Tinder für Spermienspender: Zwischen Kinderwunsch, Grauzone und Bioethik-Bedenken
PULSE Tinder für Spermienspender: Zwischen Kinderwunsch, Grauzone und Bioethik-Bedenken Y Factor ermöglicht private Samenspenden per App, doch Experten warnen vor fehlenden Gesundheitskontrollen und bi...
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Tinder für Spermienspender: Zwischen Kinderwunsch, Grauzone und Bioethik-Bedenken
Y Factor ermöglicht private Samenspenden per App, doch Experten warnen vor fehlenden Gesundheitskontrollen und bioethischen Risiken
Pia Kruckenhauser Natascha Ickert
Wie wollen Sie die Befruchtung? "Abwicklung über eine Klinik, Selbstinsemination zu Hause oder via Geschlechtsverkehr?" Das ist eine der Fragen, die man beantworten muss, um bei Y Factor ein Profil anzulegen – einer App für "Samenspende zur Familiengründung", wie die Anwendung sich selbst beschreibt. Das Ziel: Frauen oder Paare, die ein Kind bekommen möchten, mit potenziellen Samenspendern zusammenzubringen.
Hinter dem sogenannten "Tinder für Samenspender" steht der 72-jährige Däne Ole Schou. Er ist Eigentümer der als größte Samenbank der Welt geltenden Cyros International und ein Branchenveteran. Er gründete das Unternehmen 1987. Seit einigen Monaten geht er nun einen Schritt weiter und verlagert das Angebot ins Internet.
Die App Y Factor wurde im Juni 2025 im Vereinigten Königreich und in Dänemark gestartet und im vergangenen Herbst auf den Rest der Europäischen Union ausgeweitet. Die größten europäischen Nutzergruppen befinden sich laut Geschäftsführerin Sofie Hafström Kritsotaki im Vereinigten Königreich, in Deutschland, Italien und Spanien.
Einfacher Login
Ein Spermium, das in einen Kreis eindringt und als Logo dient, begrüßt den neuen Nutzer. Ein Profil anzulegen ist relativ leicht: Eine Identitätsprüfung ist nicht erforderlich, auch ein KI-generiertes Foto wird akzeptiert. Allerdings gibt es in Österreich unter insgesamt 62 registrierten Nutzern nur zehn verifizierte Spender, da die App hierzulande noch nicht wirklich aktiv ist. Die Anwendung verschickt eine E-Mail mit dem Hinweis, dass der Dienst hier bald verfügbar sein werde, und empfiehlt, den Suchradius in den Filtern zu erweitern.
Auf den ersten Blick ähnelt die Anwendung jeder gewöhnlichen Dating-App: Man sucht Kandidaten anhand von Filtern – Entfernung, Alter zwischen 18 und 80 Jahren, Augen- und Haarfarbe, Größe, Gewicht und körperliches Erscheinungsbild. Man kann einem anderen Profil ein "Like" geben und, wenn es zu einem "Match" kommt, mit dem jeweiligen Nutzer chatten.
Der entscheidende Unterschied besteht darin, dass man bei dieser Anwendung angeben muss, auf welche Weise die Samenspende erfolgen soll. Zur Auswahl stehen: über eine Klinik, "Do it yourself" (Selbstinsemination zu Hause, normalerweise mit einer Spritze) oder auf natürlichem Weg (Geschlechtsverkehr). Außerdem muss angegeben werden, welche Art von Engagement der Spender übernehmen möchte – nur Spender, Online-Spende, Vaterfigur oder Co-Parenting. Und ob die Spende unentgeltlich oder vergütet erfolgen soll.
In Österreich erlaubt?
Private Samenspenden sind in Österreich erst seit 2024 gesetzlich geregelt und bringen aber weiterhin erhebliche rechtliche Unsicherheiten mit sich.
In Österreich ist eine Samenspende grundsätzlich erlaubt. Entscheidend ist aber, wie sie stattfindet. Bei einer Samenspende über eine Klinik gelten die Regeln des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG). Die Klinik darf Samen nur unter bestimmten Voraussetzungen für eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung verwenden. Der Spender muss volljährig sein. Er darf seinen Samen nicht verkaufen. Auch die Vermittlung von Samenspendern gegen Geld ist verboten. Eine Klinik darf den Samen eines Spenders außerdem nur für höchstens drei Familien verwenden. Das Gesetz setzt damit klare Grenzen für die medizinische Samenspende.
Anders sieht es bei einer privaten Samenspende aus. Zwei volljährige Menschen können eine solche Spende grundsätzlich privat und unentgeltlich vereinbaren. Dafür muss die Spende nicht über eine Kinderwunschklinik laufen. Das FMedG verbietet eine private Samenspende nicht grundsätzlich. Es verbietet aber den kommerziellen Handel und die gewerbliche Vermittlung. Genau hier liegt der wichtige Unterschied: Bei der Klinik gelten die gesetzlichen Vorgaben für eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung. Bei einer privaten Spende steht dagegen die private Vereinbarung zwischen Spender und Empfängerin im Mittelpunkt. Geld darf dabei nicht zum Geschäftsmodell werden.
