Schlechte Luft, Schimmel, Erkältung: Was Ihr Arbeitgeber im Büro wirklich leisten muss

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Schlechte Luft, Schimmel, Erkältung: Was Ihr Arbeitgeber im Büro wirklich leisten muss

Stand: 15.10.2026, 13:53 Uhr

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Blonde Geschäftsfrau meditiert am Arbeitsplatz

Der Arbeitgeber hat auch Pflichten. © CHROMORANGE/picture-alliance

Stickige Luft, schmutzige Toiletten oder Schimmel an der Wand müssen Beschäftigte nicht einfach hinnehmen. Diese Pflichten haben Arbeitgeber beim Gesundheitsschutz.

Erkältungszeit im Büro: Einer hustet, der nächste niest, im Besprechungsraum ist die Luft nach einer Stunde zum Schneiden. Dazu kommen manchmal schmutzige Sanitäranlagen, schlechte Gerüche oder sogar Schimmel. Viele Beschäftigte fragen sich dann: Muss ich das einfach hinnehmen?

Nein. Arbeitgeber müssen Arbeitsplätze so gestalten und unterhalten, dass die Gesundheit der Mitarbeiter möglichst geschützt wird. Dazu gehören nicht nur sichere Maschinen und ergonomische Schreibtische. Auch Hygiene, Luftqualität, Lärm und bauliche Probleme spielen eine Rolle.

Arbeitgeber müssen Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz reduzieren.

Die grundlegende Pflicht ist klar: Arbeitgeber müssen Arbeitsräume und Einrichtungen so organisieren, dass Beschäftigte vor vermeidbaren Gesundheitsgefahren geschützt werden.

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Dazu gehört auch eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung. Der Betrieb muss also prüfen, welche Belastungen am Arbeitsplatz entstehen können und welche Maßnahmen nötig sind.

Das betrifft beispielsweise:

  • Schlechte Raumluft
  • Schimmel oder Feuchtigkeit
  • Lärm
  • Unhygienische Sanitäranlagen
  • Problematische Gerüche
  • Gesundheitliche Belastungen durch die Arbeitsumgebung

Ein Arbeitgeber kann sich also nicht darauf zurückziehen, dass im Büro schließlich keine schweren Maschinen stehen.

Schmutzige Toiletten? Auch dafür ist der Arbeitgeber verantwortlich.

Arbeitsräume, Gemeinschaftsbereiche und Sanitäranlagen müssen hygienisch in einem angemessenen Zustand gehalten werden. Schmutz oder Ablagerungen, die gesundheitliche Risiken verursachen können, müssen beseitigt werden. Dazu gehören selbstverständlich auch Toiletten und Waschräume.

Das bedeutet aber nicht, dass Beschäftigte keinerlei eigene Verantwortung haben. Wer gemeinsam genutzte Küchen, Toiletten oder Aufenthaltsräume benutzt, sollte diese ebenfalls vernünftig hinterlassen. Gerade in der Erkältungszeit können einfache Dinge viel ausmachen: Hände waschen, benutztes Geschirr wegräumen und beim Husten oder Niesen Rücksicht nehmen.

Krank im Büro: Darf der Chef Sie nach Hause schicken?

Auch das kann vorkommen. Ein Mitarbeiter erscheint sichtbar krank zur Arbeit und der Arbeitgeber möchte verhindern, dass sich die halbe Abteilung ansteckt. Schickt der Arbeitgeber den Mitarbeiter aus diesem Grund nach Hause, muss der Lohn grundsätzlich weitergezahlt werden. Urlaubstage oder Zeitguthaben müssen normalerweise nicht dafür geopfert werden. Das ist etwas anderes, als wenn sich ein Beschäftigter selbst krankmeldet. Dann gelten die normalen Regeln zur Arbeitsunfähigkeit.

Stickige Luft: Der Arbeitgeber muss für Frischluft sorgen

Wer schon einmal sechs Stunden mit mehreren Kollegen in einem schlecht gelüfteten Raum gesessen hat, kennt das Problem: Müdigkeit, Kopfschmerzen, nachlassende Konzentration. Arbeitsräume müssen während ihrer Nutzung ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft haben. Je nach Gebäude geschieht das über Fenster oder eine technische Lüftungsanlage. Ist eine Lüftungsanlage vorhanden, muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass sie funktioniert und gewartet wird.

Als wichtige Orientierung gilt ein Kohlendioxidwert von höchstens rund 1.000 ppm. Steigt der CO₂-Gehalt dauerhaft deutlich darüber, ist das ein Hinweis darauf, dass mehr gelüftet werden sollte. Für Beschäftigte ist ein CO₂-Messgerät deshalb kein unnötiges Technikspielzeug. Es kann objektiv zeigen, ob die Luft im Raum tatsächlich schlecht wird.

