Familiennachzug: Ungewissheit setzt Betroffenen zu
Mit einer niedrig angesetzten Quote beim Familiennachzug will Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) staatliche Systeme, darunter Schulen, künftig vor einer Überlastung schützen. Ende der Woche trat die Rechtsgrundlage dafür in Kraft. Auf eine Einigung über die tatsächlichen Länderquoten wird allerdings noch gewartet. Für betroffene Familien bedeutet das anhaltende Ungewissheit. ORF.at hat mit einem in Wien lebenden Vater aus Syrien gesprochen.
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Familiennachzug
Mit einer niedrig angesetzten Quote beim Familiennachzug will Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) staatliche Systeme, darunter Schulen, künftig vor einer Überlastung schützen. Ende der Woche trat die Rechtsgrundlage dafür in Kraft. Auf eine Einigung über die tatsächlichen Länderquoten wird allerdings noch gewartet. Für betroffene Familien bedeutet das anhaltende Ungewissheit. ORF.at hat mit einem in Wien lebenden Vater aus Syrien gesprochen.
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„Es gibt keine Worte, um das zu erklären“, sagt Hassun Alhassun. Mit seiner inzwischen fünfjährigen Tochter, seinem sechsjährigen Sohn und seiner Ehefrau war er zuletzt vor fünf Jahren vereint. Der heute 27-jährige Syrer hatte sich damals auf den Weg Richtung Österreich gemacht, seine Familie blieb zurück in der Türkei und lebt dort bis heute. „Die Kinder wachsen und der Vater sieht sie nicht. Es ist eine schwierige Zeit“, sagt er.
Wie viele andere will auch Alhassun seine Familie nach Jahren der Trennung zu sich nach Österreich holen, und zwar über die Familienzusammenführung. Für getrennte Flüchtlingsfamilien stellt sie die bedeutendste legale Möglichkeit auf eine Wiedervereinigung dar. Doch Karner ließ den Zugang dazu allen voran wegen der Situation an Schulen – insbesondere in Wien – ab Juli 2025 für ein Jahr per Notverordnung stoppen.
Betroffene tappen trotz Gesetzes im Dunkeln
Obwohl die Notverordnung seit einigen Wochen Geschichte ist, tappen Betroffene weiter im Dunkeln. Seit Freitag ist zwar die Quotenregel in Kraft, eine von Bund und Ländern ausverhandelte Niederlassungsverordnung, in der die jeweiligen Länderquoten festgeschrieben werden, gibt es aber noch nicht. Somit ist aktuell offen, wann das zuständige Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) erste Entscheidungen fällen wird.
Grundsätzlich ist fortan vorgesehen, dass zusätzlich zu den bisherigen Voraussetzungen für die Familienzusammenführung auch ein Quotenplatz frei sein muss. Für viele Schutzberechtigte bedeutet das, dass sie länger auf ein Wiedersehen mit ihren engsten Angehörigen warten müssen. Bisher war es nämlich so, dass Asylberechtigte engste Familienmitglieder – also Kinder, Ehepartner bzw. Eltern – de facto sofort nachholen durften.
Deutlich höher waren die Hürden für subsidiär Schutzberechtigte wie etwa Alhassun. Ein Antrag auf Zusammenführung konnte erst drei Jahre nach Zuerkennung des Schutztitels gestellt werden. Außerdem mussten subsidiär Schutzberechtigte eine ortsübliche Unterkunft, eine Krankenversicherung und ein ausreichend hohes Einkommen vorweisen können. Bei einer Familie mit zwei Kindern sind das etwa 2.450 Euro netto. Dazu kommen Mietkosten und die Gebühren für den Antrag, die sich auf mehrere hundert Euro belaufen.
Asylberechtigte werden in ihrer Heimat individuell wegen Religion, Rasse, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe verfolgt.
Subsidiär Schutzberechtigte werden nicht persönlich verfolgt, ihnen drohen im Herkunftsland aber Folter, die Todesstrafe oder willkürliche Gewalt.
Wiedersehen ungewiss
Mit der Umstellung auf das Quotensystem wird die Wartefrist bei subsidiär Schutzberechtigten – wohl in Reaktion auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) – per Gesetz auf „wenigstens zwei Jahre“ verkürzt. Weil Innenminister Karner und mehrere Bundesländer auf eine gegen null gehende Quote drängen, dürfte sich für subsidiär Schutzberechtigte erwartungsgemäß dennoch weiterhin eine lange Wartefrist ergeben.