"Gottkomplex"
Dass die App Y Factor noch nicht so viele Nutzende in Österreich hat, kann auch einen anderen Grund haben. Denn hier gibt es bereits eine andere Website für private Samenspenden namens "private-samenspende.at". Dort sind rund 270 Spender sowie Frauen mit unterschiedlichen Beweggründen registriert. Die Profile sind öffentlich im Internet einsehbar. Die Art der Spende wird über einen privaten Chat ausgehandelt, während rechtliche und sicherheitsrelevante Fragen nicht eindeutig geregelt sind.
Sowohl in Deutschland als auch in Österreich gibt es zudem Facebook-Gruppen für private Samenspenden, in denen Tausende Spender registriert sind. "Das Gefühl, einer Frau dabei zu helfen, schwanger zu werden, ist ein gutes Gefühl", sagte ein Mann in einem ausführlichen Bericht der österreichischen Wiener Zeitung. "Ich habe einen Gottkomplex", erklärte er. "Ich bin derjenige, der etwas möglich macht, der etwas erschafft und es in die Welt bringt."
Situation in anderen EU-Ländern
In Spanien stößt die App auf mehrere rechtliche und gesundheitliche Grenzen. Die erste betrifft die Anonymität. In Spanien muss eine Samenspende gemäß dem Gesetz 14/2006 über Techniken der assistierten menschlichen Fortpflanzung anonym, altruistisch und vertraulich sein. Daher seien alle von der App angebotenen Möglichkeiten wie "Selbstinsemination zu Hause, Geschlechtsverkehr, Co-Parenting oder lediglich Spenden" "absolut illegal", erklärt Miguel Del Campo, Vorstandsmitglied der Spanischen Gesellschaft für Humangenetik und Humangenetiker am Hospital Vall d’Hebron gegenüber der spanischen Zeitung El Confidencial.
Vonseiten der App wird hingegen erklärt, dass die Anonymitätsvorschrift für Samenbanken und Kinderwunschkliniken gelte, nicht aber für Privatpersonen. Y Factor sei "eine Plattform zur Kontaktvermittlung und keine Samenbank", betont Geschäftsführerin Sofie Hafström Kritsotaki. Sie kritisiert auch, dass Kliniken in Ländern wie Spanien keine Behandlungen mit einem privat ausgewählten Spender durchführen dürfen. Deshalb seien "viele unserer Nutzer gezwungen, in ein anderes EU-Land zu reisen, um eine Behandlung zu erhalten".
Frage der Anonymität
Die Anonymität bei der Samenspende ist in den europäischen Ländern unterschiedlich geregelt: In Spanien und Italien ist sie zwingend vorgeschrieben, während die Spende in den Niederlanden und Österreich semi-anonym ist. Dort kann die betreffende Person später Informationen über ihre Herkunft anfordern, wenn das durch die Spende gezeugte Kind 12 beziehungsweise 14 Jahre alt ist.
Eine weiterer Faktor betrifft Krankheiten. Bevor ein Samenspender angenommen wird, werden in Kliniken in der Regel verschiedene Untersuchungen durchgeführt, etwa ein Karyogramm, Tests auf HIV, Hepatitis, Syphilis, Gonorrhö und Chlamydien sowie ein Spermiogramm. Bei privaten Vereinbarungen außerhalb von Kliniken ist das nicht der Fall.
Pro und Kontra
Die Geschäftsführerin von Y Factor Hafström Kritsotaki plädiert für eine Modernisierung der europäischen Gesetzgebung, damit diese die "Vielfalt von Familienstrukturen und Methoden der Empfängnis in der heutigen Gesellschaft" besser widerspiegele. Als Beispiele nennt sie die kanadische Provinz British Columbia und den US-Bundesstaat Kalifornien, wo Verträge über private Samenspenden rechtlich ebenso anerkannt würden wie Spenden über Samenbanken.
Für Ruiz Sicilia hingegen bringt die freie Spende "gesundheitliche und bioethische Risiken mit sich, die aus dem Fehlen von Kontrollen entstehen". Ihrer Ansicht nach gibt es keine Rückverfolgbarkeit der Proben, und die "bioethischen Risiken sind enorm". Hinzu kämen Risiken durch die Kommerzialisierung des menschlichen Körpers, die wirtschaftliche Ausbeutung besonders schutzbedürftiger Menschen, eine möglicherweise unzureichend informierte Einwilligung sowie Schwierigkeiten beim Schutz des Kindeswohls, zählt Ruiz Sicilia auf. (Pia Kruckenhauser, Natascha Ickert, Der STANDARD; Andrea Muñoz, Lola García-Ajofrín, El Confidencial; 11.8.2026)
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