Schlagerstar verrät: Ehe-Aus kam ihn beim Finanzamt richtig teuer zu stehen – „Habe das nicht geglaubt“

StartseiteBoulevardStand: 11.08.2026, 13:41 UhrKommentareUns auf Google folgenMatthias Reim wusste nicht, dass eine Trennung die Steuerklasse ändert – und zahlte dafür einen hohen Preis. Die Quittung kam Jahre ...

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Schlagerstar verrät: Ehe-Aus kam ihn beim Finanzamt richtig teuer zu stehen – „Habe das nicht geglaubt“

Stand: 11.08.2026, 13:41 Uhr

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Matthias Reim wusste nicht, dass eine Trennung die Steuerklasse ändert – und zahlte dafür einen hohen Preis. Die Quittung kam Jahre später.

Überlingen – Manchmal holt die Vergangenheit einen auf Umwegen ein. Für Matthias Reim (68) kam die Abrechnung für sein turbulentes Liebesleben nicht vom Boulevardblatt, sondern vom Finanzamt – und das gleich mit einer Nachforderung über 35.000 Euro. Der Auslöser lag Jahre zurück: Als sich Matthias Reim 2013 von seiner damaligen Ehefrau Sarah (46) trennte und sich seiner heutigen Frau Christin Stark (36) zuwandte, meldete er diesen Schritt nicht dem Finanzamt.

Weil das Paar erst 2017 offiziell geschieden wurde, war er in der Zwischenzeit weiterhin als verheiratet gelistet – und profitierte so irrtümlich von der günstigeren Steuerklasse 3. Gegenüber BILD schilderte er seine Verblüffung: „2021 bekam ich Post vom Finanzamt. Man forderte mich auf, für mehrere Jahre Steuern nachzuzahlen. Als Grund gab man den BILD-Artikel an, der beweisen würde, dass ich seitdem nicht mehr mit meiner Ehefrau zusammen gewesen wäre. Ich hätte mich wieder in der Single-Steuerklasse 1 befunden und nicht mehr in der niedrigeren für Verheiratete. Und das, obwohl Sarah und ich erst 2017 geschieden wurden.“

Matthias Reim und die Steuerklassen-Falle: Was jeder Getrenntlebende wissen muss

Was für Matthias Reim zunächst unvorstellbar klang, stellte sich nach anwaltlicher Prüfung als rechtens heraus. Denn das Steuerrecht ist in diesem Punkt eindeutig: Wer sich dauerhaft von seinem Ehepartner trennt, fällt ab dem Folgejahr automatisch in Steuerklasse 1 zurück – unabhängig davon, ob die Scheidung bereits vollzogen ist. Diesen Wechsel muss man dem Finanzamt aktiv mit dem Vordruck „Erklärung zum dauernden Getrenntleben“ anzeigen. Der Stuttgarter Steuerberater Sascha Matussek (42) erläuterte gegenüber BILD den genauen Mechanismus: Im Trennungsjahr selbst darf Steuerklasse 3 noch bis zum 31. Dezember behalten werden – danach nicht mehr.

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Für Matthias Reim bedeutete das: Fast vier Jahre in der falschen Steuerklasse, und damit eine Nachzahlung, an der kein Weg vorbeiführte. „Ich habe das erst gar nicht geglaubt und prüfen lassen. Leider hatte das Finanzamt recht. Denn bei einer endgültigen Trennung fällt man zurück in die höhere Single-Steuerklasse 1 – auch wenn man weiter verheiratet bleibt. Das wusste ich natürlich nicht“, räumte Matthias Reim ein. Es war nicht sein erster finanzieller Schock: 2006 musste der gebürtige Hesse laut focus.de nach einem Schuldenberg von rund 13 Millionen Euro Privatinsolvenz anmelden – ausgelöst durch riskante Ostimmobilien-Geschäfte, die sein damaliger Manager mit einer Generalvollmacht abgeschlossen hatte.

Heute geht Matthias Reim mit Geld und Beratern deutlich vorsichtiger um. Sein Bruder, von Beruf Banker, ist sein einziger Finanzvertrauter – und hielt ihn zuletzt sogar von einer Investition in eine Solarenergie-Farm ab. Im Gespräch mit dem Nachrichtenmagazin Spiegel beschrieb Matthias Reim, warum seine Fans trotz allem zu ihm stehen: „Die Leute glauben mir, weil sie meine Geschichte kennen.“ Übrigens: Jüngst verkaufte Matthias Reim sein 600-Quadratmeter-Haus. Verwendete Quellen: bild.de, focus.de, spiegel.de