Revision Bankengesetz - WAK-S stützt schärfere Eigenkapitalvorschriften

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Revision Bankengesetz - WAK-S stützt schärfere Eigenkapitalvorschriften

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  • Im Streit um schärfere Kapitalvorschriften kommt die zuständige Ständeratskommission der Grossbank UBS entgegen.
  • Sie schlägt konkret vor, dass die UBS ihre ausländischen Töchter mit 50 Prozent hartem Kern-Kapital unterlegen muss.
  • Für die anderen 50 Prozent kann sie spezielle Anleihen einsetzen.
  • Der Bundesrat forderte 100 Prozent hartes Kern-Kapital.

Der Bundesrat schlägt in der Revision des Bankengesetzes vor, dass systemrelevante Banken Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften vollständig mit hartem Kernkapital unterlegen müssen. Bisher liegt die Anforderung bei rund 60 Prozent.

Kommission legt «Kompromisslösung» vor

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) will diese Stärkung des Too-big-to-fail-Dispositivs anders lösen. Sie beantragt eine Unterlegung der Auslandbeteiligungen zu 50 Prozent mit hartem Kernkapital, wie Kommissionspräsident Erich Ettlin (Mitte/OW) in Bern vor den Medien sagte.

SRF-Wirtschaftsredaktor: «Verliererin ist Karin Keller-Sutter»

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Mit ihrem Richtungsentscheid zur «Lex UBS» verhält sich die Wirtschaftskommission des Ständerats so, wie erwartet. Sie verlangt ein dünneres Kapitalpolster von der Bank, als es dem Bundesrat vorschwebte. Freuen dürfen sich die Bankmanager und die Investorinnen. Die UBS hat somit mehr Spielraum, um im Ausland zu wachsen.

Verliererin ist Bundesrätin Karin Keller-Sutter (FDP) – zumindest in dieser Runde der Bankenregulierung: Die Finanzministerin wollte härtere Auflagen im Gesetz verankern, im Einvernehmen mit der Nationalbank und der Finanzmarktaufsicht. Allerdings ist die Regierung – ein Stück weit – auch selber schuld, dass es so herauskommt. Die Regierung hätte die härteren Anforderungen auch direkt in eine Verordnung packen können, statt die Verantwortung ans Parlament abzugeben.

Offenbar lässt nun die Politik die UBS gewähren auf deren Wachstumskurs, sofern das Parlament den Richtungsentscheid der Ständeratskommission nicht umstösst. Die Folge: Die Gewinnchancen der Bank steigen tendenziell, aber auch die Risiken, dass eines Tages der Staat erneut rettend eingreifen muss. (Jan Baumann)

Für die anderen 50 Prozent sollen die Banken auf AT1-Anleihen (Additional Tier 1) zurückgreifen dürfen. Diese sollen allerdings umgestaltet werden, so dass sie früher greifen als beim Zusammenbruch der CS im März 2023, wie Ettlin ausführte.

Ettlin sprach von einem Kompromiss, der den Finanzplatz sicherer mache. Die Grossbank UBS hatte sich heftig gewehrt gegen den Vorschlag des Bundesrates für eine Eigenkapital-Unterlegung der Auslandbeteiligungen zu 100 Prozent.

Strassenszene mit mehreren Personen und einem Gebäude in der Stadt.
Legende:

Die Politikerinnen und Politiker im Bundeshaus befassen sich mit der Revision des Bankengesetzes. Betroffen ist faktisch nur die UBS.

KEYSTONE / Gaetan Bally

Ein Geschenk an die UBS sei der von der Kommission mit 10 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung verabschiedete Vorschlag nicht, betonte Ettlin. Denn die Beschaffung der AT1-Anleihen koste Geld. Es sei aber nicht klar, wie viel diese Anleihen die UBS kosten würden.

Beide Kammern müssen Vorschlag zustimmen

Der Gesetzentwurf soll nun schon bald im Ständerat debattiert werden, bevor sich die grosse Kammer (Nationalrat) des Themas annimmt. Dort könnten die Anliegen der UBS dann möglicherweise auf weniger Verständnis stossen. Schliesslich müssen sich beide Kammern auf die Gesetzesanpassung verständigen.

Die Mehrheitsverhältnisse sind im Parlament noch unklar. Mit endgültigen Kapitalregeln wird frühestens Ende 2026 gerechnet, wahrscheinlich dürfte sich der Prozess jedoch bis ins kommende Jahr hinziehen.

Kritik von der Bankiervereinigung

Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) lehnt den von der WAK-S vorgeschlagenen Vollabzug bei der Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen ab, da dieser über internationale Standards hinausgehe. Die SBVg betont, dass die Credit Suisse-Krise nicht durch zu geringe Kapitalanforderungen, sondern durch unhaltbare Ausnahmen der FINMA verursacht wurde.

SP fürchtet drohende «Alibi-Reform»

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Die geplanten Änderungen könnten eine Alibi-Reform darstellen, die im Ernstfall keine ausreichende Sicherheit bietet, schreibt die SP in einer Stellungnahme nach dem Entscheid der WAK-S. Die Partei kritisiert, dass die Reform vor allem dem UBS-Management und den Aktionariat zugutekommt, während Steuerzahlende im Krisenfall die Kosten tragen müssten.

«Nach 2008 haben UBS und Credit Suisse griffige Regulierungen erfolgreich verwässert. Genau das hat den Untergang der CS mit ermöglicht. Diesen Fehler dürfen wir nicht wiederholen», wird Ständerätin und WAK-S-Mitglied Eva Herzog in der SP-Medienmitteilung zitiert. «Es ist jetzt oder nie: Wir müssen die Grossbanken tatsächlich sicherer machen, damit nicht erneut die Bevölkerung für ihre Risiken geradestehen muss.»

«Die folgerichtige Lehre daraus wäre deshalb, solche Ausnahmen künftig auszuschliessen und die geltenden Regeln konsequent umzusetzen», heisst es in einer Stellungnahme. Positiv bewertet die SBVg die Stärkung von AT1-Instrumenten, die Verluste in Krisen frühzeitig auffangen und Steuerzahlende schützen sollen. Der Vorschlag der WAK-S bleibt laut der SBVg ein Sonderweg, nähere sich jedoch internationalen Standards an.

Livestream, 31.08.2026, 19 Uhr ;  agenturen/zero;hosb;wyss