Schulanmeldung startet – diese Frist und Regeln gelten

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Schulanmeldung startet – diese Frist und Regeln gelten

Stand: 16.08.2026, 08:30 Uhr

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Vorschulkinder müssen für das neue Schuljahr angemeldet werden. Die Stadt Bergkamen gab wichtige Fristen und Regelungen bekannt.

Bergkamen – Während viele Familien die Sommerferien genießen und die Kinder nicht an Schule denken, ist nun bekannt, in welchem Zeitraum Kinder aus Bergkamen für das Schuljahr 2027/2028 angemeldet werden müssen. Den Terminzeitraum hat nun die Stadt Bergkamen in einer Mitteilung angekündigt. Zudem habe das Amt für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport alle Familien informiert, deren Kinder zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 30. September 2021 geboren sind.

Chancengleichheit in der Bildung

Ein neuer Lebensabschnitt startet im September für viele Erstklässler. Nun ist der Anmeldezeitraum für das Schuljahr 2027/2028 bekannt. © Bernd Thissen

„Mit dem Anschreiben wurde den Eltern ein ‚Anmeldeschein‘ zugesandt, den sie ausfüllen und zum Schulverwaltungsamt zurücksenden sollen. Außerdem erhielten die Eltern eine Liste aller Bergkamener Grundschulen, da sie ihr Kind an einer Grundschule ihrer Wahl anmelden können“, heißt es in der Mitteilung.

Wichtiger Hinweis für Eltern

Daraufhin folgt das Anmeldeverfahren in den jeweiligen Grundschulen, das vom 2. bis zum 13. November durchgeführt wird. „Hierzu erhalten die Erziehungsberechtigten von der gewünschten Grundschule vorab einen Termin“, heißt es weiter. Für die Anmeldung benötigen die Schulen zwingend das Familienstammbuch und die Geburtsurkunde des Kindes. Außerdem weist die Stadt darauf hin: „Getrennt lebende oder geschiedene Erziehungsberechtigte müssen einen beglaubigten Nachweis über das elterliche Sorgerecht vorlegen.“

Wer kein Anschreiben erhalten hat, kann sich beim Amt für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport unter der Telefonnummer 02307/965-394 oder per E-Mail an [email protected] melden. Das gilt auch für Eltern, die eine vorzeitige Einschulung ihres Kindes beantragen möchten. Über die Aufnahme entscheidet die jeweilige Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.