Für Alhassun ist die Situation zermürbend. Den Antrag auf Zusammenführung stellte seine Familie vor rund sieben Monaten. Wann es in seinem Fall zu einem Wiedersehen kommt, ist mit Umstellung auf das Quotensystem völlig offen, betont Lukas Gahleitner-Gertz von der asylkoordination. Die Quote an sich stehe ihm zufolge in offensichtlichem Widerspruch zu den europäischen Rechtsgrundlagen. Bei Betroffenen bleibt letztlich ein „Gefühl der Unsicherheit, der Ungewissheit“.
UNHCR: Ungewissheit als „Hemmnis“ bei Integration
Christoph Pinter vom UNO-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) warnt, dass „diese Sorge um die Familie“ ein „totales Hemmnis“ im Integrationsprozess darstelle. „Man hat einfach nicht den Kopf für die Integration, man kann sich nicht konzentrieren, man ist abgelenkt, man hat Angst um die Familie.“
Die Quotenregel lehnt das UNHCR ab. Durch Flucht, das Asyl- und das Familienzusammenführungsverfahren seien Familien schon bisher lange Zeit voneinander getrennt gewesen. Mit der Quotenregel werde das Prozedere nochmals verlängert, betont Pinter. Bei Kindern sei das besonders heikel. Denn kommen diese „mit drei, vier, fünf Jahren Verspätung nach Österreich, dann sind sie in einem Alter, wo sie mit dem Bildungsniveau der gleichaltrigen österreichischen Kinder natürlich überhaupt nicht mithalten können“, so Pinter.
Aufgehalten werde die Familienzusammenführung, unabhängig von der Höhe der Quote, ohnehin nicht, sagt der Leiter des Österreich-Büros des UNO-Flüchtlingshilfswerks. Denn spätestens drei Jahre nach Antragstellung müsse der Nachzug vollzogen sein. Danach sei das Recht auf Familienleben gemäß Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) laut Pinter so gewichtig, dass engste Angehörige auch quotenfrei einreisen dürfen.
Ministerium: Entlastung der Systeme „oberste Priorität“
Das Innenministerium teilte hinsichtlich der Bedenken auf ORF.at-Anfrage mit, dass die Entlastung der Systeme „oberste Priorität“ habe, denn „nur ein funktionierendes System“ könne auch Integration ermöglichen.
Zur Erinnerung: 2023 und 2024 wurde das Thema prävalent. Damals kamen Tausende Kinder und Jugendliche über den Familiennachzug ins Land, die meisten aus Syrien. Besonders schnell bemerkbar war das an Schulen, wo es unter anderem wegen unterschiedlicher Bildungsniveaus zu Konflikten kam. Die ÖVP versprach deshalb, den Familiennachzug neu zu regeln. Zuletzt kam es nur noch sehr selten zum Nachzug von Angehörigen.
Betroffener: „Nicht alle in einen Topf werfen“
„Die Regierung muss auch an positive Menschen denken. Wie mich zum Beispiel“, findet Alhassun. Der 27-Jährige spricht fließend Deutsch, arbeitet seit einem Jahr bei den ÖBB. „Ich habe mich gut in die Gesellschaft integriert. Ich habe eine stabile Stelle. Ich arbeite viel. Ich habe eine eigene Wohnung. Ich bezahle Miete und Steuern. Ich will keine Sozialhilfe“, sagt er.
Dass die Regierung aufgrund der Situation an Schulen einen harten Kurs beim Familiennachzug eingeschlagen hatte, ging auch an ihm nicht vorüber. Man solle aber „nicht alle Menschen in einen Topf werfen“, findet er.
Eine Rückkehr nach Syrien schließt er aus. Daran ändert auch eine bis inklusive September laufende Prämienaktion des Innenministeriums, die explizit auf Menschen aus Syrien abzielt, nichts. „Mit der Familie zusammenzuleben, das ist genug für mich. Das ist mein Ziel“, sagt er. Kontakt mit Frau und Kindern hält er bis dahin telefonisch. Die Kinder, so schildert er, üben bereits Deutsch. Außer Haus dürfen sie kaum. Die Stimmung in der Türkei, die nach Ausbruch des Bürgerkrieges in Syrien Millionen Geflüchtete aufnahm, ist angespannt.
Warnung vor verheerendem Nebeneffekt der Quote
UNHCR-Österreich-Chef Pinter verweist nicht zuletzt darauf, dass sich im Ausland ausharrende Familien mit der Zeit nach Alternativen umsehen könnten. Im Endeffekt könnte die Kontingentierung des Familiennachzugs dazu führen, dass sich verzweifelte Familienmitglieder auf irregulärem Wege in Richtung Österreich begeben.
„Es ist eine Maßnahme, die dazu führen kann, dass sich mehr Menschen an Schlepper wenden und lebensgefährliche Wege beschreiten“ – und das, obwohl sich Österreich der Schlepperbekämpfung verschrieben hat, betont er.