Veganes Essen im Knast: Dieses Urteil verändert alles
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Panorama
Militanter Veganer erkämpft Urteil – und setzt Gefängnisse unter Druck
Gibt es das Recht auf eine vegane Extrawurst im Knast? Ein EU-Urteil wird erst in einem Bundesland umgesetzt.
Viele deutsche Gefängnisse sind überfüllt, Drogen und psychische Erkrankungen machen dem Personal zu schaffen, eine insgesamt hohe Ausländerquote erschwert die Resozialisierung. Der Mangel an rein veganen Speisen wirkte bislang nicht wie das dringendste Problem, mit dem sich die Haftanstalten befassen sollten. Und doch müssen sie es wohl bald tun.
Hintergrund ist die erfolgreiche Klage eines militanten Tierrechtsaktivisten aus der Schweiz. Für knapp ein Jahr kam er 2018 in Untersuchungshaft im Gefängnis Champ-Dollon im Kanton Genf. Unglücklich war er nicht nur wegen des Freiheitsentzuges, sondern auch wegen des angebotenen Essens. Denn vegane Speisen gab es für den damals 28-Jährigen nicht.
Schweizer Veganer zog bis vor den Europäischen Gerichtshof
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Laut „Guardian“ saß er überhaupt nur deswegen hinter Gittern, weil er mehrere Metzgereien mit Steinen beworfen hatte. Der Inhaftierte beschwerte sich, klagte sich durch alle Schweizer Instanzen, wurde dort aber kaum ernst genommen, wie es nun vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) heißt.
Vor diesen war der Schweizer mit einem Mitstreiter zuletzt gezogen. Der EGMR urteilte jetzt: Veganismus ist eine nicht religiöse Weltanschauung und dadurch von der Menschenrechtskonvention geschützt. Entsprechend können Gefängnisse vegane Kost nicht pauschal ablehnen. Auch wenn etwa in Deutschland nur ein bis 3 Prozent der Bevölkerung überhaupt vegan sind.
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Erst vergangenes Jahr hatte das Oberste Landesgericht in Bayern noch anders geurteilt, als sich auch dort ein Veganer beschwerte. Ein Häftling habe kein Recht auf veganes Essen, hieß es damals. Vegetarisch und laktosefrei müssten reichen.
Brandenburg sieht „gesundheitliche Risiken“ bei veganer Ernährung
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Das sieht der EGMR anders. Während den beiden Schweizern und überzeugten Veganern mehrere Tausend Euro Entschädigung zugesprochen wurden, dürfte das Urteil auch in deutschen Gefängnisküchen für Unruhe sorgen. Denn wie eine Umfrage unserer Redaktion ergab, gibt es im Strafvollzug fast gar kein veganes Essensangebot. Aus unterschiedlichen Gründen. Niedersachsen begründet das mit „organisatorischen und logistischen Hürden“. Gefängnisessen wird häufig in Großküchen zubereitet und geliefert.
Brandenburg wiederum lehnt vegane Ernährung in Gefängnissen pauschal ab. „Aufgrund der gesundheitlichen Risiken“, wie es in der Verpflegungsordnung für Strafvollzugsanstalten heißt. Berlin beruft sich auf Empfehlungen der Gesellschaft für Ernährung, ungeachtet dessen, dass diese ihre kritische Haltung zu veganer Ernährung vor zwei Jahren geändert hat.
Halal, koscher, vegan: Können Gefängnisse auf alle Bedürfnisse Rücksicht nehmen?
Nur ein einziges Bundesland bietet in seinen Gefängnissen vegane Speisen an: Sachsen. Nach Angaben des dortigen Justizministeriums wird vegane Kost „bei Bedarf nach Prüfung ermöglicht“. Vegane Ernährung werde in den Anstalten auch deswegen angeboten, „um den Standard einer gesunden, nachhaltigen Ernährung, vor allem aus Frischeprodukten, saisonalem Obst und Gemüse, zu erweitern“. Sachsen-Anhalt ist bei Ernährungsfragen ebenfalls verhältnismäßig empathisch. Während des Ramadan etwa werden Abläufe in den Gefängnissen umgestellt, damit muslimische Häftlinge nach Sonnenuntergang ihr Essen einnehmen können.
Die allermeisten Bundesländer verfahren mit veganem Essen anders, verweisen auf Anfrage pragmatisch auf Alternativmöglichkeiten. Bei den Anstaltskaufläden könnten vegane Lebensmittel erworben werden, verhungern müsse also kein Veganer – wenn er sein eigenes Geld ausgibt. Gleiches gilt vielerorts auch für andere besondere Ernährungsgewohnheiten, halal-zertifiziertes oder koscheres Essen etwa.
Wieso es nicht reicht, wenn es veganes Essen im Gefängnisladen gibt
Deswegen zeigt sich etwa das Justizministerium in Niedersachsen auch noch entspannt: Aus Sicht der Fachleute reiche es, wenn veganes Essen generell im Gefängnis verfügbar ist. „Im Hinblick auf das Ob steht der Vollzugsbehörde ein Ermessen nicht zu, wohl aber in Bezug auf das Wie“, so eine Sprecherin.
Doch exakt dieses „Wie“ – vegane Lebensmittel im Anstaltsladen – reichte dem EGMR im Falle der Schweizer explizit nicht. Denn, grob übersetzt: Der Staat habe eine Fürsorgepflicht für die Inhaftierten und müsse für eine angemessene Grundverpflegung sorgen, ohne dass die Häftlinge dafür in die eigene Tasche greifen.
Das Urteil des EGMR ist noch nicht rechtskräftig. Hat es Bestand, werden sich deutsche Gefängnisse etwas überlegen müssen. Denn klagefreudige Veganer im Knast haben künftig gute Chancen, ihren Essenswunsch durchzusetzen. (Dieser Artikel erschien zuerst auf SHZ.de.)
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