Mann ersticht neuen Partner seiner Noch-Ehefrau mit 77 Messerstichen
StartseiteFrankfurtStand: 11.08.2026, 17:51 UhrKommentareUns auf Google folgenEin Mann hat im Stadtteil Bonames den neuen Lebensgefährten seiner Noch-Ehefrau getötet. Das Landgericht Frankfurt verhängte am Dien...
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Stand: 11.08.2026, 17:51 Uhr
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Ein Mann hat im Stadtteil Bonames den neuen Lebensgefährten seiner Noch-Ehefrau getötet. Das Landgericht Frankfurt verhängte am Dienstag lebenslange Haft.
Allen Mühen seiner Anwälte zum Trotz ist es amtlich: Im Fall des Mordes und versuchten Mordes an einem Paar im Frankfurter Stadtteil Bonames im vergangenen Jahr hat das Landgericht Frankfurt am Dienstag eine lebenslange Haft gegen den Angeklagten verhängt. Der Mann hatte am 2. Juli 2025 den neuen Partner seiner Noch-Ehefrau mit 77 Messerstichen getötet.
Im Jahr 2013 heiraten die beiden in Bulgarien. Sie kennen sich noch nicht lange. Das Gericht ist sich sicher: Die Frau wollte aus der Armut und Gewalt ihrer Familie flüchten. 2014 wird eine Tochter geboren. Später geht der Angeklagte nach Deutschland, holt seine Familie nach. Es wird noch ein Sohn geboren.
Doch mit der Zeit wird der Angeklagte immer besitzergreifender. Es kommt nachweislich zu Gewalt durch ihn an seiner Frau und den Kindern, erste Polizeieinsätze folgen. Als er im Februar 2024 herausfindet, dass seine Frau auf Facebook Kontakt mit einem Exfreund hat, eskaliert die Situation. Über den Mann wird eine Wegweisungsverfügung verhängt, also eine polizeiliche Maßnahme zur Gefahrenabwehr bei häuslicher Gewalt. Am 11. Februar 2025 soll sie auslaufen, doch schon am 7. Februar dringt er in Haus und Wohnung ein und sieht seinen Verdacht bestätigt, dass seine Frau eine Affäre mit einem Arbeitskollegen hat. Dass sie sich längst vom Angeklagten getrennt hat, interessiert diesen nicht.
Die Verfügung wird verlängert. Diesmal werden ihm auch Haus- und Wohnungsschlüssel abgenommen. Er wartet, bis die Verfügung ausläuft. Am 2. Juli 2025 dringt er in das Haus ein und verschanzt sich vor der Wohnung. Er weiß, dass seine Noch-Frau inzwischen ein Verhältnis mit einem Nachbarn hat, dessen Frau ein Jahr zuvor nach einer Krankheit gestorben ist.
In seinem Rucksack: ein Messer. Die Verteidigung versucht zu erklären, dass es nicht ungewöhnlich sei, dass er ein Messer mit sich führte. Er arbeite als Paketzusteller und einige Mitarbeitende würden lieber ihre eigenen Messer benutzen, so Zeug:innen. Der Mandant habe nie eine Tötung geplant, es sei alles im Affekt geschehen. Die Verteidigung plädiert auf Totschlag, eine Darstellung, die die Richterin anzweifelt. Die Heimtücke der Tat sei klar.
Der Mann wartet vor der Tür, hört, wie die beiden sich streiten, dann wieder versöhnen, schließlich miteinander intim werden. Irgendwann öffnet seine Noch-Frau die Tür, der Täter stürmt in die Wohnung, sticht dreimal auf sie ein. Sie schafft es, ihren Bauch mit den Armen zu schützen. Zweimal noch dringt ihr das Messer tief in den Leib, dann schafft sie es, blutüberströmt zu Nachbarn zu flüchten. Ihr Partner hat jedoch keine Zeit zu reagieren. Der Angreifer hat von seiner Frau abgelassen um auf den am Boden Liegenden einzustechen. Dem gelingt es, sich aufzurappeln und ins Schlafzimmer zu flüchten. Doch der andere folgt ihm. Letztlich sticht er insgesamt 77 Mal auf ihn ein und schneidet ihm die Kehle durch. Nach der Tat ruft er die Polizei an und sagt, er habe gerade einen Mann getötet.
Neben der lebenslangen Haft verhängt das Gericht noch eine Unterhaltspflicht von jeweils 25.000 Euro für die beiden Kinder des Mordopfers.