Warum die Feuerwehr im Notfall Ihren privaten Pool abzapfen darf
Wasserknappheit Warum die Feuerwehr im Notfall Ihren privaten Pool abzapfen darf In Oberösterreich musste die Feuerwehr bei einem Einsatz auf einen Privatpool zurückgreifen. Durch den Klimawandel könnt...
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Wasserknappheit
Warum die Feuerwehr im Notfall Ihren privaten Pool abzapfen darf
In Oberösterreich musste die Feuerwehr bei einem Einsatz auf einen Privatpool zurückgreifen. Durch den Klimawandel könnte diese gesetzlich abgesicherte Praxis öfter vorkommen
Max Stepan
Bloß nicht der glühenden Hitze aussetzen, viel trinken und am besten zu Hause bleiben – diese Tipps hören wir aktuell jeden Tag. Ein Sprung in den kühlen Pool – falls man einen besitzt – ist da mehr als verlockend. Doch stellen Sie sich vor, plötzlich steht die Feuerwehr bei Ihnen im Garten. Nicht, weil es bei Ihnen daheim brennt, sondern in Ihrer Nähe. Und aufgrund der Trockenheit ist Ihr Pool die einzige Wasserquelle, die den Feuerwehrleuten zur Verfügung steht. Also heißt es raus aus dem Schwimmbecken und zusehen, wie die Feuerwehr Ihren Pool leer pumpt.
So ist es zu Wochenbeginn in Oberösterreich geschehen: In Tragwein im Bezirk Freistadt musste laut ORF die Feuerwehr auf einen privaten Swimmingpool zurückgreifen. "In der Nähe hatten wir sonst keine Wasserversorgung, außer einen Pool und einen Löschbehälter", schilderte Daniel Schützenhofer, Kommandant von der Freiwilligen Feuerwehr Tragwein, dem ORF.
Bald keine Ausnahme mehr
Eine Ausnahme wird das wohl nicht bleiben: Durch den Klimawandel suchen uns immer extremere Hitzewellen heim, die für Trockenheit und Wasserknappheit sorgen. "Es ist zu befürchten, dass diese Ausnahmen – Wasser aus Privatpools zu entnehmen – für unsere Feuerwehren eher zur Regel werden", sagt Andreas Rieger, Sprecher des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes, zum STANDARD.
Doch warum darf die Feuerwehr eigentlich Wasser aus privaten Pools verwenden? Gesetzlich geregelt ist das beispielsweise in Ober- und Niederösterreich im sogenannten Katastrophenhilfegesetz. Verankert ist in diesem Gesetz eine Duldungspflicht, die besagt, dass "im Zuge der Katastrophenbewältigung das erforderliche Betreten und Benützen von Gebäuden und Grundstücken sowie die Inanspruchnahme privater Einsatzmittel zu dulden" sei. In anderen Bundesländern sei die Gesetzeslage recht ähnlich.
"Feuerwehr darf keine Türen aufbrechen"
"Im Katastrophenfall ist es somit erlaubt, dass die Feuerwehr auch auf private Pools zurückgreift. Das kann vor allem in unwegsamem Gelände, wo es keine Wasserquellen gibt, ein Thema sein", erklärt Rieger. Oft seien nämlich in solchen Situationen lange Leitungen mit Pumpen oder Hubschrauber notwendig, um das Wasser an Ort und Stelle zu bringen. Das sei nicht nur zeitintensiv, sondern auch körperlich für die Einsatzkräfte anstrengend. "Stehen uns in so einem Einsatz zwischendurch künstliche Wasserquellen wie etwa ein Pool zur Verfügung, ist das eine große Hilfe. So können Brände in der Entstehung schnell bekämpft werden", sagt Rieger.
Und was passiert, wenn man sich weigert, das eigene Schwimmbecken der Feuerwehr zur Verfügung zu stellen? So genau kann das auch der Bundesfeuerwehrverband nicht beantworten. "Das wäre dann wohl ein Fall für die Exekutive. Die Feuerwehr darf keine Türen aufbrechen. Im Akutfall geht es vor allem um Aufklärungsarbeit und Deeskalation. Es sind wohl die allermeisten daran interessiert, sich beim Abwenden einer Katastrophe zu beteiligen", meint Rieger. Ob es dann eine Entschädigung für den oder die Poolbesitzerin gibt, hängt laut dem Feuerwehrsprecher immer von der konkreten Situation ab.
Brand-Aus in Lobau am Mittwoch
Bei großen Waldbränden mache es weniger Sinn, aus Schwimmbecken in Privatgärten Wasser zu entnehmen: "Da brauchen wir natürlich größere Wassermengen." Das ist soeben in der Wiener Lobau passiert: Am Dienstagnachmittag brach dort ein Vegetationsbrand aus, der erst am Mittwoch endgültig gelöscht werden konnte. Davor sei die Feuerwehr bis ein Uhr nachts im Einsatz gewesen und habe in der zweiten Nachthälfte periodisch Kontrollen durchgeführt, hieß es von der Wiener Berufsfeuerwehr.
Die Brandermittlergruppe des Landeskriminalamts untersuchte den Fall. Ein Polizeisprecher bestätigte im Laufe des Mittwochs, dass es sich um ein Fahrlässigkeitsdelikt handelt. Nach ersten Schätzungen waren etwa 18 Hektar Fläche betroffen. Insbesondere die hohen Temperaturen und der Wind erschwerten die Brandbekämpfung für die Einsatzkräfte.
Die MA 49 appellierte nochmals, sich an das Grill- und Feuerverbot zu halten und keine gefährlichen Gegenstände wie Zigarettenreste oder Ähnliches achtlos wegzuwerfen. (Max Stepan, 5.8.2026)
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