Streit über Ministeriums-Erlass nach Aufruf für AfD-Verbotsverfahren

Auch Richter aus Hessen haben eine Initiative für ein Verbot der AfD unterstützt. Das Justizministerium lässt deshalb prüfen, ob dienstrechtliche Maßnahmen nötig sind. Eine Richtervereinigung spricht von einem schwerwiegenden Eingriff in die Meinungsfreiheit.

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Streit über Ministeriums-Erlass nach Aufruf für AfD-Verbotsverfahren

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Richter und Staatsanwälte unterzeichnen Aufruf Streit über Ministeriums-Erlass nach Aufruf für AfD-Verbotsverfahren

Auch Richter aus Hessen haben eine Initiative für ein Verbot der AfD unterstützt. Das Justizministerium lässt deshalb prüfen, ob dienstrechtliche Maßnahmen nötig sind. Eine Richtervereinigung spricht von einem schwerwiegenden Eingriff in die Meinungsfreiheit.

Ein Luftballon auf einer Demo mit der Aufschrift "AfD-Verbot jetzt"

Die Afd verbieten? Ein Luftballon auf einer Demo fordert, wofür auch hessische Richter unterschrieben. (Archivfoto). Bild © picture alliance/dpa | Sina Schuldt

Zwei Monate ist es her, dass der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) in einem offenen Brief an Bundesregierung und Bundestagsabgeordnete die Forderung erneuerte, ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten. Den Aufruf haben inzwischen mehr als 1.000 Juristinnen und Juristen unterschrieben.

Für diejenigen von ihnen, die an hessischen Gerichten oder Staatsanwaltschaften arbeiten, hat das nun ein Nachspiel.

Das vom CDU-Politiker Christian Heinz geführte Justizministerium hat Gerichte und die Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt angeschrieben: Sie sollen in den jeweiligen namentlich bekannten Fällen prüfen, ob es im konkreten Einzelfall "Anlass zur Prüfung dienstrechtlich erforderlicher Maßnahmen" geben könnte.

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01:29 Min. |30.09.26|hessenschau.de (Wolfgang Türk)

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Verhärtete Fronten

Über diese Reaktion ist nun ein heftiger Streit zwischen dem Ministerium und der Neuen Richter*innenvereinigung (NRV) entbrannt. Die kritischen Juristen sehen in dem Erlass einen "schwerwiegenden Eingriff in die Judikative und die Meinungsfreiheit“ und eine "eklatante Verletzung der dem Ministerium obliegenden Fürsorgepflicht".

Das Ministerium forderte im Gegenzug nicht minder empört, die Vereinigung müsse diese Vorwürfe zurücknehmen, weil sie falsch seien. Dazu sagte NRV-Landessprecher Stephan Bittner dem hr am Mittwoch: "Wir sehen keinen Anlass zur Korrektur."

Vereinigung will Schutz statt Überprüfung

Die Debatte über den hessischen Erlass hatte die NRV als Interessenvertretung von Richtern und Staatsanwälten zum Wochenbeginn mit einem offenen Brief an Heinz eröffnet. Darin hieß es: Der Minister solle den Erlass zurücknehmen. Die NRV versteht das Schreiben aus dem Justizministerium so, dass darin eine Prüfung von Maßnahmen wegen möglicher Dienstvergehen gegen namentlich genannte Unterzeichner des Verbotsaufrufs gefordert wird.

Der CDU-Politiker solle sich vielmehr schützend vor die Richter und Staatsanwälte stellen, "statt sie durch die Forderung nach Prüfung offensichtlich ungerechtfertigter dienstlicher Maßnahmen unter Druck zu setzen".

Ginge es nach der NRV, würde der Minister öffentlich benennen, was die Unterzeichnung des Aufrufs zu einem AfD-Verbotsverfahren in Wirklichkeit sei: "eine freie Meinungsäußerung im Einsatz für eine wehrhafte Demokratie.“

Sachsen reagierte anders

Besorgniserregend findet die NRV das Vorgehen des hessischen Justizministeriums auch, weil sich das Justizministerium in Sachsen anders verhalten hatte. Dort hatte die AfD die Unterschriftenaktion zuerst mit einer Anfrage an die Landesregierung zum Politikum gemacht.

Ein Abgeordneter der Partei, die vom sächsischen Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird, hatte unter anderem wissen wollen: Verstößt die Unterzeichnung des Aufrufs für ein Parteiverbotsverfahren nicht gegen das "politische Mäßigungsgebot" und die "Neutralitätspflicht" von Richtern und Staatsanwälten?

