Milizverband-Präsident Richter: "Der Grundwehrdienst ist ja kein Ferienlager"
Der Präsident des Milizverbandes Armin Richter hält einen längeren Zivildienst auch wegen des militärischen Berufsrisikos für berechtigt. Der Begriff "Wehrdienstattraktivierung" tue ihm daher "eigentlich weh"
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Als Präsident des Milizverbands hat sich Armin Richter schon viel mit dem Grundwehrdienst beschäftigt. Zuletzt auch als – nicht stimmberechtigtes – Mitglied der Wehrdienstkommission. "Kann man so einen Dienst überhaupt attraktiv machen?", fragt er angesichts der Tatsache, dass Soldaten im Ernstfall auch ihr Leben aufs Spiel setzen müssten.
STANDARD: Nach einem guten halben Jahr an Debatten hat sich die Bundesregierung auf eine längere Wehrpflicht geeinigt: "6+3" statt "8+2". Wie zufrieden sind Sie?
Richter: Im Wesentlichen hat der Ministerrat Ende Juli einen Bilderrahmen mit einer Überschrift darüber beschlossen. Für uns als Milizverband ist die Frage: Wie genau wird der jetzt befüllt? Wir haben in der Wehrdienstkommission nicht ohne Grund eine glasklare Empfehlung abgegeben. In allen wesentlichen Bewertungskategorien hat es eine Entscheidung für das "8+2"-Modell gegeben. Die politische Einigung lautet jetzt neun statt zehn Monate. Das ist vom Umfang her schon eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Ist-Zustand. Eine Steigerung um 50 Prozent ist wirklich nicht nichts. Aber man muss die Zeit jetzt klug auf die verschiedenen Bedürfnisse aufteilen, die es abzudecken gilt. Und ein Monat weniger macht es nicht leichter, das muss man auch sagen.
STANDARD: Welchen Unterschied macht der eine Monat?
Richter: Der Wehrdienst muss mehrere Schritte abdecken. Zunächst die Ausbildung des einzelnen Soldaten in seiner Waffengattung. Danach die Truppenausbildung, in der der Soldat erstmals in das Zusammenwirken von Zug, Kompanie und Bataillon eingeführt wird. Das Bundesheer setzt ja keine Einzelsoldaten ein, sondern militärische Formationen. Und die müssen ihre Aufträge im Zusammenwirken erfüllen. Danach kommen die Truppenübungen. Sie sollen den Wissensstand nach der Ausbildung immer wieder auffrischen, sodass die Bataillone im Ernstfall schnell einsatzfähig sind. Und die Dauer der verpflichtenden Truppenübungen hat direkte Auswirkung auf die maximale Mobilmachungsstärke des Bundesheeres.
STANDARD: Heißt konkret?
Richter: Je mehr Soldaten gleichzeitig in der Übungspflicht sind, desto größer kann die Mobilmachungsstärke sein – ohne die derzeit nötige monatelange Einsatzvorbereitung. Im letzten Landesverteidigungsbericht wird dafür bis 2032 das Ziel von 75.000 Mann statt aktuell 55.000 ausgegeben. Damit haben wir jetzt schon einmal genug zu tun. Denn dafür fehlen Kadersoldaten, über 2000 Offiziere und 6000 Unteroffiziere, die erst einmal ausgebildet werden müssen. Der eine Monat weniger kann sich meiner Einschätzung nach vor allem auf das langfristige Ziel auswirken: eine Mobilmachungsstärke von über 100.000 Mann.
STANDARD: Soll das "6+3"-Modell, auf das man sich geeinigt hat, de facto als "8+1" organisiert werden, wie Kanzler Christian Stocker das vorgeschlagen hat?
Richter: Dazu maße ich mir keine öffentlichen Zurufe an. Das ist eine strukturelle Planungsaufgabe des Generalstabs, die an etlichen Parametern hängt: Was soll der einzelne Soldat genau lernen und wie lässt sich sein Wissen am besten erhalten? In welchen Abständen haben die Bataillone wie zu üben? Wie können die Übungen über das ganze Jahr so aufgeteilt werden, dass immer möglichst viele Bataillone gleichzeitig im Präsenzstand sind? Für all diese Planungen gibt es eine berufene Stelle. Und die befindet sich in der Rossauer Kaserne.
