Große Online-Apotheke: Heimat-Gericht bestätigt Pfändung wegen nicht gezahlter deutscher Ordnungsgelder
StartseiteWirtschaftPfändung gegen DocMorris: Niederländisches Gericht bestätigt VollstreckungStand: 05.10.2026, 07:54 UhrKommentareUns auf Google folgenDocMorris muss sich wegen deutscher Ordnungsgelder nun au...
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Pfändung gegen DocMorris: Niederländisches Gericht bestätigt Vollstreckung
Stand: 05.10.2026, 07:54 Uhr
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DocMorris muss sich wegen deutscher Ordnungsgelder nun auch in den Niederlanden verantworten. Dort hat ein Gericht die Vollstreckung bestätigt.
Limburg – DocMorris ist Europas größte Versandapotheke – und hat über Jahre deutsche Gerichtsentscheidungen nicht umgesetzt. Mehrere verhängte Ordnungsgelder in Millionenhöhe blieben unbezahlt. Nun hat die Apothekerkammer Nordrhein Konten des niederländischen Unternehmens pfänden lassen. Ein Gericht in den Niederlanden hat dieses Vorgehen in erster Instanz für rechtmäßig erklärt.

Ausgangspunkt des Konflikts ist eine Preiswerbung, die das Landgericht Stuttgart DocMorris bereits 2020 untersagt hatte. Dennoch warb das Unternehmen weiterhin mit den beanstandeten Preisangaben. In der Folge verhängte das Gericht drei Ordnungsgelder. Im Juli 2024 wurden zunächst 50.000 Euro fällig. Das Oberlandesgericht Stuttgart wies die Beschwerde von DocMorris dagegen im Dezember 2024 zurück, der Beschluss wurde rechtskräftig. Im April 2025 folgte ein weiteres Ordnungsgeld in Höhe von 60.000 Euro, im Oktober 2025 schließlich 100.000 Euro. Auch diese Beschlüsse wurden rechtskräftig. Bezahlt wurde keines der Ordnungsgelder.
DocMorris
DocMorris ist eine der größten Online-Apotheken Europas und stark auf den deutschen Markt ausgerichtet. Der operative Sitz des Unternehmens befindet sich im niederländischen Heerlen nahe der deutschen Grenze. Zum Angebot gehören Arzneimittel, Gesundheitsprodukte und weitere Apothekenartikel, die über die Online-Plattform bestellt werden können.
Pfändung in den Niederlanden: DocMorris kann deutsche Ordnungsgelder nicht abwehren
Nach Angaben der Anwälte der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) von der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen sind dem deutschen Staat durch über Jahre nicht gezahlte Ordnungsgelder Beträge in Millionenhöhe entgangen. Weil Deutschland deutsche Gerichtsentscheidungen nicht unmittelbar im Ausland vollstrecken kann, empfahl das Landgericht Stuttgart der Apothekerkammer, die Forderungen in den Niederlanden durchzusetzen.
Das Gericht stellte dafür auch die erforderlichen Formulare bereit. Die AKNR beauftragte daraufhin einen niederländischen Gerichtsvollzieher, der die Bankkonten von DocMorris pfänden ließ und einen Teil der ausstehenden Gelder eintreiben konnte. DocMorris wehrte sich dagegen vor dem zuständigen Gericht in Limburg. Das Unternehmen argumentierte, die Apothekerkammer sei nicht zur Vollstreckung berechtigt, da die Zahlung der Ordnungsgelder an die Staatskasse zu erfolgen habe. Das Gericht wies die Klage jedoch ab. Nach seiner Entscheidung ist die AKNR berechtigt, rechtskräftige deutsche Urteile zugunsten der Landesoberkasse auch im Ausland zu vollstrecken. Eine zusätzliche Genehmigung sei dafür nicht erforderlich.
Niederländisches Gericht bestätigt Vollstreckung: „Können sich nicht hinter der Grenze verstecken“
Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings bisher nicht. DocMorris hat vier Wochen Zeit, Berufung einzulegen. Kammeranwältin Anne Bongers-Gehlert wertet den Ausgang dennoch als deutliches Signal: „Die Niederländer können sich nicht hinter der Grenze verstecken und deutsche Ordnungsgeldbeschlüsse ignorieren.“ Auch AKNR-Geschäftsführerin Dr. Bettina Mecking sieht in der Entscheidung eine grundsätzliche Bedeutung: „Ein ausländischer Unternehmenssitz schützt nicht vor der Durchsetzung deutscher Gerichtsentscheidungen“, sagte sie gegenüber der Bild-Zeitung. DocMorris hat sich zu dem laufenden Verfahren nicht geäußert. (Quellen: Pharmazeutische Zeitung, Deutsche Apotheker Zeitung) (jal)