Bundesverwaltungsgericht billigt Ausbürgerung eines IS-Anhängers

Wegen Anschlagsplänen Gericht billigt Ausbürgerung trotz drohender Staatenlosigkeit Der freiwillige Verzicht auf den bosnischen Pass bewahrt einen Terrorunte...

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Bundesverwaltungsgericht billigt Ausbürgerung eines IS-Anhängers

Wegen Anschlagsplänen Gericht billigt Ausbürgerung trotz drohender Staatenlosigkeit

Der freiwillige Verzicht auf den bosnischen Pass bewahrt einen Terrorunterstützer nicht vor der Ausbürgerung.

24.08.2026, 13:36

Es braucht gewichtige Gründe, um jemandem das Schweizer Bürgerrecht zu entziehen. Einer davon kann die Unterstützung terroristischer Aktivitäten sein. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Entzug nun in einem bemerkenswerten Fall bestätigt: Der Betroffene wurde nicht in der Schweiz verurteilt und könnte durch die Ausbürgerung staatenlos werden.

In dem Fall geht es um einen heute 36-jährigen Mann. Er wurde in Bosnien-Herzegowina geboren und als Kind in der Schweiz eingebürgert. Vor fünf Jahren wurde er in Frankreich zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt, weil er Vorbereitungen für Terrorhandlungen unterstützt hatte. Er hatte mehrere Propagandakanäle für die Terrororganisation Islamischer Staat betrieben und war dabei, neue Mitglieder für den IS zu rekrutieren.

Schweizer Behörden wurden aktiv

Kurz nach dem Urteil in Frankreich wurde auch das Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern aktiv. In Absprache mit den zuständigen Aargauer Behörden verfügte es, dem Mann das Schweizer Bürgerrecht zu entziehen. Zur Begründung führte das SEM an, er habe ein schweres Verbrechen begangen und dem Ansehen der Schweiz erheblich geschadet.

Doch der Verurteilte wehrte sich gegen den Entzug des Schweizer Bürgerrechts. Dies sei ein schwerer Eingriff in sein Privat- und Familienleben, argumentierte er. Ausserdem sei es eine unzulässige doppelte Strafverfolgung: Er sei für seine Taten ja bereits in Frankreich verurteilt worden. Zudem drohe er staatenlos zu werden, weil er nicht mehr bosnischer Staatsbürger sei.

Keine doppelte Bestrafung

Das Bundesverwaltungsgericht stützt jetzt aber die Position der Schweizer Behörden. Von einer doppelten Strafverfolgung könne keine Rede sein, denn eine Ausbürgerung sei eine verwaltungsrechtliche Handlung, keine strafrechtliche.

Auch das Risiko, dass der Mann staatenlos wird, ist laut Gericht in diesem Fall hinzunehmen. Denn er habe seine bosnische Staatsbürgerschaft freiwillig aufgegeben, obwohl er vom Verfahren in der Schweiz wusste. Möglicherweise war der Verzicht auf die bosnische Staatsbürgerschaft also eher ein Trick, um das Verfahren in der Schweiz zu blockieren.

Nahaufnahme einer Person, die einen Pass mit Landschaftssymbolen hält.
Legende:

Der Mann wurde vor 36 Jahren in Bosnien-Herzegowina geboren und im Jahr 2000 in der Schweiz eingebürgert. (Symbolbild)

Keystone/Christian Beutler

Das Bundesverwaltungsgericht räumt ein, dass der Entzug des Schweizer Bürgerrechts das Privat- und Familienleben des Betroffenen tangieren kann. Aber: Angesichts der Vorgeschichte sei die Sicherheit der Schweiz höher zu gewichten und diese Massnahme zulässig und verhältnismässig.

Trotz der besonderen Umstände hat sich das Bundesverwaltungsgericht also für eine strenge Linie entschieden. Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

In den letzten zehn Jahren hat das Staatssekretariat für Migration bei sieben Doppelbürgern wegen Terrorunterstützung den Entzug des Schweizer Bürgerrechts verfügt.