Das Ministerium in Dresden schmetterte den AfD-Vorstoß kurzerhand ab, wie Legal Tribune Online vor Kurzem berichtete. Das Ministerium antwortete demnach: Zu prüfen sei da gar nichts. Die Unterzeichnung sei auch im Fall von Juristen im Staatsdienst Privatsache und gehe die Regierung nichts an. Das gelte auch dann, wenn ein Richter oder Staatsanwalt die Unterschrift mit seiner Amtsbezeichnung ergänzt habe.

Warum wurde Hessen aktiv?

In Hessen dagegen, wo die AfD vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall behandelt wird, reagierte das Ministerium mit dem umstrittenen Erlass. Dass es darin um mögliche disziplinarische Schritte gegen Unterzeichner des Verbotsaufrufs gehe, wie der NRV kritisiert, weist das Haus von CDU-Politiker Heinz in einem dem hr vorliegenden Schreiben an die Richtervereinigung aber weit von sich. Der Begriff "Dienstvergehen" falle darin gar nicht.

In dem Erlass sei vielmehr von "dienstrechtlichen Maßnahmen" die Rede. Nach Auffassung des Ministeriums verkennt die NRV dabei den Unterschied zwischen Dienst- und Disziplinarrecht.

Ministerium will vor möglicher Befangenheit schützen

Folgt man der Darstellung des Ministeriums, hat der Erlass nur ein einziges Anliegen. Die jeweiligen Behördenleitungen sollten demnach in die Lage versetzt werden, den "rechtsstaatlichen Ablauf von Gerichtsverfahren mit AfD-Bezug sicherzustellen".

Sonst bestehe nämlich "die Gefahr, dass solche Gerichtsverfahren wegen möglicher Befangenheitsgesuche gegen Richter und Staatsanwälte, die den offenen Brief des RAV unterschrieben haben, scheitern könnten".

Die Juristen von der NRV sind nach eigenen Angaben gesprächsbereit, die Argumentation des Ministeriums überzeugt sie aber nicht. Sie halten auch das vorgetragene Motiv für übergriffig, das Ministerium wolle die Gerichte vor erfolgreichen Befangenheitsanträgen gegen AfD-kritische Richter und Staatsanwälte schützen. Auch das fiele aus Sicht der NRV nicht in das Aufgabengebiet eines Justizministers, sondern sei allein die Angelegenheit von Richtern.

Grüne kritisieren "vorauseilenden Gehorsam"

Die NRV ist weniger groß als der bekanntere und als deutlich konservativer geltende Deutsche Richterbund. Unterstützung hatte sie unmittelbar nach der Veröffentlichung ihres Briefs an Heinz von den oppositionellen Grünen im Landtag erhalten.

Lara Klaes, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, kritisierte am Dienstag: "Der hessische Justizminister hat anscheinend im vorauseilenden Gehorsam die Gerichtsverwaltungen in Hessen aufgefordert zu prüfen, ob es diesbezüglich Anlass für dienstrechtliche Maßnahmen geben könnte."

Die Grünen-Politikerin pflichtete der NRV bei: Heinz solle sich unmissverständlich und schützend vor die Unterzeichner stellen. Richter und Staatsanwälte dürften sich in einem solchen Fall gerade nicht hinter einem Neutralitätsgebot verstecken. Es sei vielmehr ihre "Kernaufgabe und berufliche Pflicht“, bei Gefahren aktiv für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten.

Kleine Anfrage der AfD

Nach dem Vorbild der Parteikollegen in Sachsen hat unterdessen auch die AfD-Landtagsfraktion in Wiesbaden den Verbotsaufruf zum Anlass einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung genommen. Sie will nicht nur wissen, wie viele Unterzeichner des Aufrufs derzeit in der hessischen Justiz arbeiten und an welchen Gerichten beziehungsweise Staatsanwaltschaften sie tätig sind.

Die Landesregierung soll unter anderem auch sagen, wie sie es "bezüglich Mäßigungsgebot, richterliche Unabhängigkeit und mögliche Befangenheit" bewertet, wenn hessische Richter oder Staatsanwälte in dieser Form aktiv werden.

Die sächsische Staatsregierung hatte auf den entsprechenden AfD-Vorstoß in Dresden geantwortet: Da es sich "um eine ausschließlich private Betätigung der sächsischen Richter und Staatsanwälte" handele, liege die Anfrage "außerhalb ihres Verantwortungsbereichs".