Fast jeder Zweite wäscht sich nach dem Toilettengang nicht die Hände.

Wie wichtig Hygiene am Arbeitsplatz bleibt, zeigt eine Untersuchung der University of Surrey. Über 19 Wochen wurde das Verhalten in zwei Krankenhaustoiletten in Dänemark beobachtet. Das erstaunliche Ergebnis: 43,7 Prozent der beobachteten Nutzer wuschen sich nach dem Toilettengang nicht die Hände.

Zwar lässt sich eine Untersuchung in Krankenhäusern nicht eins zu eins auf Büros übertragen. Sie zeigt aber, dass selbst eine der einfachsten Hygieneregeln keineswegs selbstverständlich ist. Die Studie zeigte außerdem: Hinweise und kleine Verhaltensimpulse können dazu beitragen, dass mehr Menschen ihre Hände waschen.

Schimmel im Büro: Nicht einfach überstreichen lassen

Deutlich ernster wird es, wenn Mitarbeiter Schimmel entdecken oder Räume dauerhaft muffig riechen. Schimmel kann auf Feuchtigkeit oder bauliche Probleme hinweisen. Einfach etwas Farbe darüberzustreichen, löst die Ursache nicht.

Der Arbeitgeber muss mögliche gesundheitliche Belastungen prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen einleiten. Dazu kann gehören, die Ursache für Feuchtigkeit zu suchen, betroffene Räume untersuchen zu lassen oder Arbeitsplätze vorübergehend zu verlegen. Wer Schimmel entdeckt, sollte ihn dokumentieren. Fotos mit Datum sind sinnvoll. Auch auffällige Gerüche oder Beschwerden sollten möglichst konkret beschrieben werden.

Kopfschmerzen, schlechte Luft, Lärm: So gehen Beschäftigte richtig vor

Wer sich am Arbeitsplatz beeinträchtigt fühlt, sollte nicht wochenlang schweigen. Der erste Schritt ist normalerweise eine Meldung an den Arbeitgeber oder die zuständige Führungskraft. Dabei hilft eine konkrete Beschreibung deutlich mehr als ein allgemeines „Hier ist die Luft schlecht“.

Besser ist beispielsweise: „Im Büro 312 liegt der CO₂-Wert am Nachmittag regelmäßig über 1.500 ppm.“ Oder: „An der Außenwand neben meinem Arbeitsplatz ist seit zwei Wochen sichtbarer Schimmel.“ Reagiert der Arbeitgeber nicht, gibt es weitere Ansprechpartner:

  • Betriebsrat
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Betriebsarzt
  • Zuständige interne Arbeitsschutzstelle

Ein vorhandener Betriebsrat hat beim betrieblichen Gesundheitsschutz zudem Mitbestimmungsrechte.

Diese Dinge sollten Sie dokumentieren.

Wenn sich ein Problem nicht kurzfristig lösen lässt, sollten Beschäftigte Beweise sammeln. Hilfreich sind:

  • Fotos von Schimmel oder Verunreinigungen
  • Datum und Uhrzeit
  • Gemessene Raumtemperatur oder CO₂‑Werte
  • Beschwerden und deren Häufigkeit
  • Schriftliche Meldungen an Vorgesetzte
  • Antworten des Arbeitgebers
  • Namen von Kollegen mit denselben Beobachtungen

Das heißt nicht, dass aus jeder schlechten Luft sofort ein Rechtsstreit werden muss. Gute Dokumentation sorgt aber dafür, dass ein konkretes Problem nicht als bloßes persönliches Empfinden abgetan wird.

Was Beschäftigte selbst tun können

Nicht jedes Problem benötigt sofort eine große betriebliche Lösung. Gerade bei Luft und Hygiene können einfache Maßnahmen helfen. Regelmäßig kurz und kräftig lüften ist häufig besser als stundenlang gekippte Fenster. Gemeinschaftsräume sollten sauber gehalten werden. Wer krank ist, sollte Kollegen nicht unnötig gefährden. Und wenn mehrere Mitarbeiter dieselben Beschwerden haben, lohnt sich eine gemeinsame, sachliche Ansprache gegenüber dem Arbeitgeber.

Der größte Büro-Irrtum: „Das ist halt hier so“

Stickige Luft, Schimmel oder unhygienische Toiletten werden in manchen Betrieben später als Normalzustand akzeptiert. Genau das sollten Beschäftigte nicht tun. Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht und müssen gesundheitliche Risiken ernst nehmen.

Die beste Strategie ist deshalb nicht sofort Streit, sondern Klarheit: Problem dokumentieren, konkret ansprechen, Abhilfe verlangen. Denn ein Arbeitsplatz muss nicht luxuriös sein. Gesund und sicher sollte er aber sein.