Was ist die Vertrauensfrage?

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Was ist die Vertrauensfrage?

Stand: 21.09.2026, 17:44 Uhr

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Die Vertrauensfrage kann für einen Kanzler zum entscheidenden Machtinstrument werden. Friedrich Merz könnte sie stellen – tut es aber nicht. Warum?

Berlin

Darum geht es

Was die Vertrauensfrage nach Artikel 68 des Grundgesetzes ist, wie sie funktioniert und welche politischen Folgen sie hat. Im Mittelpunkt steht die aktuelle Debatte um Bundeskanzler Friedrich Merz, der trotz Wahlniederlagen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin an seinem Amt festhalten will.

Die Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin waren für die CDU ein schwerer Schlag. Mit nur 4,9 Prozent der Stimmen verfehlte sie in Mecklenburg-Vorpommern erstmals den Einzug in den Landtag. Bundeskanzler Friedrich Merz bezeichnete das Ergebnis als „Desaster“ und betonte dennoch, er werde „das Kanzleramt festhalten”.

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In dieser Situation stellt sich die Frage, warum Merz nicht die Vertrauensfrage stellt, um seine Position zu stärken oder Neuwahlen zu erzwingen.

Auf einem Monitor läuft das Statement von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zum schlechten Wahlergebnis der CDU am 20.09.2026.

Die Vertrauensfrage ermöglicht es dem Bundeskanzler, den Bundestag um eine Bestätigung seiner Politik zu bitten. © Imago

Das Grundgesetz als Fundament

Die Vertrauensfrage ist in Artikel 68 des Grundgesetzes verankert. Sie ermöglicht es dem Bundeskanzler, den Bundestag um eine Bestätigung seiner Politik zu bitten. Stellt der Kanzler die Frage, ob der Bundestag ihm noch das Vertrauen ausspricht, und erhält er keine absolute Mehrheit der Stimmen, kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Kanzlers den Bundestag auflösen und Neuwahlen ansetzen.

Die Vertrauensfrage hat daher zwei Funktionen:

  • Bestätigung der eigenen Position – Der Kanzler prüft, ob er noch auf eine stabile Mehrheit zählen kann.
  • Initiierung von Neuwahlen – Scheitert die Vertrauensfrage, kann der Kanzler den Bundestag auflösen.

Der Ablauf der Vertrauensfrage ist klar geregelt:

  • Antrag des Kanzlers – Der Bundeskanzler stellt im Bundestag die Frage, ob ihm das Parlament noch das Vertrauen ausspricht.
  • Abstimmung – Die Abgeordneten stimmen namentlich ab. Eine geheime Abstimmung ist nicht möglich.
  • Ergebnis – Erreicht der Kanzler keine absolute Mehrheit (mehr als die Hälfte aller Bundestagsabgeordneten), kann er dem Bundespräsidenten vorschlagen, den Bundestag aufzulösen.
  • Auflösung oder Tolerierung – der Bundespräsident entscheidet, ob er dem Vorschlag folgt. Lehnt er ab, bleibt der Kanzler im Amt – allerdings mit geschwächter Legitimation.

Wie oft wurde die Vertrauensfrage bereits gestellt?

Die Vertrauensfrage wurde sie in der Geschichte der Bundesrepublik bisher sechsmal angewendet:

  • 1972 (Willy Brandt, SPD) – Die Vertrauensfrage scheiterte, der Bundestag wurde aufgelöst.
  • 1982 (Helmut Schmidt, SPD) – Die Frage wurde mit einer Sachabstimmung verbunden und angenommen.
  • 1982 (Helmut Kohl, CDU) – Die Vertrauensfrage scheiterte, der Bundestag wurde aufgelöst.
  • 2001 (Gerhard Schröder, SPD) – Die Abstimmung fand eine knappe Mehrheit. Die Vertrauensfrage wurde mit einer Abstimmung über den Bundeswehreinsatz in Afghanistan verbunden.
  • 2005 (Gerhard Schröder, SPD) – Die Vertrauensfrage scheiterte, der Bundestag wurde aufgelöst.
  • 2024 (Olaf Scholz, SPD) – Die Vertrauensfrage scheiterte, der Bundestag wurde aufgelöst.

Warum setzt Friedrich Merz die Vertrauensfrage nicht ein?

Die CDU hat in Mecklenburg-Vorpommern eine historische Niederlage erlitten, und die Spekulationen über Merz’ Rücktritt nehmen zu. Dennoch verzichtet Merz weiterhin auf die Vertrauensfrage. Laut Experten gibt es folgende Gründe:

  • Strategische Unsicherheit – eine gescheiterte Vertrauensfrage würde Neuwahlen auslösen. Bei der aktuellen Umfragelage könnte die CDU weitere Verluste erleiden.
  • Innere Zerrissenheit – die CDU ist gespalten. Eine offene Abstimmung würde die internen Konflikte öffentlich machen.
  • Alternative Optionen – Merz setzt stattdessen auf Reformen und die Stabilisierung seiner Position durch inhaltliche Arbeit.

Was sind die Risiken der Vertrauensfrage?

Die Vertrauensfrage ist ein zweischneidiges Schwert:

  • Hat sie Erfolg, bestätigt der Kanzler seine Autorität und kann mit neuer Legitimation regieren.
  • Scheitert sie, wird der Bundestag aufgelöst, Neuwahlen werden notwendig. Das Risiko: Die eigene Partei könnte weitere Sitze verlieren.

In der Vergangenheit zeigte sich, dass die Vertrauensfrage oft dann gestellt wird, wenn der Kanzler eine Niederlage bewusst anstrebt, um Neuwahlen zu erzwingen. So geschah es 1982 unter Helmut Kohl und 2005 unter Gerhard Schröder.

Wie unterscheidet sich die Vertrauensfrage vom Misstrauensvotum?

Das konstruktive Misstrauensvotum (Artikel 67 GG) ist ein Instrument der Opposition. Hier kann der Bundestag den Kanzler stürzen – allerdings nur, wenn gleichzeitig ein neuer Kanzler gewählt wird. Die Vertrauensfrage ist also ein Offensivmittel der Regierung, das Misstrauensvotum ein Defensivmittel der Opposition.

Was würde geschehen, wenn Merz die Vertrauensfrage jetzt stellen würde?

  • Szenario 1: Erfolg – Merz erhält die absolute Mehrheit. Seine Position wäre gestärkt, die CDU könnte geschlossener auftreten.
  • Szenario 2: Scheitern – Der Bundestag würde aufgelöst, Neuwahlen stünden an. Bei der aktuellen Umfragelage könnte die CDU weitere Verluste erleiden – und Merz’ politische Karriere wäre voraussichtlich beendet.