Mann (54) stürzt mit E-Bike in Bach und stirbt: Witwe verklagt Markt – „Kommt mir nicht aufs Geld an“

StartseitePanoramaStand: 13.09.2026, 06:31 UhrKommentareUns auf Google folgenDer Unglücksort: Die Holzbrücke liegt auf dem Waldweg zwischen Berggeist und dem Staffelsee. © PrivatWeil ihr Mann auf einer 80 Zenti...

  • 3 min read
Mann (54) stürzt mit E-Bike in Bach und stirbt: Witwe verklagt Markt – „Kommt mir nicht aufs Geld an“

Stand: 13.09.2026, 06:31 Uhr

Kommentare

Uns auf Google folgen

Der Unglücksort: Die Holzbrücke liegt auf dem Waldweg zwischen Berggeist und dem Staffelsee.

Der Unglücksort: Die Holzbrücke liegt auf dem Waldweg zwischen Berggeist und dem Staffelsee. © Privat

Weil ihr Mann auf einer 80 Zentimeter schmalen Holzbrücke beim Radfahren tödlich verunglückte, hat eine Stuttgarterin den Markt Murnau verklagt. Die Richterin am Landgericht München II dämpfte ihre Hoffnungen bereits beim Prozessauftakt.

Murnau – Radltouren waren das große Hobby eines Stuttgarter Ehepaares. Doch ein Ausflug vor vier Jahren an den Staffelsee nahm ein schreckliches Ende. Auf einer 80 Zentimeter schmalen Holzbrücke, die einen Waldweg im Ortsteil Berggeist mit dem Staffelsee-Ufer verbindet, rutschte dem 54-Jährigen das Hinterrad seines E-Bikes weg und er stürzte kopfüber in einen Bach. Er prallte mit dem Kopf direkt auf einen Stein. Da half der Helm wenig. Der Mann war sofort bewusstlos und starb wenige Tage später in der Unfallklinik an den Folgen einer Kopfverletzung. Jetzt hat seine Frau (64) die Marktgemeinde Murnau wegen Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht verklagt.

„Mir kommt es nicht auf das Geld an“: Witwe verklagt Markt Murnau

Beim Prozessauftakt vor einer Zivilkammer des Landgerichts München II wurde rasch klar, dass es der Schwäbin nicht vorrangig um den eingeklagten Schadenersatz in Höhe von 80.000 Euro ging, sondern um die Absicherung des schmalen Holzstegs. „Ich möchte ein weiteres linksseitiges Geländer und ein Schild, dass Radfahrer schieben müssen. Wir hatten keine Ortskenntnis und mein Mann war ein sicherer Radfahrer. Er hat sich das zugetraut“, sprudelte es nur so aus der Klägerin heraus. „Mir kommt es nicht auf das Geld an. Meine Intention ist es, dass niemandem so etwas passiert“, sagte sie und fügte noch hinzu: „Er ist zu Tode gekommen, das ist hier keine Spaß-Veranstaltung.“

Dass sie vor Gericht keinen wirklich guten Stand hatte, machte ihr die Richterin rasch und einfühlsam klar. Der Weg, den das Ehepaar zum Staffelsee gewählt hatte, war kein ausgewiesener Rad-, sondern ein Wanderweg. Nun sei Radlfahren dort nicht verboten, aber ein Fußgänger könne sich auf der Brücke leicht festhalten und: „Wenn es kein Radweg ist, braucht es kein Schild“, sagte die Richterin und meinte: „Wir sind nur die erste Instanz, aber Sie haben bei uns die deutlich schlechteren Karten.“

Wodurch der Ehemann auf der Brücke abgestürzt war, ließ sich im Nachhinein nicht genau klären. „War es feucht an diesem Tag?“, fragte die Richterin. „Es muss ja, sonst wäre ihm ja nicht das Rad weggerissen“, wich die Frau aus. Sie selbst stellte dem Gericht einen Film zur Verfügung, der mit der neuen GoPro-Kamera ihres Ehemanns aufgenommen wurde und am Lenker seines Radls angebracht war. Als die Bilder abgespielt wurden, musste sie sich aber hinsetzen, und schlug die Hände vors Gesicht. Den Überraschungsschrei ihres Ehemanns zu hören, nahm sie sehr mit. Sie selbst war 20 Meter hinter ihm gefahren und hätte sich nicht getraut, über die schmale Brücke zu fahren.

Der einzige Vorwurf, den sie sich während der Verhandlung machte, war ein Planungsfehler im Vorfeld der 16-tägigen Tour. Dabei hatte sie einen exakt ausgeschilderten Radweg zum Staffelsee übersehen. Auf der ersten Abzweigung, die das Ehepaar wählte, traf es auf Stufen und musste umdrehen. So kamen sie zu dem „Brücken-Weg“, der für sie eigentlich kein Hindernis darstellte.

Der Murnauer Kämmerer Josef Brückner bestätigte als Zeuge im Gericht, dass der Weg über die Brücke in der Rad-Wanderkarte des Marktes nicht gekennzeichnet ist. Es gebe auch einen Hinweis in den Karten, mit dem Radl nur auf entsprechend ausgewiesenen Wegen zu fahren, sagte er. „Gab es dort vorher schon Unfälle?“, fragte die Richterin. „Keine mir bekannten“, erwiderte der Zeuge. Der ebenfalls geladene Bauhofleiter konnte zur damaligen Unfallstelle gar nichts sagen, weil er erst seit April 2023 im Amt ist.

Eine Entscheidung – das kann ein Urteil oder ein Beschluss sein, wie das Verfahren weitergeht – soll Anfang November fallen.