Nach tödlichem Angriff: Jetzt sollen härtere Strafen kommen
Politik & Wirtschaft Strafen verschärft: Angriffe auf Zugbegleiter werden jetzt härter verurteilt Angehörige des getöteten Zugbegleiters vor dem Landgericht in Zweibrücken. J...
- 2 min read
Politik & Wirtschaft
Strafen verschärft: Angriffe auf Zugbegleiter werden jetzt härter verurteilt
Ein Zugbegleiter stirbt im Februar bei einer Fahrkartenkontrolle. Jetzt sollen Angriffe härter bestraft werden – einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett jetzt beschlossen.
Angriffe auf Busfahrer, Zugbegleiter und Beschäftigte anderer dem Gemeinwohl dienender Einrichtungen sollen künftig härter bestraft werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Kabinett beschlossen hat. Demnach sollen die Strafdrohungen bei Angriffen auf beispielsweise Zugbegleiter künftig denen bei Angriffen auf Vollzugsbeamte entsprechen.
Der von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erarbeitete Entwurf beinhaltet auch eine höhere Mindeststrafe für Übergriffe auf Polizistinnen und Polizisten. Bei tätlichen Angriffen auf Vollstreckungsbeamte soll die Mindeststrafe von drei auf sechs Monate steigen. Für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sieht der Entwurf bis zu fünf Jahre Haft oder Geldstrafe vor.
Angriffe auf Zugbegleiter – wie es bei schweren Fällen aussieht
Besonders schwere Fälle sind extra geregelt. Dazu zählen Waffeneinsatz, gemeinschaftliche Tat, schwere Gefahren für das Opfer und ein hinterlistiger Überfall. Dann drohen ein bis zehn Jahre Haft. Aktuell wird Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet. In besonders schweren Fällen sind bis zu fünf Jahre möglich.
Für tätliche Angriffe auf Angehörige von Heilberufen sieht der Entwurf mindestens sechs Monate Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen ein bis zehn Jahre vor. Als Angehörige eines Heilberufs werden etwa Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachpersonal sowie Apotheker erfasst.
Tod eines Zugbegleiters während Fahrscheinkontrolle
Ein Gericht soll künftig bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung zusätzlich zur Freiheitsstrafe die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, und bei Wahlen zu kandidieren, aberkennen können – sofern die verhängte Freiheitsstrafe mindestens ein Jahr beträgt. Der Entzug des passiven Wahlrechts wäre allerdings eine Ermessensentscheidung des Gerichts, keine automatische Folge des Urteils.
Einen ersten Entwurf für einen besseren Schutz von Menschen, deren Arbeit dem Gemeinwohl dient, hat das Justizministerium schon Ende 2025 vorgelegt. Zusätzliche Aufmerksamkeit erhielt das Thema im Februar, als der Fall eines Zugbegleiters bundesweit für Bestürzung sorgte. Der Bahnmitarbeiter starb nach einem tätlichen Angriff bei einer Fahrscheinkontrolle. Der Täter wurde zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. (dpa/esk)