeber innerhalb von Betrieben. (Quelle: Wikipedia=
Die rechtliche Grundlage der Behörde bilden unter anderem der Civil Rights Act von 1964, der Age Discrimination in Employment Act sowie der Americans with Disabilities Act von 1990. Die EEOC kann selbst Klagen gegen Arbeitgeber einreichen oder als Vermittlerin zwischen den Parteien auftreten. Im Fall Marc scheiterten Gespräche über eine außergerichtliche Einigung zunächst, bevor die Behörde die bundesweite Klage einreichte.
Butterball muss interne Schulungen grundlegend überarbeiten
Der Vergleich enthält neben der Geldzahlung auch konkrete Auflagen für den Konzern. Butterball verpflichtete sich, seine internen Schulungen rund um den ADA auszuweiten und die Nachverfolgung von Anträgen auf angemessene Vorkehrungen für Beschäftigte mit Erkrankungen oder Behinderungen deutlich zu verbessern.
Außerdem muss Butterball seine Belegschaft umfassender über deren Rechte am Arbeitsplatz informieren. Die EEOC hatte das Unternehmen bereits im vergangenen Jahr über die Ergebnisse ihrer Ermittlungen in Kenntnis gesetzt und zunächst eine außergerichtliche Lösung angestrebt. Dass es letztlich trotzdem zu einer Klage kam, zeigt, wie ernst die Behörde den Fall einschätzte.
Zuletzt hatte ein weiterer Kündigungsfall für Aufsehen gesorgt: Eine Kellnerin wurde entlassen, da sie während einer Krankschreibung zwei Gläser Wein trank. Ein Gericht sah das vollkommen anders (Quellen: WRAL, Archiv)