STANDARD: Geben Sie allen, die noch keine Truppenübung absolviert haben, doch einen kleinen Einblick: Wie sollen diese Tage und Wochen ablaufen?
Richter: Sie finden in der Regel auf Bataillonsebene statt. Zum Beispiel alle zwei Jahre für zehn Tage. Der erste Tag trainiert die Abläufe für die Mobilmachung, wie sie auch im Ernstfall laufen würde: Jeder Milizsoldat hat einen genau definierten Ort, an dem er einzurücken hat. Dort wird er ins System aufgenommen und sein Gesundheitszustand erfasst. Danach werden die Züge, Kompanien und Bataillone formiert. Jeder Milizsoldat hat darin eine Funktion, die jedes Mal genau die gleiche ist. Sonst wäre das Üben ja sinnlos.
STANDARD: Und dann?
Richter: Im Regelfall wird ein Tag zur Einschulung der Soldaten auf allfällig neuem Gerät verwendet, ein zweiter vielleicht zur Wiederholung des Scharfschießens. Danach wird über sechs bis acht Tage ein ganz konkretes Szenario geübt. Zum Beispiel: Ein Kraftwerk wurde durch subversive Kräfte in Besitz genommen und muss befreit werden. Das Szenario wird dann in so vielen Wiederholungen durchgespielt, bis alle Abläufe im Gesamtgetriebe sitzen.
STANDARD: Um noch etwas Vergangenheitsbewältigung zu betreiben: Dass die Einigung auf eine Wehrdienstreform so zäh verlaufen ist, hat für viel Unmut gesorgt. War es ein Fehler, unter einigem Aufwand eine Kommission zu bestellen, statt einfach gleich mit den Koalitionspartnern zu verhandeln? Denn entscheidend ist letztlich die politische Einigung.
Richter: Das ist wohl ein Henne-oder-Ei-Problem. In den Regierungsverhandlungen konnten sich die Parteien offensichtlich auf nichts außer den kleinsten gemeinsamen Nenner einigen: Die Einrichtung einer Wehrdienstkommission wurde im Regierungsprogramm festgeschrieben. Sie nahm dann sehr breit besetzt ihre Arbeit auf. Es gab inhaltlich auch hart geführte Diskussionen. Das große Ziel, die Einsatzbereitschaft des Bundesheeres möglichst rasch wieder herzustellen, wurde aber nie infrage gestellt. Dementsprechend kam ein qualitätsvolles Ergebnis heraus, das zurück an die Bundesregierung ging. Die stand dann letztlich vor der gleichen Herausforderung wie bei den Regierungsverhandlungen: sich politisch zu einigen.
STANDARD: Es hat sich auch der Eindruck aufgedrängt, dass Verteidigungsministerin Klaudia Tanner mit dem Kommissionsbericht ein Druckmittel gegen SPÖ und Neos in der Hand haben wollte. Nach dem Motto: "Ihr werdet doch nicht gegen das sein, was die Experten empfehlen."
Richter: In die Tätigkeit von Politikerinnen und Politikern, wie sie Dinge aufnehmen, verwerten oder einsetzen, mische ich mich nicht ein. Das spielt für mich als Experte keine Rolle. Es hat uns aber schon gefreut, dass die Frau Bundesminister den Bericht eins zu eins aufgenommen hat. Das hätte ja auch anders sein können.
STANDARD: Dass nur zehn der 23 Mitglieder stimmberechtigt waren, von denen eine Mehrheit für das Verteidigungsministerium arbeitet oder aus dem Militär kommt, hat die Breite der Kommission für Sie nicht eingeengt?
