Mietpreisbremse in Hessen: Mieterbund fordert sie für fast alle Städte
Obwohl die Mieterschutzverordnung künftig in 71 hessischen Städten gelten soll und damit erheblich ausgeweitet wird, ist der Landesverband des Deutschen Mieterbundes unzufrieden. „Hessen braucht mehr Mieterschu...
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Obwohl die Mieterschutzverordnung künftig in 71 hessischen Städten gelten soll und damit erheblich ausgeweitet wird, ist der Landesverband des Deutschen Mieterbundes unzufrieden. „Hessen braucht mehr Mieterschutz“, teilte der Vorsitzende Gert Reeh mit und forderte die schwarz-rote Landesregierung auf, weitere Kommunen in die Mietpreisbremse aufzunehmen. Die Fraktionen von SPD und CDU lobten hingegen die neuen Regeln.
„Die hessischen Mieter benötigen die neue Verordnung dringend, denn derzeit steigen die Mieten ungebremst weiter“, sagte Reeh und fügte an: „Das gilt besonders für die Ballungsgebiete und Universitätsstädte – hier gibt es quasi keine bezahlbaren Wohnungen –, aber im Grund fast für ganz Hessen.“ Ohne die Verordnung werde das Armutsrisiko für Mieter noch größer, und es würden die Belastungen für die kommunalen Haushalte steigen, ist Reeh überzeugt. Der Vorsitzende warnt davor, dass der soziale Frieden in Gefahr sei, wenn Wohnungen nicht wieder günstiger würden.
Kritik an verkürzter Kündigungsfrist
„Wir hätten uns dringend auch gewünscht, dass in den Entwurf weitere Kommunen aufgenommen werden, in welchen nachweisbar ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt“, sagte Eva-Maria Winckelmann, Verbandsdirektorin beim Mieterbund, und nannte als Beispiel die Stadt Kassel. Außerdem hätte die sogenannte Kündigungsbeschränkung bei der Umwandlung von Wohnraum auf das gesetzlich erlaubte Höchstmaß von zehn Jahren festgelegt werden müssen, ist Winckelmann überzeugt. In dem Entwurf der Mieterschutzverordnung beträgt die Frist für Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen sechs Jahre, nachdem in Hessen bisher eine Frist von acht Jahren gegolten hatte.
Vor diesem Hintergrund fordert der hessische Mieterbund mehr Geld von der Landesregierung, um insgesamt mehr Wohnraum zu schaffen. In Hessen, so Reeh, fehlten derzeit Hunderttausende Wohnungen und davon alleine mindestens 80.000 Sozialwohnungen.
Die SPD-Fraktion zeigte sich mit der neuen Verordnung zufrieden. Es werde „bezahlbares Wohnen gesichert und der Mieterschutz ausgeweitet“, teilte die wohnungspolitische Sprecherin Elke Barth mit. In den Ballungszentren gebe derzeit fast jeder dritte Mieterhaushalt mehr als 40 Prozent seines Nettoeinkommens für die Miete aus. Dies sei enorm belastend.
Die CDU-Fraktion sieht in der neuen Verordnung ein Instrument, um Wohnungseigentum zu stärken. Der wohnungsbaupolitische Sprecher Heiko Kasseckert erinnerte daran, dass das Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen Anfang des Jahres ausgelaufen sei. In Hessen seien zuvor etwa 253.000 Mietwohnungen in 53 Kommunen davon betroffen gewesen. Seit 2022 seien die Wohnungsumwandlungen in Frankfurt und Wiesbaden um mehr als 85 Prozent zurückgegangen. Weil dies nun nicht mehr gilt und aufgrund der reduzierten Sperrfrist von sechs Jahren Mietern schneller gekündigt werden kann, spricht Kasseckert von einem „wichtigen Signal für Eigentumsbildung, Investitionen und Modernisierung“.