Waldbrand im Urlaubsgebiet: Diese Karte zeigt die aktuelle Gefahr
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Stand: 05.08.2026, 13:18 Uhr
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Wie nah kommt das Feuer dem Ferienort? Eine EU-Karte zeigt aktuelle Brandherde, verbrannte Flächen und die Gefahr der nächsten Tage. Für Reisende zählen außerdem Warnungen vor Ort und die Buchungsart.
München (KNA) – Die Lage in den Waldbrandgebieten Südeuropas kann sich täglich ändern. Eine interaktive EU-Karte zeigt aktive Feuer, bereits verbrannte Flächen und gefährdete Gebiete in der Umgebung des Ferienorts. Wer noch nicht aufgebrochen ist, sollte zusätzlich Veranstalter oder Unterkunft kontaktieren. Vor Ort gelten vor allem die Warnungen der Behörden.
Artikel der KNA
Dieser Beitrag stammt von der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
EU-Karte zu Waldbrandgebieten
Hinter der Gefahrenkarte steht das Europäische Waldbrandinformationssystem EFFIS. Das von der EU-Kommission betriebene Angebot erfasst Brandherde und die vorhergesagte Waldbrandgefahr in Europa und im Mittelmeerraum.

Die Ansicht lässt sich bis zum Ferienort vergrößern. Verschiedene Kartenebenen zeigen etwa aktive Feuer oder die meteorologische Waldbrandgefahr für die nächsten Tage. Die Daten stammen unter anderem von Erdbeobachtungssatelliten.
Die Karte ersetzt jedoch keine behördlichen Warnungen. Reisende sollten örtliche Meldungen und die Reisehinweise des Auswärtigen Amts zu Sperrungen, Evakuierungen und regionalen Einschränkungen prüfen. Bei akuter Gefahr gelten die Anweisungen von Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften. In der Europäischen Union sind sie einheitlich unter der Notrufnummer 112 erreichbar.
Vor der Abreise nicht vorschnell stornieren
Pauschalurlauber können kostenfrei vom Vertrag zurücktreten, wenn unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände den Aufenthalt erheblich beeinträchtigen. Das kann etwa gelten, wenn die Unterkunft evakuiert oder nicht mehr nutzbar ist oder wenn Behörden das Urlaubsgebiet sperren, erklärt die Verbraucherzentrale.
Ein Waldbrand in einer anderen Region reicht meist nicht aus. Entscheidend seien der gebuchte Ort und der geplante Reisezeitpunkt, erläutert die Verbraucherzentrale Hamburg. Wer allein aus Sorge storniert, muss deshalb mit Stornokosten rechnen.
Bei einem berechtigten Rücktritt muss der Veranstalter den Reisepreis spätestens innerhalb von 14 Tagen erstatten, erklärt die Verbraucherzentrale.
Was Urlauber in Waldbrandgebieten tun sollten
Pauschalurlauber sollten sich bei einer Evakuierung, gesperrten Zufahrten oder einer unbewohnbaren Unterkunft sofort an den Veranstalter oder dessen örtliche Vertretung wenden.
Wird die Pauschalreise erheblich beeinträchtigt, können Urlauber den Vertrag kündigen. Gehört die Rückreise zum gebuchten Paket, muss der Veranstalter die Rückbeförderung organisieren und die zusätzlichen Kosten tragen, erklärt die Verbraucherzentrale.
Das kann eine andere Unterkunft, eine geänderte Rückreise oder eine vorzeitige Heimfahrt sein. Beeinträchtigungen sollten sofort beim Veranstalter gemeldet werden. Wer später den Preis mindern will, muss den Mangel nachweislich angezeigt haben.
Individualreisende müssen Anbieter selbst kontaktieren
Wer Flug, Hotel oder Ferienwohnung einzeln gebucht hat, muss sich direkt an den jeweiligen Anbieter wenden. Ob eine kostenlose Stornierung oder Erstattung möglich ist, hängt den Verbraucherschützern zufolge von den Vertragsbedingungen und häufig vom Recht des Urlaubslandes ab. Reiserücktritts- oder Abbruchversicherungen zahlen bei Waldbränden am Urlaubsort in der Regel nicht. Sie greifen nach Angaben der Hamburger Verbraucherzentrale eher bei versicherten persönlichen Gründen wie einer unerwarteten schweren Erkrankung..