Richter: Nein, überhaupt nicht. Aufgrund mancher Kommentare konnte der Eindruck entstehen, da waren zehn entscheidungsbefugte Mitglieder drin und die anderen 13, so wie ich, sind nur als "Blumenschmuck" dabeigesessen. So war es aber nicht. Sondern es ist jede und jeder ausführlich zu Wort gekommen und konnte bis zum Schluss ohne Abstriche Dinge einbringen, vorbringen, argumentieren.
STANDARD: Abstimmen konnten trotzdem nur zehn.
Richter: Aber die Vorschläge aller Kommissionsmitglieder wurden detailliert aufgenommen und in den Bericht eingearbeitet. Beim großen Kapitel der Anreizsysteme sind etwa sehr viele Inputs von der Jugendvertretung, vom Milizverband, aber auch aus Wirtschafts- und Arbeiterkammer, Gewerkschaft und Industriellenvereinigung in das Papier gekommen.
STANDARD: Sind auch Sie der Meinung, dass für eine Wehrdienstverlängerung unbedingt der Zivildienst verlängert werden muss?
Richter: Ja, und ich schließe mich auch der Meinung des Verfassungsgerichtshofs an. Es gibt eine sehr klare Rechtsprechung dazu, dass es keine Ungleichbehandlung darstellt, wenn Grundwehr- und Zivildienst nicht gleich lang sind.
STANDARD: Ist es nicht auch ein schlechtes Zeugnis für den Wehrdienst, dass man ihn offenbar immer kürzer halten muss als den Ersatzdienst, damit junge Männer nicht in Heerscharen zum Zivildienst abwandern?
Richter: Nein, denn menschlich betrachtet ist es für mich nachvollziehbar, dass der Zivildienst mehr Zulauf hat als der Wehrdienst. Warum? Zivildiener sind einer ganzen Reihe von Dingen nicht ausgesetzt: Schlafen in der Kaserne. Militärischer Drill. Befehl und Gehorsam. Essen nur genau dann, wann es angeschafft wird. All das hat aber militärische Hintergründe. Der Grundwehrdienst ist ja kein Ferienlager. Sondern die Vorbereitung auf einen Einsatz, der alle männlichen Staatsbürger bis 50 betrifft und hoffentlich nie kommen möge. Aber wenn er doch kommt, geht es auch um die Überlebensfähigkeit des einzelnen Soldaten. Aus all diesen Gründen hat der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass eine unterschiedliche Länge der beiden Dienste zulässig ist.
STANDARD: Was sollte sich im Wehrdienst idealerweise sofort ändern, damit er für die jungen Männer attraktiver wird?
Richter: Anhand meiner vorherigen Schilderung würde ich da gerne die Gegenfrage stellen: Kann man so einen Dienst überhaupt attraktiv machen? Man kann ihn effizienter gestalten und stark auf seine eigentlichen Aufgaben ausrichten. Man kann von Beginn an sehr klar ausführen, wozu wir das alles machen. Man kann jedoch Anreizsysteme setzen, indem man in einer gesamtstaatlichen Solidaritätsüberlegung jenen, die Wehrdienst leisten, mehr Benefits zukommen lässt als den anderen …
STANDARD: … aber den Begriff "Wehrdienstattraktivierung", der viel in der politischen Debatte herumgeistert, sehen Sie skeptisch?
Richter: Er tut mir eigentlich weh. Wenn wir es schaffen, mit nun tauglichen politischen Rahmenbedingungen nach über 20 Jahren wieder ein Bundesheer aufzubauen, das für den Einzelnen von Anfang an ein funktionales System abbildet; wo ein Zahnrad so ins andere greift, dass die Erfüllung des Auftrags für ihn glaubwürdig wird; so dass er im Ernstfall auch bereit ist, dafür sein Leben aufs Spiel zu setzen: dann können wir darüber reden, dass wir den größtmöglichen Anreiz geschaffen haben.
STANDARD: Stand jetzt ist dieser Anreiz demnach nicht ausreichend?
Richter: Definitiv nicht. Das wird sich mit "6+3" jetzt aber hoffentlich ändern. (Martin Tschiderer, 25.8.2026)