Nach Schäden in Kommunen fordert Bayerns Umweltminister: „Wir brauchen eine Biber-Bauordnung“
StartseiteLokalesFreisingRudelzhausenStand: 01.09.2026, 19:00 UhrKommentareUns auf Google folgenDer Biber sorgt in bayerischen Kommunen immer wieder für Ärger und Kosten. (Symbolbild) © Patrick PleulNach aktuel...
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Stand: 01.09.2026, 19:00 Uhr
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Nach aktuellen Biber-Problemen in der Gemeinde Rudelzhausen positioniert sich Umweltminister Thorsten Glauber Problem im Interview mit unserer Zeitung.
Rudelzhausen – Rudelzhausen hat ein Biberproblem. Während der Bürgermeister die Tiere loswerden will, verweist die Untere Naturschutzbehörde darauf, dass das Tier streng geschützt ist. Eine „Bauordnung für Biber“ wünscht sich hingegen Thorsten Glauber, Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz, von dem das FT wissen wollte, wie Kommunen wie Rudelzhausen mit einer Biber-Plage umgehen sollten.
Herr Glauber, in Rudelzhausen ist der Biber eingezogen – und verursacht große Schäden, etwa im Bereich der Straßen. Muss sich der Mensch mit dem Biber letztendlich arrangieren?
Thorsten Glauber: Der Umgang mit dem Biber ist eine bayernweite Herausforderung. Der Biber ist durch Bundes- und EU-Recht besonders und streng geschützt. Einzelne Bundesländer dürfen keine hiervon abweichenden Regelungen treffen. Wir wollen vor diesem Hintergrund Konflikte mit dem Biber bestmöglich vermeiden und lösen. Das Bayerische Bibermanagement setzt dazu auf Beratung, Prävention, Entnahme und Schadensausgleich. Am besten ist es natürlich, wenn Schäden erst gar nicht entstehen. Dafür arbeiten unsere Biberberater mit großem Engagement. Durch die individuelle Beratung vor Ort können die meisten auftretenden Konflikte gelöst werden.

Bei Räumungen von Biber-Dämmen in etwa Bächen kommt es immer wieder einmal zu starken Reaktionen von Tierfreunden. Haben Sie einen Tipp, wie Kommunen damit umgehen sollten?
In unserem dicht besiedelten Land brauchen wir auch für Biber so etwas wie eine Bauordnung. Die Entfernung von Biberdämmen und die Entnahme von Bibern sind deshalb unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Vor allem geht es dabei um die Abwendung ernster wirtschaftlicher Schäden, die Gesundheit des Menschen und die öffentliche Sicherheit. Das hat ganz klar Vorrang, da gibt es für mich keine Diskussion.
Muss der Freistaat mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, um Kommunen bei solchen Schadensfällen zu entlasten? Oder gibt es diese Mittel bereits?
Der Freistaat steht an der Seite der Geschädigten und leistet jährlich freiwillige Ausgleichszahlungen für bestimmte land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Schäden sowie für spezielle Schäden von Fischereivereinen an Satzfischen. Für diesen Ausgleich stellt Bayern aktuell 660.000 Euro pro Jahr zur Verfügung.
Entnahme oder Abschuss? Muss der Biber, der ja immer heimischer in Bayern wird, überhaupt noch geschützt werden?
Den strengen Schutzstatus des Bibers kann nur die EU absenken. Für bestimmte Fallkonstellationen hat Bayern aber bereits Ausnahmen zur Entnahme geschaffen. Mit der artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung steht ein wirksames Instrument zur Verfügung. Zuständig für das Bibermanagement sind die Kreisverwaltungsbehörden. Sie können Entscheidungen zeitnah und vor Ort treffen. Und sie machen davon Gebrauch: Im vergangenen Jahr wurden bayernweit über 3000 Biber entnommen.